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Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
80 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

In der ST 909 vom 11.6.07 ( Etatantrag 116 v. 1.12.06) wird die damals vom OBR geforderte Signalanlage über die Uferstraße mit der Begründung abgelehnt, dass auf der Westseite zwar die räumlichen Vorraussetzungen für eine Ampel gegeben sind, aber durch eine Fußgängerampel die „Erschließung der Bürostadt“ gefährdet wäre. Derzeit ist aber gerade diese Erschließung für in der Mobilität eingeschränkte Personen und Radfahrer nur sehr erschwert möglich. Im Übrigen ist es der betroffenen Bevölkerung kaum zu vermitteln, weshalb eine Signalanlage die Erschließung eines Stadtteiles gefährden soll. Weiter wird in der Argumentation (ST 563 vom 6.4.09) angeführt, dass auf der Ostseite der Lyonerstraße der Konflikt mit dem Kfz Verkehr nicht gegeben sei, aber durch „den Höhenunterschied“ eine Querung nicht möglich wäre. Hier wäre die Phantasie der Planer gefragt, einen 1,5 m Höhenunterschied mittels Rampe zu überwinden, auch wenn sie unter Umständen nicht die 6% einhält.

Inhalt

Antrag vom 27.12.2009, OF 961/5

Betreff:

Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße

Vorgang:

EA 116/06 OBR 5; ST 909/07

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die notwendigen Mittel für die barrierefreie Querung vom Mainuferradweg über die Uferstraße zur Lyonerstraße und zu der Behindertenwohnanlage "Roter Hamm“ in den Haushalt einzustellen.

Dabei ist es dem Magistrat überlassen, ob er die wichtige Verbindung westlich oder östlich der Lyonerstraße herstellt.

Begründung:

In der ST 909 vom 11.6.07 ( Etatantrag 116 v. 1.12.06) wird die damals vom OBR geforderte Signalanlage über die Uferstraße mit der Begründung abgelehnt, dass auf der Westseite zwar die räumlichen Vorraussetzungen für eine Ampel gegeben sind, aber durch eine Fußgängerampel die "Erschließung der Bürostadt“ gefährdet wäre. Derzeit ist aber gerade diese Erschließung für in der Mobilität eingeschränkte Personen und Radfahrer nur sehr erschwert möglich. Im Übrigen ist es der betroffenen Bevölkerung kaum zu vermitteln, weshalb eine Signalanlage die Erschließung eines Stadtteiles gefährden soll.

Weiter wird in der Argumentation (ST 563 vom 6.4.09) angeführt, dass auf der Ostseite der Lyonerstraße der Konflikt mit dem Kfz Verkehr nicht gegeben sei, aber durch "den Höhenunterschied“ eine Querung nicht möglich wäre. Hier wäre die Phantasie der Planer gefragt, einen 1,5 m Höhenunterschied mittels Rampe zu überwinden, auch wenn sie unter Umständen nicht die 6% einhält.

Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 27. Dezember 2009Sie sind hier
    OFOF 961/5Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Januar 2010EAEA 50Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner StraßeEtatanregung
  3. 11. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 833Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner StraßeStellungnahme
  4. 10. Oktober 2014OMOM 3557Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner StraßeDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

16 Nahverkehr und ÖPNV

Ausgaben 2025: 311 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 39 · 15.01.2010
TO I, TOP 5
Angenommen
Etatanregung EA 50 2010 Die Vorlage OF 961/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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