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A 661-Kompletteinhausung: Frisch- und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt…

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A 661-Kompletteinhausung: Frisch- und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mi

Vorlagentyp: OFÖkoLinX-ARL
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mieten zu senken Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:

  1. Es gibt eine Kompletteinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Landstraße.
  2. Alle Kleingärten und die sozialen Strukturen in dem Bereich Huthpark-Seckbach-Bornheim- Günthersburgpark-Friedberger Landstraße bleiben erhalten. Die mit dem Bau der A 661 beseitigten Kleingärten werden wiederhergestellt. Die Umlegung von Kleingärten im Randgebiet zur Bebauung werden nur im Einvernehmen mit den Kleingärtner*innen innerhalb dieses Gebietes umgelegt.
  3. Der Abenteuerspielplatz erhält am heutigen Standort Bestandsschutz.
  4. Die Wohnungsbauplanungen für Reiche und Vermögende werden beendet zugunsten von städtischem Sozialwohnungsbau (1. Förderweg), d.h. subventioniertem Wohnungsbau zugunsten der Unterschicht und der unteren sowie mittleren Mittelschicht. Auf die ABG Holding GmbH wird entsprechend Einfluss genommen. Die Flächen für den Wohnungsbau werden dementsprechend angepasst.
  5. Das sogenannte Innovationsviertel wird nicht gebaut. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen um die kleinen Gewerbefirmen im südlichen Teil der Frisch- und Kaltluftschneise an der Friedberger Landstraße an einen anderen Ort zu verlagern.
  6. Die stadtplanerischen Möglichkeiten, die sich aus dem Deckel über der A 661 ergeben werden, mit wenigen Ausnahmen, neben den Kleingärten und dem Abenteuerspielplatz für eine Grünvernetzung vom Huthpark zum Günthersburgpark genutzt. Diese Chance, mit einer großzügigen Frisch- und Kaltluftschneise der zunehmenden Erhitzung Frankfurts durch den Klimawandel entgegen zu wirken, wird genutzt. So kann auch der Artenschwund von Tieren und Pflanzen gemildert werden.
  7. Um der Spekulation von Grund und Boden entgegenzuwirken werden - so weit noch nicht geschehen -, alle Grundstücke in diesem Gebiet kommunalisiert, d. h. von der Stadt aufgekauft und nicht an private Wohnungsbauinvestoren verkauft.

Inhalt

Antrag vom 11.01.2016, OF 915/3

Betreff: A 661-Kompletteinhausung: Frisch- und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mieten zu senken Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:

  1. Es gibt eine Kompletteinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Landstraße.
  2. Alle Kleingärten und die sozialen Strukturen in dem Bereich Huthpark-Seckbach-Bornheim- Günthersburgpark-Friedberger Landstraße bleiben erhalten. Die mit dem Bau der A 661 beseitigten Kleingärten werden wiederhergestellt. Die Umlegung von Kleingärten im Randgebiet zur Bebauung werden nur im Einvernehmen mit den Kleingärtner*innen innerhalb dieses Gebietes umgelegt.
  3. Der Abenteuerspielplatz erhält am heutigen Standort Bestandsschutz.
  4. Die Wohnungsbauplanungen für Reiche und Vermögende werden beendet zugunsten von städtischem Sozialwohnungsbau (1. Förderweg), d.h. subventioniertem Wohnungsbau zugunsten der Unterschicht und der unteren sowie mittleren Mittelschicht. Auf die ABG Holding GmbH wird entsprechend Einfluss genommen. Die Flächen für den Wohnungsbau werden dementsprechend angepasst.
  5. Das sogenannte Innovationsviertel wird nicht gebaut. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen um die kleinen Gewerbefirmen im südlichen Teil der Frisch- und Kaltluftschneise an der Friedberger Landstraße an einen anderen Ort zu verlagern.
  6. Die stadtplanerischen Möglichkeiten, die sich aus dem Deckel über der A 661 ergeben werden, mit wenigen Ausnahmen, neben den Kleingärten und dem Abenteuerspielplatz für eine Grünvernetzung vom Huthpark zum Günthersburgpark genutzt. Diese Chance, mit einer großzügigen Frisch- und Kaltluftschneise der zunehmenden Erhitzung Frankfurts durch den Klimawandel entgegen zu wirken, wird genutzt. So kann auch der Artenschwund von Tieren und Pflanzen gemildert werden.
  7. Um der Spekulation von Grund und Boden entgegenzuwirken werden - so weit noch nicht geschehen -, alle Grundstücke in diesem Gebiet kommunalisiert, d. h. von der Stadt aufgekauft und nicht an private Wohnungsbauinvestoren verkauft.Hauptvorlage: Antrag vom 01.07.2015, OF 838/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Januar 2016 brachte ÖkoLinX-ARL im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.02.2016 im OBR 3 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 48 · 21.01.2016
TO I, TOP 5
Beraten
1. Die Vorlage OF 838/3 wird durch die Vorlage OF 915/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 49 · 18.02.2016
TO I, TOP 5
Abgelehnt
1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 915/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPDFDP
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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