Verwendung der Ortsbeiratsbudgets
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenInhalt
Anregung vom 29.11.2011, OA 97 entstanden aus Vorlage: OF 86/1 vom 25.10.2011
Betreff: Verwendung der Ortsbeiratsbudgets Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets werden ausgeweitet. Die Mittel können zukünftig von den Ortsbeiräten selbstständig und projektbezogen verwendet werden für a) Gestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen in den Stadtteilen;
b) Förderung kultureller Aktivitäten in den Stadtteilen;
c) Förderung lokaler sozialer Initiativen;
d) Veranstaltungen in den Stadtteilen;
e) Sonstige Maßnahmen, die den Stadtteilen dienlich sind.
Begründung: Ein Schritt in Richtung einer größeren Bürgerbeteiligung ist die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Hierzu stehen den Ortsbeiräten die Ortsbeiratsbudgets zur Verfügung, die bislang jedoch nur für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Die Bedürfnisse der Bürger gehen naturgemäß jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig, die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus auszuweiten. Die Entscheidungsverantwortung über die Verwendung der Mittel soll deshalb den Ortsbeiräten übertragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2011OFOF 86/1Verwendung der OrtsbeiratsbudgetsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
- 29. November 2011Sie sind hierOAOA 97Verwendung der OrtsbeiratsbudgetsAnregung
- 20. April 2012STST 581Verwendung des OrtsbeiratsbudgetStellungnahme
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1780Verwendung des OrtsbeiratsbudgetsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., NPD und REP (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung)