- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im Gegenverkehr
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
zu III.1.b Seit mindestens 10 Jahren setzt sich der Ortsbeirat dafür ein, dass in der Wilhelm-Epstein-Straße Radverkehrsanlagen installiert werden. (V 716 von 1994). Auf Nachfragen wurde dem Ortsbeirat Anfang 2003 mitgeteilt, dass der Magistrat eine Vorplanung erstellt hat, die sich in der amtsinternen Abstimmung befindet. Das ist nun über 2 Jahre her, ohne dass eine beschlussreife Planung vorliegt. In einer Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom Anfang des Jahres 2006 wurde der Magistrat aufgefordert, „Anfang 2006 eine Planung für die Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße und die Kreuzung Am Dornbusch vorzulegen.“ Die Stadtverordnetenversammlung hat das auch so beschlossen (§ 10960). In dem vorliegenden Zwischenbericht, B 297, heißt es: „Der Magistrat wird die Vorplanung der Wilhelm-Epstein-Straße voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte nach Abschluss der notwendigen Fachämterabstimmungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.“ Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die Ämterabstimmung der Vorplanung über 2 Jahre in Anspruch nehmen muss. Außerdem ist in der Antwort die wichtige Planung einer Radverkehrsanlage an der Kreuzung Am Dornbusch noch nicht einmal erwähnt. Zu III 1.c: In B 297 steht, dass zunächst nur Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden, für die in der Vergangenheit Anträge für die Öffnung gestellt wurden. Es werden dabei immer ganze Tempo-30-Zonen, in der die Einbahnstraße liegt, geöffnet. Es wird der Bericht, B 223, erwähnt. In diesem Bericht werden die Bereiche Eschersheim Nord, nördliche Hügelstraße, Kurhessenstraße und Alt-Ginnheim genannt. In B 297 bleibt auf einmal nur Alt-Ginnheim übrig. (Der erwähnte Bereich nördlich der Heerstraße liegt nicht im Ortsbezirk 9.) Zu III 1 d: Aufgrund eines Römer-SPD-Antrages (NR 1055) hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2003 den Beschluss gefasst: „Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung der zügigen Umsetzung der Öffnung aller Einbahnstraßen im Stadtgebiet ein Konzept mit Zeit- und Finanzplanung vorzulegen.“ Die Antwort dazu lautete: „Der Magistrat wird entsprechend seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten die Öffnung aller in Frage kommenden Einbahnstraßen im Stadtgebiet zügig vornehmen.“ (B 985 von 2003) Weil sich in über 2 Jahren bei diesem Thema nichts bewegt hat, regte der Ortsbeirat 9 an: „die Zeit- und Finanzplanung für die Öffnung aller Einbahnstraßen im Ortsbezirk 9 Anfang 2006 vorzulegen“. (OA 2228). Die Antwort: „Die Finanzierung erfolgt, soweit keine anderen Fördermöglichkeiten bestehen, aus Stellplatzablösemitteln. Genaue Termine für die Umsetzung können nicht genannt werden.“ (B 297) Das entspricht weder einer zügigen Vornahme noch einer Antwort auf die Aufforderung einer Zeitplanung. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- B 297 wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, Die Fachämterabstimmungen für die Vorplanung der Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße so zu beschleunigen, dass sie den beteiligten Ortsbeiräten in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2006 vorgestellt werden. Die in B 223 zugesagte Öffnung für Radfahren im Gegenverkehr in den Tempo-30-Zonen Eschersheim Nord, nördliche Hügelstraße, Kurhessenstraße und Alt-Ginnheim noch dieses Jahr vorzunehmen. a) zu beantworten, warum die im Jahr 2003 zugesagte zügige Vornahme der Öffnung aller Einbahnstraßen für den Radverkehr immer noch nicht zustande gekommen ist. b) unverzüglich eine Zeitplanung vorzulegen. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2006, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 102 2006 1. Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. 2. a) Abschnitt I. der Vorlage OF 89/9 wird abgelehnt b) Abschnitt II. der Vorlage OF 89/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE.WASG (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE.WASG (= Annahme) zu b) Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 26.06.2006, OF 89/9
Betreff:
- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße
- Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im Gegenverkehr
Vorgang:
zu Wilhelm-Epstein-Straße: V 716 OBR 9; V 46 OBR 9
zu Radfahren gegen Einbahnstraßen: ST 199/01; ST 1040/01; B 223/05; Beschl. d. Stv.-V. v. 18.09.2003, § 5951; B 985/03; OA 2228 OBR 9; Beschl. d. Stv.-V. v. 23.02.2006, § 10960; B 297/06
B 297 wird abgelehnt.
Begründung:
zu III.1.b
Seit mindestens 10 Jahren setzt sich der Ortsbeirat dafür ein, dass in der Wilhelm-Epstein-Straße Radverkehrsanlagen installiert werden. (V 716 von 1994). Auf Nachfragen wurde dem Ortsbeirat Anfang 2003 mitgeteilt, dass der Magistrat eine Vorplanung erstellt hat, die sich in der amtsinternen Abstimmung befindet. Das ist nun über 2 Jahre her, ohne dass eine beschlussreife Planung vorliegt. In einer Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom Anfang des Jahres 2006 wurde der Magistrat aufgefordert, "Anfang 2006 eine Planung für die Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße und die Kreuzung Am Dornbusch vorzulegen.“ Die Stadtverordnetenversammlung hat das auch so beschlossen (§ 10960). In dem vorliegenden Zwischenbericht, B 297, heißt es: "Der Magistrat wird die Vorplanung der Wilhelm-Epstein-Straße voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte nach Abschluss der notwendigen Fachämterabstimmungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.“
Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die Ämterabstimmung der Vorplanung über 2 Jahre in Anspruch nehmen muss. Außerdem ist in der Antwort die wichtige Planung einer Radverkehrsanlage an der Kreuzung Am Dornbusch noch nicht einmal erwähnt.
Zu III 1.c:
In B 297 steht, dass zunächst nur Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden, für die in der Vergangenheit Anträge für die Öffnung gestellt wurden. Es werden dabei immer ganze Tempo-30-Zonen, in der die Einbahnstraße liegt, geöffnet. Es wird der Bericht, B 223, erwähnt. In diesem Bericht werden die Bereiche Eschersheim Nord, nördliche Hügelstraße, Kurhessenstraße und Alt-Ginnheim genannt. In B 297 bleibt auf einmal nur Alt-Ginnheim übrig. (Der erwähnte Bereich nördlich der Heerstraße liegt nicht im Ortsbezirk 9.)
Zu III 1 d:
Aufgrund eines Römer-SPD-Antrages (NR 1055) hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2003 den Beschluss gefasst: "Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung der zügigen Umsetzung der Öffnung aller Einbahnstraßen im Stadtgebiet ein Konzept mit Zeit- und Finanzplanung vorzulegen.“ Die Antwort dazu lautete: "Der Magistrat wird entsprechend seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten die Öffnung aller in Frage kommenden Einbahnstraßen im Stadtgebiet zügig vornehmen.“ (B 985 von 2003) Weil sich in über 2 Jahren bei diesem Thema nichts bewegt hat, regte der Ortsbeirat 9 an: "die Zeit- und Finanzplanung für die Öffnung aller Einbahnstraßen im Ortsbezirk 9 Anfang 2006 vorzulegen“. (OA 2228).
Die Antwort: "Die Finanzierung erfolgt, soweit keine anderen Fördermöglichkeiten bestehen, aus Stellplatzablösemitteln. Genaue Termine für die Umsetzung können nicht genannt werden.“ (B 297) Das entspricht weder einer zügigen Vornahme noch einer Antwort auf die Aufforderung einer Zeitplanung.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- B 297 wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, Die Fachämterabstimmungen für die Vorplanung der Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße so zu beschleunigen, dass sie den beteiligten Ortsbeiräten in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2006 vorgestellt werden. Die in B 223 zugesagte Öffnung für Radfahren im Gegenverkehr in den Tempo-30-Zonen Eschersheim Nord, nördliche Hügelstraße, Kurhessenstraße und Alt-Ginnheim noch dieses Jahr vorzunehmen. a) zu beantworten, warum die im Jahr 2003 zugesagte zügige Vornahme der Öffnung aller Einbahnstraßen für den Radverkehr immer noch nicht zustande gekommen ist. b) unverzüglich eine Zeitplanung vorzulegen. Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2006BB 297Auch zukünftig in die Förderung des Radverkehrs investierenMagistratsbericht
- 26. Juni 2006Sie sind hierOFOF 89/9- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im GegenverkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juli 2006OAOA 102- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im Gegenverkehr Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297Anregung
- 7. Dezember 2006Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1294Auch zukünftig in die Förderung des Radverkehrs investierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE.WASG (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE.WASG (= Annahme) zu b) Einstimmige Annahme