Wiedereröffnung des Boehleparks (II)
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- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks04.04.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Boehlepark per E-MailBegründung
(II) Vorgang: OM 4509/15 OBR 5; ST 76/16; OM 947/16 OBR 5; ST 532/17 Nachdem nun wieder ein Jahr ohne Aussage zur Wiedereröffnung des Boehleparks ins Land gegangen ist, bittet der Ortsbeirat 5 erneut den Magistrat sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuwiesen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl. Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen-Süd. Der frühere Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, mit seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 76, abgelehnt. Auf erneute Nachfrage des Ortsbeirates 5 hat der derzeitige Magistrat in seiner ST 532 vom 03.03.2017 mitgeteilt, dass von der Hessenwasser GmbH, welche sich zu 100% in kommunaler Hand befindet (die Stadt Frankfurt hält über die Mainova AG 36,4 %) keine Zusage zu erhalten ist in welcher Form die Wasserbehälter saniert werden könnten und auch keine Zeiträume genannt werden. Dieser Zustand ist nicht länger hinzunehmen. Insofern ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuweisen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl. Sollte die Hessenwasser GmbH sich weiterhin einer Öffnung des Parks verweigern, hat die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Trägerschaft auf die Hessenwasser GmbH einzuwirken.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2018, OF 882/5
Betreff: Wiedereröffnung des Boehleparks (II) Vorgang: OM 4509/15 OBR 5; ST 76/16; OM 947/16 OBR 5; ST 532/17 Nachdem nun wieder ein Jahr ohne Aussage zur Wiedereröffnung des Boehleparks ins Land gegangen ist, bittet der Ortsbeirat 5 erneut den Magistrat sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuwiesen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl.
Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen-Süd. Der frühere Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, mit seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 76, abgelehnt. Auf erneute Nachfrage des Ortsbeirates 5 hat der derzeitige Magistrat in seiner ST 532 vom 03.03.2017 mitgeteilt, dass von der Hessenwasser GmbH, welche sich zu 100% in kommunaler Hand befindet (die Stadt Frankfurt hält über die Mainova AG 36,4 %) keine Zusage zu erhalten ist in welcher Form die Wasserbehälter saniert werden könnten und auch keine Zeiträume genannt werden. Dieser Zustand ist nicht länger hinzunehmen. Insofern ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuweisen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl. Sollte die Hessenwasser GmbH sich weiterhin einer Öffnung des Parks verweigern, hat die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Trägerschaft auf die Hessenwasser GmbH einzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015OFOF 1134/5Öffnung des BoehleparksOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2015OMOM 4509Öffnung des BoehleparksDirektanregung
- 11. Januar 2016STST 76Öffnung des BoehleparksStellungnahme
- 8. November 2016OFOF 260/5Wiedereröffnung des BoehleparksOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2016OMOM 947Wiedereröffnung des BoehleparksDirektanregung
- 3. März 2017STST 532Wiedereröffnung des BoehleparksStellungnahme
- 10. Mai 2018Sie sind hierOFOF 882/5Wiedereröffnung des Boehleparks (II)Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)