Schienenlärm durch die oberirdische U-Bahn auf der A-Strecke Bereiche Dornbusch und Weißer Stein
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die VGF zu bitten, den Schienenlärm im Kurvenbereich Weißer Stein - Maybachbrücke und im Bereich Dornbusch durch regelmäßige Wartungsarbeiten zu reduzieren. Ziel ist eine dauerhafte Lärmminderung für die Anwohner.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, den Schienenlärm im Kurvenbereich Weißer Stein - Maybachbrücke und auch im Bereich Dornbusch, durch regelmäßige Wartungsarbeiten dauerhaft zu reduzieren. Zusätzlich sollten weitere Lärmmindernde Maßnahmen vorbereitet werden.
Begründung
U-Bahn auf der A-Strecke Bereiche Dornbusch und Weißer Stein Nach der Grundsanierung der Gleise im Sommer 2019 hat sich die Situation durch die Lärmbelästigung der Anwohner kurzzeitig gebessert. Seit Anfang diesen Jahres 2020 ist wieder eine Verschlechterung eingetreten. Insbesondere bzw. nur in Kurvenbereichen erzeugen U-Bahn-Züge bei der Fahrt eine Art Quietsch-Geräusch. Da sich das Geräusch als besonders schrill darstellt, werden Anwohner davon entsprechend belästigt. Eine einmalige Maßnahme wie letztes Jahr durchgeführt, reicht offensichtlich nicht aus. Die Wartungsarbeiten an Rad und Schiene müssen deshalb in kürzeren Abständen erfolgen. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Vorkehrungen, wie z. B. Schienen-Absorber, mit denen das angestrebte Ziel nicht erreicht wurde, gilt die Installation von Schienen-Schmieranlagen als erfolgreich. Besonders überwachtes Gleis(BÜG) Ein spezielles Schleifen kann unter akustischen Gesichtspunkten eine dauerhafte Lärmreduktion um 3 Dezibel(A) bewirken, die als Abschlag bei der Schallberechnung angesetzt werden kann [DBAG09d, S. 17]. Ein so behandeltes, akustisch optimiertes Gleis wird in der Schall 03 ein "besonders überwachtes Gleis (BÜG)" genannt. Die betreffenden Streckenabschnitte werden in regelmäßigen Abständen - durchschnittlich zweimal jährlich - mit einem Schallmesszug überprüft und, falls notwendig, anschließend nachgeschliffen. Auch in puncto Kosten-Nutzen-Verhältnis kann sich das Schienenschleifen ohne flankierende Maßnahmen gegenüber anderen Maßnahmen nicht durchsetzen. Das liegt in der oben erwähnten fehlenden Wirksamkeit von glatten Schienen bei Kontakt mit rauen Rädern. Deshalb wird eine Kombination von Schienenschleifen mit dem Einsatz von K-Bremssohlen, Schallabsorbern und optimierten Rädern sowie Lärmschutzwänden als günstigste Kosten-Nutzen-Alternative empfohlen. [OsPr12] Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, den Schienenlärm im Kurvenbereich Weißer Stein - Maybachbrücke und auch im Bereich Dornbusch, durch regelmäßige Wartungsarbeiten dauerhaft zu reduzieren. Zusätzlich sollten weitere Lärmmindernde Maßnahmen vorbereitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2020Sie sind hierOFOF 834/9Schienenlärm durch die oberirdische U-Bahn auf der A-Strecke Bereiche Dornbusch und Weißer SteinOrtsbeiratsantrag · CDU, BFF
- 27. August 2020OMOM 6459Schienenlärm durch die oberirdische U-Bahn auf der A-Strecke Bereiche Dornbusch und Weißer SteinDirektanregung
- 12. Februar 2021STST 372Schienenlärm durch die oberirdische U-Bahn auf der A-Strecke Bereiche Dornbusch und Weißer SteinStellungnahme
- 8. Dezember 2022OFOF 411/9Minderung der Schienenlärmemissionen am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Dezember 2022VV 569Minderung der Schienenlärmemissionen am Weißen SteinAnfrage
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 807Minderung der Schienenlärmemissionen am Weißen SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme