Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auch während der Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee, folgende Punkte sicherzustellen:
- Aufhebung der Sonntag- und Feiertagsbauerlaubnis für die Bauarbeiten. Die Anwohner haben am Sonn- und Feiertagen ein Recht auf Bauruhe
- Sicherstellung, dass Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr während der gesamten Bauzeit ohne Unterbrechung an die Gebäude: Stresemannallee 61, Tiroler Straße 103 (Bien Riess Neubauprojekt), Stresemannallee 63, Stresemannallee 75-79 und in die Heimatsiedlung heran fahren können.
- Ungehinderter direkter Zugang der Bewohner im Bereich Heimatsiedlung, Tiroler Straße, Riedhofweg, sowie Stresemannallee 63,65,75-79 und Schüler/innen der Grundschule Riedhofweg an die S-Bahnstation Stresemannallee.
- Erstellung eines unabhängigen Gutachtens um spätere Schäden, die durch den Bau der Straßenbahn an den umliegenden Gebäuden (Heimatsiedlung, Stresemannallee 61, Tiroler Straße 103, Stresemannallee 63, sowie Stresemannallee 75-79) entstehen, zu dokumentieren.
- Erstellung eines Notfall-, Evakuierungs- und Rettungsplanes wenn während der Bauarbeiten, wie im Gutachten des Regierungspräsidenten befürchtet, Bomben aus den Zweiten Weltkrieg gefunden werden.
- Entschädigungsplan für die Eigentümer der Häuser Stresemannallee 61, Stresemannallee 63, Stresemannallee 75-79 und Tiroler Straße 103 für den Wertverlust ihres Eigentumes durch den Bau der Straßenbahn. Begründung: Zu 1.) Wie aus der Presse zu erfahren war, wurde das allgemein geltende Bauverbot am Sonn-und Feiertagen aufgehoben und somit darf von 06:00 bis 22:00 Uhr gebaut werden. Die Bürgern in dieser Gegend haben unter den Flug- und Eisenbahnlärm schon genug zu leiden. Deswegen sollte man sie am Sonntag nicht auch noch den Baulärm aussetzen. Zu 2.) Zur Zeit gibt es zwar zu allen aufgezählten Gebäude schmale Zufahrtswege, die aber logischerweise bei der Verlegung der Schienen wegfallen werden und somit sind die Bewohner während der Verlegung der Schienen unnötigen Gefahren ausgesetzt. Wenn die Tiroler Straße gesperrt wird, kann überhaupt kein Rettungsfahrzeug diese Baustelle anfahren. Der Zufahrtsweg für das Gebäude Stresemannallee 63 ist bereits jetzt bei einen Brand nicht ausreichend. Eine Zufahrt über das Grundstück WEG Stresemannalle/Tiroler Straße vom Riedhofweg aus ist wegen der Statik der Tiefgarage nicht möglich. Die Statik der Decke der Tiefgarage wird keine Feuerwehrfahrzeuge aushalten. Auch die Zufahrtswege zu den Gebäuden Stresemannallee 75-79 sind mehr als bedenklich und während der Schienenverlegung gar nicht möglich. Zu 3.) Der S-Bahnhof Stresemannallee wird während der Sperrung der Tiroler Straße vollkommen von diesem Viertel abgeschnitten. Zu 4.) Die Erfahrungen während des Baues der Linie 18 auf der Friedberger Landstraße haben gezeigt, dass es zu erheblich Schäden an Gebäuden gekommen ist, obwohl diese wesentlich weiter entfernt von der Traßenführung waren als in der Stresemannallee. Erschwerend kommt in der Stresemannallee noch hinzu, dass es viele unterirdische Mainverzweigungen gibt, die das ganze Bauvorhaben wesentlich erschweren werden. Zu 5.) Der Regierungspräsident Darmstadt wies die Stadt Frankfurt darauf hin, dass die Straßenbahnführung in der Stresemannalle in einem Bombenhauptabwurfgebiet des
- Weltkrieges liegt und man mit großer Sicherheit damit rechnen müsste auf Blindgänger zu stoßen. Das beweist auch, dass im Oktober 2013 auf der Baustelle Tiroler Straße 103 eine 500 Zentner schwere Bombe gefunden wurde. Zu 6.) Der erhebliche Anstieg der Verkaufsbereitschaft von Eigentümern in der Stresemannallee 63 führt zu einen Wertverlust der Wohnungen. Insgesamt 15 Wohnungen stehen zum Verkauf an, soviel wie in den 10 vergangen Jahren nicht zusammen. Auch die Firma Bien Riess musste die Verkaufspreise für Ihre Wohnung an der Straßenbahntrasse erheblich nach unter korrigieren.
Inhalt
Antrag vom 10.01.2014, OF 764/5
Betreff: Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auch während der Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee, folgende Punkte sicherzustellen:
- Aufhebung der Sonntag- und Feiertagsbauerlaubnis für die Bauarbeiten. Die Anwohner haben am Sonn- und Feiertagen ein Recht auf Bauruhe
- Sicherstellung, dass Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr während der gesamten Bauzeit ohne Unterbrechung an die Gebäude: Stresemannallee 61, Tiroler Straße 103 (Bien Riess Neubauprojekt), Stresemannallee 63, Stresemannallee 75-79 und in die Heimatsiedlung heran fahren können.
- Ungehinderter direkter Zugang der Bewohner im Bereich Heimatsiedlung, Tiroler Straße, Riedhofweg, sowie Stresemannallee 63,65,75-79 und Schüler/innen der Grundschule Riedhofweg an die S-Bahnstation Stresemannallee.
- Erstellung eines unabhängigen Gutachtens um spätere Schäden, die durch den Bau der Straßenbahn an den umliegenden Gebäuden (Heimatsiedlung, Stresemannallee 61, Tiroler Straße 103, Stresemannallee 63, sowie Stresemannallee 75-79) entstehen, zu dokumentieren.
- Erstellung eines Notfall-, Evakuierungs- und Rettungsplanes wenn während der Bauarbeiten, wie im Gutachten des Regierungspräsidenten befürchtet, Bomben aus den Zweiten Weltkrieg gefunden werden.
- Entschädigungsplan für die Eigentümer der Häuser Stresemannallee 61, Stresemannallee 63, Stresemannallee 75-79 und Tiroler Straße 103 für den Wertverlust ihres Eigentumes durch den Bau der Straßenbahn. Begründung: Zu 1.) Wie aus der Presse zu erfahren war, wurde das allgemein geltende Bauverbot am Sonn-und Feiertagen aufgehoben und somit darf von 06:00 bis 22:00 Uhr gebaut werden. Die Bürgern in dieser Gegend haben unter den Flug- und Eisenbahnlärm schon genug zu leiden. Deswegen sollte man sie am Sonntag nicht auch noch den Baulärm aussetzen. Zu 2.) Zur Zeit gibt es zwar zu allen aufgezählten Gebäude schmale Zufahrtswege, die aber logischerweise bei der Verlegung der Schienen wegfallen werden und somit sind die Bewohner während der Verlegung der Schienen unnötigen Gefahren ausgesetzt. Wenn die Tiroler Straße gesperrt wird, kann überhaupt kein Rettungsfahrzeug diese Baustelle anfahren. Der Zufahrtsweg für das Gebäude Stresemannallee 63 ist bereits jetzt bei einen Brand nicht ausreichend. Eine Zufahrt über das Grundstück WEG Stresemannalle/Tiroler Straße vom Riedhofweg aus ist wegen der Statik der Tiefgarage nicht möglich. Die Statik der Decke der Tiefgarage wird keine Feuerwehrfahrzeuge aushalten. Auch die Zufahrtswege zu den Gebäuden Stresemannallee 75-79 sind mehr als bedenklich und während der Schienenverlegung gar nicht möglich. Zu 3.) Der S-Bahnhof Stresemannallee wird während der Sperrung der Tiroler Straße vollkommen von diesem Viertel abgeschnitten. Zu 4.) Die Erfahrungen während des Baues der Linie 18 auf der Friedberger Landstraße haben gezeigt, dass es zu erheblich Schäden an Gebäuden gekommen ist, obwohl diese wesentlich weiter entfernt von der Traßenführung waren als in der Stresemannallee. Erschwerend kommt in der Stresemannallee noch hinzu, dass es viele unterirdische Mainverzweigungen gibt, die das ganze Bauvorhaben wesentlich erschweren werden. Zu 5.) Der Regierungspräsident Darmstadt wies die Stadt Frankfurt darauf hin, dass die Straßenbahnführung in der Stresemannalle in einem Bombenhauptabwurfgebiet des
- Weltkrieges liegt und man mit großer Sicherheit damit rechnen müsste auf Blindgänger zu stoßen. Das beweist auch, dass im Oktober 2013 auf der Baustelle Tiroler Straße 103 eine 500 Zentner schwere Bombe gefunden wurde. Zu 6.) Der erhebliche Anstieg der Verkaufsbereitschaft von Eigentümern in der Stresemannallee 63 führt zu einen Wertverlust der Wohnungen. Insgesamt 15 Wohnungen stehen zum Verkauf an, soviel wie in den 10 vergangen Jahren nicht zusammen. Auch die Firma Bien Riess musste die Verkaufspreise für Ihre Wohnung an der Straßenbahntrasse erheblich nach unter korrigieren.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2014Sie sind hierOFOF 764/5Bauphase der Linie 17 durch die StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 24. Januar 2014OMOM 2841Bauphase der Linie 17 durch die StresemannalleeDirektanregung
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 742Bauphase der Linie 17 durch die StresemannalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 3. Tenor: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) Ziffern 4. und 5. Tenor: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Ziffer 6. Tenor: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); FAG und fraktionslos (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6. Begründung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP und fraktionslos gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)