Bebauungsplan südliche Rödelheimer Landstraße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Soll ein Bebauungsplan nicht reine Theorie bleiben, benötigt er Akzeptanz durch und die Mitarbeit der anzusiedelnden Nutzer. Beim vorliegenden Bebauungsplanentwurf hat der Ortsbeirat jedoch den Eindruck, dass er zu sehr von den Bedürfnissen der dort ansässigen Unternehmen und ihren realistischen Entwicklungsmöglichkeiten abweicht. – Eine Entwicklung des Gebietes gegen die Betroffenen ist schlechterdings wenig aussichtsreich und kann auch nicht Ziel kommunaler Politik sein. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, im Rahmen der stadtplanerischen Überlegungen in stärkerem Maße die Kompetenz der Wirtschaftsförderung mit einzubinden und die Interessen der ansässigen Unternehmen und Grundstückseigentümer in stärkerem Maße zu berücksichtigen.
Inhalt
Antrag vom 11.11.2006, OF 86/7
Betreff:
Bebauungsplan südliche Rödelheimer Landstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 108 wird unter folgenden Änderungen zugestimmt:
- Der Betrieb der im Planungsgebiet ansässigen Spedition soll durch den Bebauungsplan keine zusätzlichen Einschränkungen erfahren. Demzufolge ist in den angrenzenden Bereichen des Speditionsgeländes keine Wohnnutzung, sondern eine Gewerbenutzung bzw. mit zunehmender Entfernung eine Mischnutzung vorzusehen. Erst im Anschluss an die Gebiete mit Mischnutzung ist eine allgemeine oder reine Wohnnutzung anzusiedeln.
- Die vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten im Westen des Planungsgebietes werden stärker an den Bedürfnissen kleinerer Gewerbe- und Handwerksbetriebe ausgerichtet.
- Zu diesem Zweck findet eine engere Abstimmung des Planungsamtes mit der Wirtschaftsförderung und den im Planungsgebiet ansässigen Unternehmen statt.
Begründung:
Soll ein Bebauungsplan nicht reine Theorie bleiben, benötigt er Akzeptanz durch und die Mitarbeit der anzusiedelnden Nutzer. Beim vorliegenden Bebauungsplanentwurf hat der Ortsbeirat jedoch den Eindruck, dass er zu sehr von den Bedürfnissen der dort ansässigen Unternehmen und ihren realistischen Entwicklungsmöglichkeiten abweicht. – Eine Entwicklung des Gebietes gegen die Betroffenen ist schlechterdings wenig aussichtsreich und kann auch nicht Ziel kommunaler Politik sein.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, im Rahmen der stadtplanerischen Überlegungen in stärkerem Maße die Kompetenz der Wirtschaftsförderung mit einzubinden und die Interessen der ansässigen Unternehmen und Grundstückseigentümer in stärkerem Maße zu berücksichtigen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. November 2006 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2006 im OBR 7 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und REP gegen CDU, FDP und BFF (=Zustimmung) zu 2. zu1) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und REP gegen CDU, FDP und BFF (=Ablehnung= zu 2 -7) Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, FDP und BFF gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE