- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im Gegenverkehr Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu III.1.b des Berichts des Magistrats, B 297: Seit mindestens zehn Jahren setzt sich der Ortsbeirat dafür ein, dass in der Wilhelm-Epstein-Straße Radverkehrsanlagen installiert werden (V 716 von 1994). Auf Nachfragen wurde dem Ortsbeirat Anfang 2003 mitgeteilt, dass der Magistrat eine Vorplanung erstellt hat, die sich in der amtsinternen Abstimmung befindet. Das ist nun über zwei Jahre her, ohne dass eine beschlussreife Planung vorliegt. In einer Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom Anfang des Jahres 2006 wurde der Magistrat aufgefordert, „Anfang 2006 eine Planung für die Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße und die Kreuzung Am Dornbusch vorzulegen.“ Die Stadtverordnetenversammlung hat das auch so beschlossen (§ 10960). In dem vorliegenden Zwischenbericht, B 297, heißt es: „Der Magistrat wird die Vorplanung der Wilhelm-Epstein-Straße voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte nach Abschluss der notwendigen Fachämterabstimmungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.“ Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die Ämterabstimmung der Vorplanung über zwei Jahre in Anspruch nehmen muss. Außerdem ist in der Antwort die wichtige Planung einer Radverkehrsanlage an der Kreuzung Am Dornbusch noch nicht einmal erwähnt. Zu III 1.c des Berichts des Magistrats, B 297: Im Bericht des Magistrats B 297 steht, dass zunächst nur Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden, für die in der Vergangenheit Anträge für die Öffnung gestellt wurden. Es werden dabei immer ganze Tempo-30-Zonen, in der die Einbahnstraße liegt, geöffnet. Dabei wird der Bericht B 223 erwähnt, in dem die Bereiche Eschersheim Nord, nördliche Hügelstraße, Kurhessenstraße und Alt-Ginnheim genannt werden. Im Bericht des Magistrats B 297 bleibt auf einmal nur Alt-Ginnheim übrig (der erwähnte Bereich nördlich der Heerstraße liegt nicht im Ortsbezirk 9). Zu III 1 d des Berichts des Magistrats, B 297: Aufgrund eines Römer-SPD-Antrages (NR 1055) hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2003 den Beschluss gefasst: „Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung der zügigen Umsetzung der Öffnung aller Einbahnstraßen im Stadtgebiet ein Konzept mit Zeit- und Finanzplanung vorzulegen.“ Die Antwort dazu lautete: „Der Magistrat wird entsprechend seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten die Öffnung aller in Frage kommenden Einbahnstraßen im Stadtgebiet zügig vornehmen“ (B 985 von 2003). Weil sich in über zwei Jahren bei diesem Thema nichts bewegt hat, regte der Ortsbeirat 9 an, „die Zeit- und Finanzplanung für die Öffnung aller Einbahnstraßen im Ortsbezirk 9 Anfang 2006 vorzulegen“ (OA 2228). Die Antwort: „Die Finanzierung erfolgt, soweit keine anderen Fördermöglichkeiten bestehen, aus Stellplatzablösemitteln. Genaue Termine für die Umsetzung können nicht genannt werden“ (B 297). Das entspricht weder einer zügigen Vornahme noch einer Antwort auf die Aufforderung einer Zeitplanung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2006, ST 1294 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.07.2006 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.09.2006, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 297 (Zwischenbericht) dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass im letzten Satz der Ziffer III.1.c der Straßenname nicht "Heerstraße", sondern "Hügelstraße" lauten muss.
- Die Vorlage OA 102 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und NPD (B 297 = Kenntnis, OA 102 = Annahme) REP (B 297 = Kenntnis, OA 102 = Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (B 297 = Zurückweisung, OA 102 = Annahme)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2006, TO II, TOP 73 Beschluss:
- Die Vorlage B 297 (Zwischenbericht) dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass im letzten Satz der Ziffer III.1.c der Straßenname nicht "Heerstraße", sondern "Hügelstraße" lauten muss.
- Die Vorlage OA 102 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 711,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2006 Aktenzeichen: 32 1
Inhalt
Anregung vom 06.07.2006, OA 102
entstanden aus Vorlage: OF 89/9 vom 26.06.2006
Betreff:
- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im Gegenverkehr Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297
Vorgang:
zu Wilhelm-Epstein-Straße: V 716 OBR 9; V 46 OBR 9
zu Radfahren gegen Einbahnstraßen: ST 199/01; ST 1040/01; B 223/05; Beschl. d. Stv.-V. v. 18.09.2003, § 5951; B 985/03; OA 2228 OBR 9; Beschl. d. Stv.-V. v. 23.02.2006, § 10960
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Fachämterabstimmungen für die Vorplanung der Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße so zu beschleunigen, dass sie den beteiligten Ortsbeiräten in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2006 vorgestellt werden können;
- die im Bericht des Magistrats B 223/05 zugesagte Öffnung für Radfahren im Gegenverkehr in den Tempo-30-Zonen Eschersheim Nord, nördliche Hügelstraße, Kurhessenstraße und Alt-Ginnheim noch dieses Jahr vorzunehmen;
- a) zu beantworten, warum die im Jahr 2003 zugesagte zügige Vornahme der Öffnung aller Einbahnstraßen für den Radverkehr immer noch nicht zustande gekommen ist;
b) unverzüglich eine Zeitplanung vorzulegen.
Begründung:
Zu III.1.b des Berichts des Magistrats, B 297:
Seit mindestens zehn Jahren setzt sich der Ortsbeirat dafür ein, dass in der Wilhelm-Epstein-Straße Radverkehrsanlagen installiert werden (V 716 von 1994). Auf Nachfragen wurde dem Ortsbeirat Anfang 2003 mitgeteilt, dass der Magistrat eine Vorplanung erstellt hat, die sich in der amtsinternen Abstimmung befindet. Das ist nun über zwei Jahre her, ohne dass eine beschlussreife Planung vorliegt. In einer Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom Anfang des Jahres 2006 wurde der Magistrat aufgefordert, "Anfang 2006 eine Planung für die Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße und die Kreuzung Am Dornbusch vorzulegen.“ Die Stadtverordnetenversammlung hat das auch so beschlossen (§ 10960). In dem vorliegenden Zwischenbericht, B 297, heißt es: "Der Magistrat wird die Vorplanung der Wilhelm-Epstein-Straße voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte nach Abschluss der notwendigen Fachämterabstimmungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.“
Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die Ämterabstimmung der Vorplanung über zwei Jahre in Anspruch nehmen muss. Außerdem ist in der Antwort die wichtige Planung einer Radverkehrsanlage an der Kreuzung Am Dornbusch noch nicht einmal erwähnt.
Zu III 1.c des Berichts des Magistrats, B 297:
Im Bericht des Magistrats B 297 steht, dass zunächst nur Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden, für die in der Vergangenheit Anträge für die Öffnung gestellt wurden. Es werden dabei immer ganze Tempo-30-Zonen, in der die Einbahnstraße liegt, geöffnet. Dabei wird der Bericht B 223 erwähnt, in dem die Bereiche Eschersheim Nord, nördliche Hügelstraße, Kurhessenstraße und Alt-Ginnheim genannt werden. Im Bericht des Magistrats B 297 bleibt auf einmal nur Alt-Ginnheim übrig (der erwähnte Bereich nördlich der Heerstraße liegt nicht im Ortsbezirk 9).
Zu III 1 d des Berichts des Magistrats, B 297:
Aufgrund eines Römer-SPD-Antrages (NR 1055) hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2003 den Beschluss gefasst: "Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung der zügigen Umsetzung der Öffnung aller Einbahnstraßen im Stadtgebiet ein Konzept mit Zeit- und Finanzplanung vorzulegen.“ Die Antwort dazu lautete: "Der Magistrat wird entsprechend seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten die Öffnung aller in Frage kommenden Einbahnstraßen im Stadtgebiet zügig vornehmen“ (B 985 von 2003). Weil sich in über zwei Jahren bei diesem Thema nichts bewegt hat, regte der Ortsbeirat 9 an, "die Zeit- und Finanzplanung für die Öffnung aller Einbahnstraßen im Ortsbezirk 9 Anfang 2006 vorzulegen“ (OA 2228).
Die Antwort: "Die Finanzierung erfolgt, soweit keine anderen Fördermöglichkeiten bestehen, aus Stellplatzablösemitteln. Genaue Termine für die Umsetzung können nicht genannt werden“ (B 297). Das entspricht weder einer zügigen Vornahme noch einer Antwort auf die Aufforderung einer Zeitplanung.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2006BB 297Auch zukünftig in die Förderung des Radverkehrs investierenMagistratsbericht
- 26. Juni 2006OFOF 89/9- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im GegenverkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juli 2006Sie sind hierOAOA 102- Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahren im Gegenverkehr Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 297Anregung
- 7. Dezember 2006Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1294Auch zukünftig in die Förderung des Radverkehrs investierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (B 297 = Kenntnis, OA 102 = Annahme) REP (B 297 = Kenntnis, OA 102 = Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (B 297 = Zurückweisung, OA 102 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung)