B.40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B40 rückgängig zu machen. Begründung: Der aus dem Amt geschiedene Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B40 vom Schwanheimer Knoten bis Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund diese aufzuheben.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2014, OF 936/6
Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B40 rückgängig zu machen.
Begründung: Der aus dem Amt geschiedene Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B40 vom Schwanheimer Knoten bis Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund diese aufzuheben.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2014Sie sind hierOFOF 936/6B.40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014OMOM 2889B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machenDirektanregung
- 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 690B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)