Sanierung und Beleuchtung des Treppenaufgangs zwischen Breslauer Straße und Ziegelhüttenweg in der Fritz-Kissel-Siedlung
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Breslauer Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.04.2026.
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- Brückenbauarbeiten Mörfelder Landstraße27.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Treppenaufgangs zwischen Breslauer Straße und Ziegelhüttenweg in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Treppe zwischen der Breslauer Straße und dem Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen saniert und besser ausgeleuchtet wird. Auch sollte das durch Rost beschädigte Geländer ausgebessert werden. Abb. 1 (Quelle: Google Maps) Abb. 2 Begründung: Ein Fußgängerweg verbindet die Wohnhäuser Mörfelder Landstraße 175 - 177 sowie Breslauer Straße 1 bis 11 mit dem Ziegelhüttenweg. Dieser Weg endet mit einer Treppe, zwischen dem Bahnübergang und dem Haus Ziegelhüttenweg Nr. 40 (Abb. 1). Diese Treppe ist an einigen Stellen massiv schadhaft, teilweise sind ganze Kanten der Stufen herausgebrochen (Abb. 2). Es ist anzunehmen, dass diese Schäden während der nächsten Frostperiode weiter zunehmen. Bereits jetzt stellt dieser Zustand eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar, zumal Teile dieses Treppenaufgangs durch die am Fuße der Treppe angebrachte Straßenlaterne nur unzureichend ausgeleuchtet wird. Die Laterne des Bahnübergangs auf der gegenüberliegenden Seite des Ziegelhüttenwegs erreicht die Treppe ebenfalls nur unzureichend. Das Treppengeländer ebenso wie das seitlich angebrachte Geländer weisen erhebliche Rostschäden auf. Es ist zu prüfen, inwieweit auch hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Instabilität der Geländer vorzubeugen.
Inhalt
Antrag vom 12.06.2016, OF 88/5
Betreff: Sanierung und Beleuchtung des Treppenaufgangs zwischen Breslauer Straße und Ziegelhüttenweg in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Treppe zwischen der Breslauer Straße und dem Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen saniert und besser ausgeleuchtet wird. Auch sollte das durch Rost beschädigte Geländer ausgebessert werden. Abb. 1 (Quelle: Google Maps) Abb. 2
Begründung: Ein Fußgängerweg verbindet die Wohnhäuser Mörfelder Landstraße 175 - 177 sowie Breslauer Straße 1 bis 11 mit dem Ziegelhüttenweg. Dieser Weg endet mit einer Treppe, zwischen dem Bahnübergang und dem Haus Ziegelhüttenweg Nr. 40 (Abb. 1). Diese Treppe ist an einigen Stellen massiv schadhaft, teilweise sind ganze Kanten der Stufen herausgebrochen (Abb. 2). Es ist anzunehmen, dass diese Schäden während der nächsten Frostperiode weiter zunehmen. Bereits jetzt stellt dieser Zustand eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar, zumal Teile dieses Treppenaufgangs durch die am Fuße der Treppe angebrachte Straßenlaterne nur unzureichend ausgeleuchtet wird. Die Laterne des Bahnübergangs auf der gegenüberliegenden Seite des Ziegelhüttenwegs erreicht die Treppe ebenfalls nur unzureichend. Das Treppengeländer ebenso wie das seitlich angebrachte Geländer weisen erhebliche Rostschäden auf. Es ist zu prüfen, inwieweit auch hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Instabilität der Geländer vorzubeugen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2016Sie sind hierOFOF 88/5Sanierung und Beleuchtung des Treppenaufgangs zwischen Breslauer Straße und Ziegelhüttenweg in der Fritz-Kissel-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juli 2016OMOM 293Sanierung und Beleuchtung des Treppenaufgangs zwischen der Breslauer Straße und dem Ziegelhüttenweg in der Fritz-Kissel-SiedlungDirektanregung
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1344Sanierung und Beleuchtung des Treppenaufgangs zwischen der Breslauer Straße und dem Ziegelhüttenweg in der der Fritz-Kissel-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme