Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II
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Neues zu Adalbertstraße per E-MailBegründung
Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt.
Inhalt
Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2
Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird.
Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2018OFOF 650/2Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2018OMOM 3854Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justierenDirektanregung
- 3. Dezember 2018STST 2248Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2Stellungnahme
- 18. Januar 2019STST 74Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justierenStellungnahme
- 7. März 2019Sie sind hierOFOF 777/2Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. März 2019OFOF 778/2Rotblitzer an der Bockenheimer WarteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme