Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger Turmes
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
des Henninger Turmes Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung die Planungsziele des Kerngebietes im Bereich des Henninger Turmes näher zu definieren und insbesondere großflächigen Einzelhandel auszuschließen bzw. auf eine Größe auf 2.000m² zu beschränken. Begründung: Aus der jetzt vorliegenden Planung ist nicht erkennbar welche Ziele verfolgt werden. In einem Kerngebiet sind Wohnungen nur ausnahmsweise, großflächiger Einzelhandel aber generell zulässig. Dies würde den vorhandenen Einzelhandel z.B. in der Schweitzerstraße negativ beeinflussen.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2010, OF 949/5
Betreff: Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger Turmes Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung die Planungsziele des Kerngebietes im Bereich des Henninger Turmes näher zu definieren und insbesondere großflächigen Einzelhandel auszuschließen bzw. auf eine Größe auf 2.000m² zu beschränken.
Begründung: Aus der jetzt vorliegenden Planung ist nicht erkennbar welche Ziele verfolgt werden. In einem Kerngebiet sind Wohnungen nur ausnahmsweise, großflächiger Einzelhandel aber generell zulässig. Dies würde den vorhandenen Einzelhandel z.B. in der Schweitzerstraße negativ beeinflussen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2009, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010Sie sind hierOFOF 949/5Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger TurmesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2010OAOA 1052Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger Turmes Vortrag des Magistrats vom 26.10.2009, M 211Anregung
- 4. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 707Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger TurmesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 4. CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG und FDP (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) zu 8. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme