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Bebauungsplan südliche Rödelheimer Landstraße

Vorlagentyp: OFCDU
1 Sitzung

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Begründung

Soll ein Bebauungsplan nicht reine Theorie bleiben, benötigt er Akzeptanz durch und die Mitarbeit der anzusiedelnden Nutzer. Beim vorliegenden Bebauungsplanentwurf hat der Ortsbeirat jedoch den Eindruck, dass er zu sehr von den Bedürfnissen der dort ansässigen Unternehmen und ihren realistischen Entwicklungsmöglichkeiten abweicht. – Eine Entwicklung des Gebietes gegen die Betroffenen ist schlechterdings wenig aussichtsreich und kann auch nicht Ziel kommunaler Politik sein. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, im Rahmen der stadtplanerischen Überlegungen in stärkerem Maße die Kompetenz der Wirtschaftsförderung mit einzubinden und die Interessen der ansässigen Unternehmen und Grundstückseigentümer in stärkerem Maße zu berücksichtigen.

Inhalt

Antrag vom 11.11.2006, OF 86/7

Betreff:

Bebauungsplan südliche Rödelheimer Landstraße

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Vorlage M 108 wird unter folgenden Änderungen zugestimmt:

  1. Der Betrieb der im Planungsgebiet ansässigen Spedition soll durch den Bebauungsplan keine zusätzlichen Einschränkungen erfahren. Demzufolge ist in den angrenzenden Bereichen des Speditionsgeländes keine Wohnnutzung, sondern eine Gewerbenutzung bzw. mit zunehmender Entfernung eine Mischnutzung vorzusehen. Erst im Anschluss an die Gebiete mit Mischnutzung ist eine allgemeine oder reine Wohnnutzung anzusiedeln.
  2. Die vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten im Westen des Planungsgebietes werden stärker an den Bedürfnissen kleinerer Gewerbe- und Handwerksbetriebe ausgerichtet.
  3. Zu diesem Zweck findet eine engere Abstimmung des Planungsamtes mit der Wirtschaftsförderung und den im Planungsgebiet ansässigen Unternehmen statt.

Begründung:

Soll ein Bebauungsplan nicht reine Theorie bleiben, benötigt er Akzeptanz durch und die Mitarbeit der anzusiedelnden Nutzer. Beim vorliegenden Bebauungsplanentwurf hat der Ortsbeirat jedoch den Eindruck, dass er zu sehr von den Bedürfnissen der dort ansässigen Unternehmen und ihren realistischen Entwicklungsmöglichkeiten abweicht. – Eine Entwicklung des Gebietes gegen die Betroffenen ist schlechterdings wenig aussichtsreich und kann auch nicht Ziel kommunaler Politik sein.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, im Rahmen der stadtplanerischen Überlegungen in stärkerem Maße die Kompetenz der Wirtschaftsförderung mit einzubinden und die Interessen der ansässigen Unternehmen und Grundstückseigentümer in stärkerem Maße zu berücksichtigen.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. November 2006 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2006 im OBR 7 für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 7 · 28.11.2006
TO I, TOP 8
Erledigt
Anregung OA 233 2006 1. Die Vorlage M 108 wird unter Hinweis auf die OA 233 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 85/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Magistratsvorlage M 108 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, in dem Bebauungsplan auf die gewachsenen Strukturen Rücksicht zu nehmen. Dies bedeutet insbesondere: - Im Bereich um die Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben. In diesem Bereich ist weder Wohnbebauung noch eine Verdichtung mit Bürohochhäusern vorzusehen. - Der Bereich der Spedition Fermont wird als Gewerbegebiet ausgewiesen. Demzufolge ist in den angrenzenden Bereichen des Speditionsgeländes keine Wohnnutzung, sondern eine Gewerbenutzung bzw. mit zunehmender Entfernung eine Mischnutzung vorzusehen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, so viele Flächen für Wohnungen vorzusehen, dass die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze und der Wohnungen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Das neue Wohngebiet könnte in der Mitte des Areals entstehen, wo sich viele Freiflächen befinden. Die Erschließungsstraßen sind als Wohnstraßen für Tempo 30 zu gestalten und nicht als schnurgerade Rennstrecken. 4. Der Magistrat wird beauftragt, entlang der Ludwig-Landmann-Straße keine weiteren Hochhäuser vorzusehen. Ein Bürohochhaus ist allenfalls direkt am Westbahnhof sinnvoll. 5. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen direkten und barrierefreien Zugang von der Rödelheimer Landstraße zum Westbahnhof einzuplanen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 7 den noch gültigen städtebaulichen Vertrag mit der Siemens Real Estate GmbH & Co. OHG zur Kenntnis zu geben, das existierende Verkehrsgutachten auszuhändigen und nicht nur eine Einsichtnahme im Amt anzubieten. 7. Bei der Neuplanung findet eine engere Abstimmung des Planungsamtes mit der Wirtschaftsförderung und den im Planungsgebiet ansässigen Unternehmen statt. 3. Die Vorlage OF 86/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 85/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage NR 206 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFarbechteREP
Ablehnung:
CDUFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneFarbechteREPAlle
Ablehnung:
CDUFDPBFF
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
SPDFarbechteREP
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und REP gegen CDU, FDP und BFF (=Zustimmung) zu 2. zu1) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und REP gegen CDU, FDP und BFF (=Ablehnung= zu 2 -7) Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, FDP und BFF gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE

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