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Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen

Vorlagentyp: OFCDU
4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen Vorgang: OIB 137/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Co-Finanzierung und Abrechnung von Investitionsmaßnahmen im öffentlichen Raum, z.B. von Spielgeräten auf Schulhöfen oder Spielplätzen, gemeinsam mit privaten Fördervereinen (Elternvereinen) unter die Zuschuss-Definition des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 § 5183 zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets fällt. Der Magistrat wird dabei gebeten zu berücksichtigen, dass solche Investitionsmaßnahmen ansonsten allein aus städtischen Mitteln des Grünflächenamtes und / oder der Ortsbeiratsbudgets finanziert werden müssten. Die erfolgreiche Einbindung von privaten Co-Finanzierungen entlastet den Haushalt der Stadt. Daher sollten die komplementären Co-Finanzierungen aus Mitteln der Ortsbeiratsbudgets nicht auf den Höchstbetrag von max. der Hälfte des jährlichen Ortsbeiratsbudgets für Zuschüsse im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 angerechnet werden. Begründung: Mit der OIB 137 vom 23.10.2017 hatte der Ortsbeirat 2 ein größeres Projekt zur Neuanschaffung von Spielgeräten auf dem Schulhof der Elsa-Brändström-Schule gemeinsam mit dem Elternverein und finanziert. Das Vorhaben erfolgte in inhaltlicher Abstimmung mit dem Schulamt (heute ABI). Die vom OBR 2 zur Verfügung gestellten und in 2018 abgerechneten Budget-Mittel i.H.v. 15.000,- EUR wurden vom Hauptamt als Vereinsförderung im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 eingestuft. Aus Sicht des OBR 2 ist dies nicht sachgerecht und beschränkt die Möglichkeiten des OBR 2 zur tatsächlichen Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen in den Folgejahren.

Inhalt

Antrag vom 08.02.2019, OF 761/2

Betreff: Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen Vorgang: OIB 137/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Co-Finanzierung und Abrechnung von Investitionsmaßnahmen im öffentlichen Raum, z.B. von Spielgeräten auf Schulhöfen oder Spielplätzen, gemeinsam mit privaten Fördervereinen (Elternvereinen) unter die Zuschuss-Definition des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 § 5183 zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets fällt. Der Magistrat wird dabei gebeten zu berücksichtigen, dass solche Investitionsmaßnahmen ansonsten allein aus städtischen Mitteln des Grünflächenamtes und / oder der Ortsbeiratsbudgets finanziert werden müssten. Die erfolgreiche Einbindung von privaten Co-Finanzierungen entlastet den Haushalt der Stadt. Daher sollten die komplementären Co-Finanzierungen aus Mitteln der Ortsbeiratsbudgets nicht auf den Höchstbetrag von max. der Hälfte des jährlichen Ortsbeiratsbudgets für Zuschüsse im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 angerechnet werden.

Begründung: Mit der OIB 137 vom 23.10.2017 hatte der Ortsbeirat 2 ein größeres Projekt zur Neuanschaffung von Spielgeräten auf dem Schulhof der Elsa-Brändström-Schule gemeinsam mit dem Elternverein und finanziert. Das Vorhaben erfolgte in inhaltlicher Abstimmung mit dem Schulamt (heute ABI). Die vom OBR 2 zur Verfügung gestellten und in 2018 abgerechneten Budget-Mittel i.H.v. 15.000,- EUR wurden vom Hauptamt als Vereinsförderung im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 eingestuft. Aus Sicht des OBR 2 ist dies nicht sachgerecht und beschränkt die Möglichkeiten des OBR 2 zur tatsächlichen Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen in den Folgejahren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2017OFOF 411/2Co-Finanzierung einer neuen Spiellandschaft an der Elsa-Brändström-Schule durch Umweltlernen in Frankfurt e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
  2. 23. Oktober 2017OIBOIB 137Kofinanzierung einer neuen Spiellandschaft an der Elsa-Brändström-Schule durch Umweltlernen in Frankfurt e. V.Budget-Initiative
  3. 30. April 2018STST 811Kofinanzierung einer neuen Spiellandschaft an der Elsa-Brändström-Schule durch Umweltlernen in Frankfurt e. V.Stellungnahme
  4. 8. Februar 2019Sie sind hier
    OFOF 761/2Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO II, TOP 3
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4487 2019 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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