Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem…
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Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen
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Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert,
- vor der Verabschiedung der Aufstellung des Bebauungsplans die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen.
- Es ist im Besonderen auf die Art der geplanten Bebauung einzugehen.
- Weiterhin sind dabei folgende Fragen zu beantworten: Ø Wie viel Verkehr wird durch die beabsichtigte Art der Bebauung generiert? Ø Wie wird gewährleistet, dass die anzunehmende zusätzliche verkehrliche Belastung in die aktuellen Verkehrsplanungen des Straßenverkehrsamts eingearbeitet wird? Ø Was soll mit der im Gesamtverkehrsplan geplanten Verlegung der Straßenbahntrasse passieren? Begründung: Der Ortsbeirat ist seit Jahren zusammen mit dem Straßenverkehrsamt dabei den Verkehr in Goldstein zu messen und durch entsprechende Planungen zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Hierzu werden mögliche Änderungen der Verkehrsführung mittels eines Verkehrsgutachtens durch das Straßenverkehrsamt erarbeitet. Weitere Wohnbebauung wird die ermittelten Zahlen verändern und daher ist vorab mitzuteilen, welche Art der Bebauung angestrebt wird, damit diese in die verkehrlichen Planungen eingearbeitet werden kann. Eine Zustimmung des Ortsbeirats zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 911 ist ohne die Mitteilung der beabsichtigten Art der Bebauung und Beantwortung der weiteren Fragen nicht möglich, da sie die jahrelangen Planungen höchstwahrscheinlich beeinflusst und damit die Mitteilungen des Ortsbeirats an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ggf. untergräbt. Es gilt den Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" anzuwenden, um die in Goldstein bereits zum jetzigen Zeitpunkt hitzige Diskussion über die Verkehrsbelastung zu berücksichtigen. Ggf. werden in diesem Zusammenhang weitere Mittel für die verkehrliche Entlastung durch geeigneten Straßenbau-/umbau nötig, diese müssten zusammen mit einem mit dem Ortsbeirat und damit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort abgestimmten Wohnungsbauvorhaben in den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main eingeplant werden.
Inhalt
Antrag vom 06.02.2014, OF 949/6
Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert,
- vor der Verabschiedung der Aufstellung des Bebauungsplans die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen.
- Es ist im Besonderen auf die Art der geplanten Bebauung einzugehen.
- Weiterhin sind dabei folgende Fragen zu beantworten: Ø Wie viel Verkehr wird durch die beabsichtigte Art der Bebauung generiert? Ø Wie wird gewährleistet, dass die anzunehmende zusätzliche verkehrliche Belastung in die aktuellen Verkehrsplanungen des Straßenverkehrsamts eingearbeitet wird? Ø Was soll mit der im Gesamtverkehrsplan geplanten Verlegung der Straßenbahntrasse passieren?
Begründung: Der Ortsbeirat ist seit Jahren zusammen mit dem Straßenverkehrsamt dabei den Verkehr in Goldstein zu messen und durch entsprechende Planungen zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Hierzu werden mögliche Änderungen der Verkehrsführung mittels eines Verkehrsgutachtens durch das Straßenverkehrsamt erarbeitet. Weitere Wohnbebauung wird die ermittelten Zahlen verändern und daher ist vorab mitzuteilen, welche Art der Bebauung angestrebt wird, damit diese in die verkehrlichen Planungen eingearbeitet werden kann. Eine Zustimmung des Ortsbeirats zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 911 ist ohne die Mitteilung der beabsichtigten Art der Bebauung und Beantwortung der weiteren Fragen nicht möglich, da sie die jahrelangen Planungen höchstwahrscheinlich beeinflusst und damit die Mitteilungen des Ortsbeirats an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ggf. untergräbt. Es gilt den Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" anzuwenden, um die in Goldstein bereits zum jetzigen Zeitpunkt hitzige Diskussion über die Verkehrsbelastung zu berücksichtigen. Ggf. werden in diesem Zusammenhang weitere Mittel für die verkehrliche Entlastung durch geeigneten Straßenbau-/umbau nötig, diese müssten zusammen mit einem mit dem Ortsbeirat und damit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort abgestimmten Wohnungsbauvorhaben in den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main eingeplant werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Oktober 2010OMOM 4636Bushaltestelle „An der Schwarzbachmühle“Direktanregung
- 17. Januar 2012OMOM 776Goldstein: Verkehrszählung/VerkehrskonzeptDirektanregung
- 13. August 2012STST 1237Goldstein: Verkehrszählung / VerkehrskonzeptStellungnahme
- 18. Juni 2013OMOM 2285Verkehrszählung in GoldsteinDirektanregung
- 17. Januar 2014MM 23Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 6. Februar 2014Sie sind hierOFOF 949/6Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 18. Februar 2014OAOA 469Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23Anregung
- 18. März 2015OFOF 1307/6Verkehrskonzept für GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2015OMOM 4031Verkehrskonzept für GoldsteinDirektanregung
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 277 WochenSTST 332Verkehrskonzept für GoldsteinStellungnahme
- 12. Mai 2016OFOF 57/6Verkehrskonzept für GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme