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Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen!

Vorlagentyp: OFGRÜNE
59 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Geltungsbereich für den der Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt werden soll, wird in nordöstlicher Richtung bis zur A 661 erweitert. In dem erweiterten Geltungsbereich wird das Ziel verfolgt, dort eine öffentlich nutzbare Grünfläche mit integriertem Fußweg zu schaffen. Begründung: Gegenüber dem Regionalen Flächennutzungsplan umfasst der Aufstellungsbeschluss schon jetzt einen etwas größeren Bereich, in dem auch nördlich der Straße "Am Gabelacker" in der Tiefe etwa einer Häuserzeile Bebauung ermöglicht werden kann. Dieser Streifen liegt heute bereits im Grüngürtel und schneidet eine Reihe von Grundstücken an, die teilweise bebaut sind und teilweise zwar nicht bebaut sind, aber in desolatem Zustand, z.B. als Lagerflächen genutzt werden. Ziel der Bebauungsplanung sollte es sein, diesen Zustand im Sinne der Grüngürtelsatzung und der Naherholung für die Menschen, die heute dort wohnen und die neu hinzuziehen, als nutzbare öffentliche Grünfläche zu gestalten, zumal mit dem Neubaugebiet eine beliebte Erholungsfläche der Eschersheimer Bewohner bebaut wird.

Inhalt

Antrag vom 25.02.2014, OF 750/9

Betreff: Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Geltungsbereich für den der Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt werden soll, wird in nordöstlicher Richtung bis zur A 661 erweitert. In dem erweiterten Geltungsbereich wird das Ziel verfolgt, dort eine öffentlich nutzbare Grünfläche mit integriertem Fußweg zu schaffen.

Begründung: Gegenüber dem Regionalen Flächennutzungsplan umfasst der Aufstellungsbeschluss schon jetzt einen etwas größeren Bereich, in dem auch nördlich der Straße "Am Gabelacker" in der Tiefe etwa einer Häuserzeile Bebauung ermöglicht werden kann. Dieser Streifen liegt heute bereits im Grüngürtel und schneidet eine Reihe von Grundstücken an, die teilweise bebaut sind und teilweise zwar nicht bebaut sind, aber in desolatem Zustand, z.B. als Lagerflächen genutzt werden. Ziel der Bebauungsplanung sollte es sein, diesen Zustand im Sinne der Grüngürtelsatzung und der Naherholung für die Menschen, die heute dort wohnen und die neu hinzuziehen, als nutzbare öffentliche Grünfläche zu gestalten, zumal mit dem Neubaugebiet eine beliebte Erholungsfläche der Eschersheimer Bewohner bebaut wird.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2014Sie sind hier
    OFOF 750/9Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen!
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. März 2014OAOA 477Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15Anregung
  3. 20. Oktober 2014STST 1371Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassenStellungnahme
  4. 13. April 2015Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 566Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 29 · 13.03.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 477 2014 Die Vorlage OF 750/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats, M 15, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 902 in nordöstliche Richtung bis zur A 661 erweitert wird. In dem erweiterten Geltungsbereich soll das Ziel verfolgt werden, eine Grünfläche zu schaffen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
2 SPDFreie Wähler
Enthaltung:
1 SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 2 SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.

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