Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen Vorgang: OIB 137/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Co-Finanzierung und Abrechnung von Investitionsmaßnahmen im öffentlichen Raum, z.B. von Spielgeräten auf Schulhöfen oder Spielplätzen, gemeinsam mit privaten Fördervereinen (Elternvereinen) unter die Zuschuss-Definition des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 § 5183 zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets fällt. Der Magistrat wird dabei gebeten zu berücksichtigen, dass solche Investitionsmaßnahmen ansonsten allein aus städtischen Mitteln des Grünflächenamtes und / oder der Ortsbeiratsbudgets finanziert werden müssten. Die erfolgreiche Einbindung von privaten Co-Finanzierungen entlastet den Haushalt der Stadt. Daher sollten die komplementären Co-Finanzierungen aus Mitteln der Ortsbeiratsbudgets nicht auf den Höchstbetrag von max. der Hälfte des jährlichen Ortsbeiratsbudgets für Zuschüsse im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 angerechnet werden. Begründung: Mit der OIB 137 vom 23.10.2017 hatte der Ortsbeirat 2 ein größeres Projekt zur Neuanschaffung von Spielgeräten auf dem Schulhof der Elsa-Brändström-Schule gemeinsam mit dem Elternverein und finanziert. Das Vorhaben erfolgte in inhaltlicher Abstimmung mit dem Schulamt (heute ABI). Die vom OBR 2 zur Verfügung gestellten und in 2018 abgerechneten Budget-Mittel i.H.v. 15.000,- EUR wurden vom Hauptamt als Vereinsförderung im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 eingestuft. Aus Sicht des OBR 2 ist dies nicht sachgerecht und beschränkt die Möglichkeiten des OBR 2 zur tatsächlichen Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen in den Folgejahren.
Inhalt
Antrag vom 08.02.2019, OF 761/2
Betreff: Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen Vorgang: OIB 137/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Co-Finanzierung und Abrechnung von Investitionsmaßnahmen im öffentlichen Raum, z.B. von Spielgeräten auf Schulhöfen oder Spielplätzen, gemeinsam mit privaten Fördervereinen (Elternvereinen) unter die Zuschuss-Definition des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 § 5183 zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets fällt. Der Magistrat wird dabei gebeten zu berücksichtigen, dass solche Investitionsmaßnahmen ansonsten allein aus städtischen Mitteln des Grünflächenamtes und / oder der Ortsbeiratsbudgets finanziert werden müssten. Die erfolgreiche Einbindung von privaten Co-Finanzierungen entlastet den Haushalt der Stadt. Daher sollten die komplementären Co-Finanzierungen aus Mitteln der Ortsbeiratsbudgets nicht auf den Höchstbetrag von max. der Hälfte des jährlichen Ortsbeiratsbudgets für Zuschüsse im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 angerechnet werden.
Begründung: Mit der OIB 137 vom 23.10.2017 hatte der Ortsbeirat 2 ein größeres Projekt zur Neuanschaffung von Spielgeräten auf dem Schulhof der Elsa-Brändström-Schule gemeinsam mit dem Elternverein und finanziert. Das Vorhaben erfolgte in inhaltlicher Abstimmung mit dem Schulamt (heute ABI). Die vom OBR 2 zur Verfügung gestellten und in 2018 abgerechneten Budget-Mittel i.H.v. 15.000,- EUR wurden vom Hauptamt als Vereinsförderung im Sinne § 5183 vom 16.10.2014 eingestuft. Aus Sicht des OBR 2 ist dies nicht sachgerecht und beschränkt die Möglichkeiten des OBR 2 zur tatsächlichen Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen in den Folgejahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2017OFOF 411/2Co-Finanzierung einer neuen Spiellandschaft an der Elsa-Brändström-Schule durch Umweltlernen in Frankfurt e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 23. Oktober 2017OIBOIB 137Kofinanzierung einer neuen Spiellandschaft an der Elsa-Brändström-Schule durch Umweltlernen in Frankfurt e. V.Budget-Initiative
- 30. April 2018STST 811Kofinanzierung einer neuen Spiellandschaft an der Elsa-Brändström-Schule durch Umweltlernen in Frankfurt e. V.Stellungnahme
- 8. Februar 2019Sie sind hierOFOF 761/2Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen InitiativenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme