Spielregeln für Leihfahrräder
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine Erweiterung der Regelungen für die Sondernutzungserlaubnis von E-Scootern, um das Abstellen neben und zwischen Fahrradbügeln zu verbieten. Dies soll dazu beitragen, dass Radfahrende ihre Fahrräder ordnungsgemäß an den Bügeln anschließen können und Fußverkehrsbehinderungen vermieden werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Regelungen für die Sondernutzungserlaubnis E-Scooter dahingehend zu erweitern, dass unter dem Punkt "2. stationsloses Abstellen" ein weiterer Bereich aufzunehmen ist, der von abgestellten E-Scootern jederzeit freigehalten werden muss und zwar "neben und zwischen Fahrradbügeln".
Begründung
Gemäß dem Magistratsbericht sind die Spielregeln für E-Scooter und Leihfahrräder identisch. In den Spielregeln ist festgelegt, dass die genannten Leihgeräte beim Abstellen Dritte nicht behindern dürfen. Dennoch werden diese häufig neben oder zwischen Fahrradbügeln abgestellt, sodass Radfahrende ihre Räder nicht an die Bügel anschließen können. Die Räder werden dann anderweitig z.B. an Verkehrsschildern angeschlossen. Das ist zwar nicht ordnungswidrig, aber auch nicht erwünscht, weil das oft zu Behinderungen des Fußverkehrs führt. Es ist außerdem zu beobachten, dass Radfahrende fehlerhaft abgestellte Leihgeräte entfernen, um für das eigene Fahrzeug Platz zu schaffen. Die entfernten Geräte werden dann aber meist nicht ordnungsgemäß abgestellt. Es erscheint daher sinnvoll, den Bereich neben und zwischen Fahrradbügeln ausdrücklich in die Liste der unzulässigen Standorte aufzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juli 2023BB 291Spielregeln für LeihfahrräderMagistratsbericht
- 2. Oktober 2023Sie sind hierOFOF 910/5Spielregeln für LeihfahrräderOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2023OAOA 407Spielregeln für LeihfahrräderAnregung
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 975Spielregeln für LeihfahrräderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme