Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches Signal
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Signal Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass der Eigentümer des Gebäudes des Griesheimer Bahnhofs beabsichtigt bzw. ob beantragt ist, in diesem Gebäude einen Spielsalon zu betreiben? Wenn ja, ist mitzuteilen, wie in diesem Fall die Rechtslage bezüglich der Genehmigung des Betriebs eines solchen Spielsalons an einer so exponierten Lage und im Hinblick auf die in unmittelbarer Nähe befindliche Jugendeinrichtung ist. Falls ein Antrag auf Genehmigung eines Speilsalons gestellt wurde, soll - soweit dies der Stadt möglich ist - die Genehmigung an diesem Ort nicht erteilt werden. Grundsätzlich ist außerdem darzulegen, wie die gegenwärtige Rechtslage hinsichtlich der Möglichkeit der Genehmigung von Spielsalons in ganz Griesheim ist? Desweiteren wird um Mitteilung gebeten, ob es bereits Regelungen gibt oder ob entsprechende Genehmigungsregelungen auch für Griesheim in nächster Zukunft beschlossen werden, die besagen dass zumindest in bestimmten Bereichen Griesheims (Wohn-, Bahnhofs-, Schulumfeld usw.) Spielsalons nicht geduldet werden, wie z.B. in Höchst oder in Rödelheim? Begründung: In Griesheim ist bekannt geworden, dass der Eigentümer des Gebäudes des Griesheimer Bahnhofs beabsichtigen soll bzw. dass beantragt worden ist, in diesem Gebäude einen Spielsalon zu betreiben. Auch die Zeitung hat das so berichtet. Dies wäre sicher das falsche Signal im Hinblick auf die weitere Entwicklung und angestrebte Aufwertung dieser zentralen Stelle des Stadtteils. In Höchst z.B. hat die Stadt inzwischen Regelungen getroffen, im Ortskern Spielsalons nicht mehr zuzulassen. Das wäre auch für Griesheim, wie auch für andere Stadtteile, der richtige Weg.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2014, OF 962/6
Betreff: Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches Signal
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass der Eigentümer des Gebäudes des Griesheimer Bahnhofs beabsichtigt bzw. ob beantragt ist, in diesem Gebäude einen Spielsalon zu betreiben? Wenn ja, ist mitzuteilen, wie in diesem Fall die Rechtslage bezüglich der Genehmigung des Betriebs eines solchen Spielsalons an einer so exponierten Lage und im Hinblick auf die in unmittelbarer Nähe befindliche Jugendeinrichtung ist. Falls ein Antrag auf Genehmigung eines Speilsalons gestellt wurde, soll - soweit dies der Stadt möglich ist - die Genehmigung an diesem Ort nicht erteilt werden. Grundsätzlich ist außerdem darzulegen, wie die gegenwärtige Rechtslage hinsichtlich der Möglichkeit der Genehmigung von Spielsalons in ganz Griesheim ist? Desweiteren wird um Mitteilung gebeten, ob es bereits Regelungen gibt oder ob entsprechende Genehmigungsregelungen auch für Griesheim in nächster Zukunft beschlossen werden, die besagen dass zumindest in bestimmten Bereichen Griesheims (Wohn-, Bahnhofs-, Schulumfeld usw.) Spielsalons nicht geduldet werden, wie z.B. in Höchst oder in Rödelheim?
Begründung: In Griesheim ist bekannt geworden, dass der Eigentümer des Gebäudes des Griesheimer Bahnhofs beabsichtigen soll bzw. dass beantragt worden ist, in diesem Gebäude einen Spielsalon zu betreiben. Auch die Zeitung hat das so berichtet. Dies wäre sicher das falsche Signal im Hinblick auf die weitere Entwicklung und angestrebte Aufwertung dieser zentralen Stelle des Stadtteils. In Höchst z.B. hat die Stadt inzwischen Regelungen getroffen, im Ortskern Spielsalons nicht mehr zuzulassen. Das wäre auch für Griesheim, wie auch für andere Stadtteile, der richtige Weg.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2014Sie sind hierOFOF 962/6Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches SignalOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2014VV 971Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches SignalAnfrage
- 23. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 828Spielsalon im Bahnhof Griesheim wäre falsches SignalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme