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Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die bestehenden Radwege je beidseitig in der Westerbachstraße (zwischen Brücke A5 und Betzdorfer Straße) und in der Wilhelm-Fay-Straße besser kenntlich zu machen. Denkbar sind Piktogramme auf den Ein-/Ausfahrten oder eine entsprechende farbliche Markierung der Radwege im Ausfahrtbereich. 2. Der Magistrat möge außerdem prüfen und berichten, ob eine Aufhebung der Benutzungspflicht der Radwege in diesem Bereich möglich und sinnvoll ist, eventuell unterstützt durch Piktogramme auf der Straße, einen Schutzstreifen oder die Anlegung zeitgemäßer "richtiger" Radwege. Begründung: Die Verkehrssituation in dem angesprochenen Gebiet ist sehr angespannt, durch die Förderung des Radverkehrs könnte eine Entlastung der Verkehrswege erreicht werden. Die Markierungen der bestehenden Radwege ist im Lauf der Zeit durch Witterung und Bautätigkeiten vor allem in den Ein-/Ausfahrten verschwunden. Dadurch entstehen in den Bereichen der Ein-/Ausfahrten gefährliche Situationen, weil der Autoverkehr nicht mit Fahrrad fahrenden Menschen rechnet. Beigefügte Bilder zeigen beispielhaft die Situation an vielen Wegen in dem genannten Gebiet. Da die Radwege in diesem Bereich durch die vielen Ausfahrten und die mangelnde Abgrenzung zu den Fußwegen nebenan sowieso für zeitgemäß schnelles Radfahren nicht geeignet sind, sollte geprüft werden, ob die Aufhebung der Benutzungspflicht nicht die bessere Lösung darstellen könnte. Die Fußwege wären entlastet, was die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr erfreuen würde. Mit dem Fahrrad könnte auf der Straße schneller gefahren werden und die Radelnden wären auf der Straße im Verkehr mit-schwimmend besser zu erkennen, was die Sicherheit erhöhen würde. Wer will, könnte ja immer noch die alten Radwege benutzen, dann allerdings langsam, was die Risiken auch minimieren würde. Vielleicht ergibt sich eine Kostenersparnis, wenn gleichzeitig zur geplanten Markierung der Busspuren entlang der Westerbachstraße, ebenfalls die Radwege markiert werden könnten. Ab diesem Schild beginnt die Benutzungspflicht für den Radweg. Ab hier wird der Verlauf auf dem Bürgersteig aber unübersichtlich und eng. Wieso darf man nicht mit dem Fahrrad auf der Straße bleiben? An dieser Ausfahrt von REWE und Burgerking zur Westerbachstraße ist nicht zu erkennen, dass ein Radweg gekreuzt wird. Ebenso an vielen anderen Ausfahrten in diesem Bereich, wie auf dem nächsten Bild zu sehen:

Inhalt

Antrag vom 03.02.2019, OF 935/6

Betreff: Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die bestehenden Radwege je beidseitig in der Westerbachstraße (zwischen Brücke A5 und Betzdorfer Straße) und in der Wilhelm-Fay-Straße besser kenntlich zu machen. Denkbar sind Piktogramme auf den Ein-/Ausfahrten oder eine entsprechende farbliche Markierung der Radwege im Ausfahrtbereich. 2. Der Magistrat möge außerdem prüfen und berichten, ob eine Aufhebung der Benutzungspflicht der Radwege in diesem Bereich möglich und sinnvoll ist, eventuell unterstützt durch Piktogramme auf der Straße, einen Schutzstreifen oder die Anlegung zeitgemäßer "richtiger" Radwege.

Begründung: Die Verkehrssituation in dem angesprochenen Gebiet ist sehr angespannt, durch die Förderung des Radverkehrs könnte eine Entlastung der Verkehrswege erreicht werden. Die Markierungen der bestehenden Radwege ist im Lauf der Zeit durch Witterung und Bautätigkeiten vor allem in den Ein-/Ausfahrten verschwunden. Dadurch entstehen in den Bereichen der Ein-/Ausfahrten gefährliche Situationen, weil der Autoverkehr nicht mit Fahrrad fahrenden Menschen rechnet. Beigefügte Bilder zeigen beispielhaft die Situation an vielen Wegen in dem genannten Gebiet. Da die Radwege in diesem Bereich durch die vielen Ausfahrten und die mangelnde Abgrenzung zu den Fußwegen nebenan sowieso für zeitgemäß schnelles Radfahren nicht geeignet sind, sollte geprüft werden, ob die Aufhebung der Benutzungspflicht nicht die bessere Lösung darstellen könnte. Die Fußwege wären entlastet, was die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr erfreuen würde. Mit dem Fahrrad könnte auf der Straße schneller gefahren werden und die Radelnden wären auf der Straße im Verkehr mit-schwimmend besser zu erkennen, was die Sicherheit erhöhen würde. Wer will, könnte ja immer noch die alten Radwege benutzen, dann allerdings langsam, was die Risiken auch minimieren würde. Vielleicht ergibt sich eine Kostenersparnis, wenn gleichzeitig zur geplanten Markierung der Busspuren entlang der Westerbachstraße, ebenfalls die Radwege markiert werden könnten. Ab diesem Schild beginnt die Benutzungspflicht für den Radweg. Ab hier wird der Verlauf auf dem Bürgersteig aber unübersichtlich und eng. Wieso darf man nicht mit dem Fahrrad auf der Straße bleiben? An dieser Ausfahrt von REWE und Burgerking zur Westerbachstraße ist nicht zu erkennen, dass ein Radweg gekreuzt wird. Ebenso an vielen anderen Ausfahrten in diesem Bereich, wie auf dem nächsten Bild zu sehen:Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2019Sie sind hier
    OFOF 935/6Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Februar 2019OMOM 4279Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-StraßeDirektanregung
  3. 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1063Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 29 · 19.02.2019
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4279 2019 Die Vorlage OF 935/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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