Durchgangsverkehr An den Drei Hohen
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Besprechungen bei der Ortsbegehung am 30.08.2019 in der Straße An den Drei Hohen im Frankfurter Bogen zu prüfen und zu berichten, ob und wie folgende Maßnahmen durchgeführt werden können : 1a) Von der Gundelandstraße in westlicher Richtung wird das Rechtsabbiegen in die Straße An den Drei Hohen untersagt (Verkehrszeichen 209-30) und von der Huswertstraße in südlicher Richtung das Geradeausfahren in die Straße An den Drei Hohen (Verkehrszeichen 209). alternativ 1b) Die Straße An den Drei Hohen zwischen Gundeland- und Huswertstraße wird durch Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dabei soll der Fahrrad- und Anliegerverkehr durch Zusatzzeichen weiterhin frei sein. 2) An der Ecke Gundelandstraße/An den Drei Hohen wird das dann eventuell untersagte Rechtsabbiegen durch die Einrichtung einer "Gehwegnase" unattraktiver gestaltet. Begründung: Bei der Begehung wurden von den Anwohner*innen einige Vorschläge zur Verminderung des dort nicht vorgesehenen und sehr störenden Durchgangsverkehrs vorgebracht. Dabei wurden die meisten Vorschläge von den anwesenden Amtsvertreter*innen sofort als undurchführbar erklärt. Nur für die im Antrag aufgeführten Möglichkeiten wurde eine Prüfung zugesagt, wenn der Ortsbeirat das beantragt. Dabei wurde aber vorab schon betont, dass eine Kontrolle der Einhaltung einer eventuell geänderten Verkehrsführung durch die Polizei nicht möglich ist.
Inhalt
Antrag vom 01.09.2019, OF 828/10
Betreff: Durchgangsverkehr An den Drei Hohen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Besprechungen bei der Ortsbegehung am 30.08.2019 in der Straße An den Drei Hohen im Frankfurter Bogen zu prüfen und zu berichten, ob und wie folgende Maßnahmen durchgeführt werden können : 1a) Von der Gundelandstraße in westlicher Richtung wird das Rechtsabbiegen in die Straße An den Drei Hohen untersagt (Verkehrszeichen 209-30) und von der Huswertstraße in südlicher Richtung das Geradeausfahren in die Straße An den Drei Hohen (Verkehrszeichen 209). alternativ 1b) Die Straße An den Drei Hohen zwischen Gundeland- und Huswertstraße wird durch Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dabei soll der Fahrrad- und Anliegerverkehr durch Zusatzzeichen weiterhin frei sein. 2) An der Ecke Gundelandstraße/An den Drei Hohen wird das dann eventuell untersagte Rechtsabbiegen durch die Einrichtung einer "Gehwegnase" unattraktiver gestaltet.
Begründung: Bei der Begehung wurden von den Anwohner*innen einige Vorschläge zur Verminderung des dort nicht vorgesehenen und sehr störenden Durchgangsverkehrs vorgebracht. Dabei wurden die meisten Vorschläge von den anwesenden Amtsvertreter*innen sofort als undurchführbar erklärt. Nur für die im Antrag aufgeführten Möglichkeiten wurde eine Prüfung zugesagt, wenn der Ortsbeirat das beantragt. Dabei wurde aber vorab schon betont, dass eine Kontrolle der Einhaltung einer eventuell geänderten Verkehrsführung durch die Polizei nicht möglich ist.Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2019, OF 727/10 Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2019, OF 830/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2019OFOF 727/10Durchgangsverkehr An den Drei HohenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. September 2019OFOF 830/10Durchgangsverkehr An den Drei HohenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
- 1. September 2019Sie sind hierOFOF 828/10Durchgangsverkehr An den Drei HohenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, BFF, FDP
- 10. September 2019OMOM 5079Durchgangsverkehr An den Drei HohenDirektanregung
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 88Durchgangsverkehr An den Drei HohenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.