Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der ST 909 vom 11.6.07 ( Etatantrag 116 v. 1.12.06) wird die damals vom OBR geforderte Signalanlage über die Uferstraße mit der Begründung abgelehnt, dass auf der Westseite zwar die räumlichen Vorraussetzungen für eine Ampel gegeben sind, aber durch eine Fußgängerampel die „Erschließung der Bürostadt“ gefährdet wäre. Derzeit ist aber gerade diese Erschließung für in der Mobilität eingeschränkte Personen und Radfahrer nur sehr erschwert möglich. Im Übrigen ist es der betroffenen Bevölkerung kaum zu vermitteln, weshalb eine Signalanlage die Erschließung eines Stadtteiles gefährden soll. Weiter wird in der Argumentation (ST 563 vom 6.4.09) angeführt, dass auf der Ostseite der Lyonerstraße der Konflikt mit dem Kfz Verkehr nicht gegeben sei, aber durch „den Höhenunterschied“ eine Querung nicht möglich wäre. Hier wäre die Phantasie der Planer gefragt, einen 1,5 m Höhenunterschied mittels Rampe zu überwinden, auch wenn sie unter Umständen nicht die 6% einhält.
Inhalt
Antrag vom 27.12.2009, OF 961/5
Betreff:
Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße
Vorgang:
EA 116/06 OBR 5; ST 909/07
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die notwendigen Mittel für die barrierefreie Querung vom Mainuferradweg über die Uferstraße zur Lyonerstraße und zu der Behindertenwohnanlage "Roter Hamm“ in den Haushalt einzustellen.
Dabei ist es dem Magistrat überlassen, ob er die wichtige Verbindung westlich oder östlich der Lyonerstraße herstellt.
Begründung:
In der ST 909 vom 11.6.07 ( Etatantrag 116 v. 1.12.06) wird die damals vom OBR geforderte Signalanlage über die Uferstraße mit der Begründung abgelehnt, dass auf der Westseite zwar die räumlichen Vorraussetzungen für eine Ampel gegeben sind, aber durch eine Fußgängerampel die "Erschließung der Bürostadt“ gefährdet wäre. Derzeit ist aber gerade diese Erschließung für in der Mobilität eingeschränkte Personen und Radfahrer nur sehr erschwert möglich. Im Übrigen ist es der betroffenen Bevölkerung kaum zu vermitteln, weshalb eine Signalanlage die Erschließung eines Stadtteiles gefährden soll.
Weiter wird in der Argumentation (ST 563 vom 6.4.09) angeführt, dass auf der Ostseite der Lyonerstraße der Konflikt mit dem Kfz Verkehr nicht gegeben sei, aber durch "den Höhenunterschied“ eine Querung nicht möglich wäre. Hier wäre die Phantasie der Planer gefragt, einen 1,5 m Höhenunterschied mittels Rampe zu überwinden, auch wenn sie unter Umständen nicht die 6% einhält.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 27. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 961/5Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2010EAEA 50Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner StraßeEtatanregung
- 11. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 833Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner StraßeStellungnahme
- 10. Oktober 2014OMOM 3557Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner StraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
16 Nahverkehr und ÖPNV
Ausgaben 2025: 311 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme