Verwendung der Ortsbeiratsbudgets
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammiung möge beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets werden ausgeweitet. Die Mittel können zukünftig von den Ortsbeiräten selbstständig und projektbezogen verwendet werden für: Gestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen in den Stadtteilen; Förderung kultureller Aktivitäten in den Stadtteilen; c} Förderung lokaler sozialer Initiativen; d} Veranstaltungen in den Stadtteilen;
e) Sonstige Maßnahmen, die den Stadtteilen dienlich sind. Begründung: Ein Schritt in Richtung einer größeren Bürgerbeteiligung äst die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Hierzu stehen den Ortsbeiräten die Ortsbeiratsbudgets zur Verfügung, die bislang jedoch nur für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Die Bedürfnisse der Bürger gehen naturgemäß jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus auszuweiten. Die Entscheidungsverantwortung über die Verwendung der Mittel soll deshalb den Ortsbeiräten übertragen werden.
Inhalt
Antrag vom 25.10.2011, OF 86/1
Betreff: Verwendung der Ortsbeiratsbudgets Die Stadtverordnetenversammiung möge beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets werden ausgeweitet. Die Mittel können zukünftig von den Ortsbeiräten selbstständig und projektbezogen verwendet werden für: Gestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen in den Stadtteilen; Förderung kultureller Aktivitäten in den Stadtteilen; c} Förderung lokaler sozialer Initiativen; d} Veranstaltungen in den Stadtteilen;
e) Sonstige Maßnahmen, die den Stadtteilen dienlich sind.
Begründung: Ein Schritt in Richtung einer größeren Bürgerbeteiligung äst die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Hierzu stehen den Ortsbeiräten die Ortsbeiratsbudgets zur Verfügung, die bislang jedoch nur für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Die Bedürfnisse der Bürger gehen naturgemäß jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus auszuweiten. Die Entscheidungsverantwortung über die Verwendung der Mittel soll deshalb den Ortsbeiräten übertragen werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 86/1Verwendung der OrtsbeiratsbudgetsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
- 29. November 2011OAOA 97Verwendung der OrtsbeiratsbudgetsAnregung
- 20. April 2012STST 581Verwendung des OrtsbeiratsbudgetStellungnahme
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1780Verwendung des OrtsbeiratsbudgetsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme