Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen!
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Geltungsbereich für den der Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt werden soll, wird in nordöstlicher Richtung bis zur A 661 erweitert. In dem erweiterten Geltungsbereich wird das Ziel verfolgt, dort eine öffentlich nutzbare Grünfläche mit integriertem Fußweg zu schaffen. Begründung: Gegenüber dem Regionalen Flächennutzungsplan umfasst der Aufstellungsbeschluss schon jetzt einen etwas größeren Bereich, in dem auch nördlich der Straße "Am Gabelacker" in der Tiefe etwa einer Häuserzeile Bebauung ermöglicht werden kann. Dieser Streifen liegt heute bereits im Grüngürtel und schneidet eine Reihe von Grundstücken an, die teilweise bebaut sind und teilweise zwar nicht bebaut sind, aber in desolatem Zustand, z.B. als Lagerflächen genutzt werden. Ziel der Bebauungsplanung sollte es sein, diesen Zustand im Sinne der Grüngürtelsatzung und der Naherholung für die Menschen, die heute dort wohnen und die neu hinzuziehen, als nutzbare öffentliche Grünfläche zu gestalten, zumal mit dem Neubaugebiet eine beliebte Erholungsfläche der Eschersheimer Bewohner bebaut wird.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2014, OF 750/9
Betreff: Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Geltungsbereich für den der Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt werden soll, wird in nordöstlicher Richtung bis zur A 661 erweitert. In dem erweiterten Geltungsbereich wird das Ziel verfolgt, dort eine öffentlich nutzbare Grünfläche mit integriertem Fußweg zu schaffen.
Begründung: Gegenüber dem Regionalen Flächennutzungsplan umfasst der Aufstellungsbeschluss schon jetzt einen etwas größeren Bereich, in dem auch nördlich der Straße "Am Gabelacker" in der Tiefe etwa einer Häuserzeile Bebauung ermöglicht werden kann. Dieser Streifen liegt heute bereits im Grüngürtel und schneidet eine Reihe von Grundstücken an, die teilweise bebaut sind und teilweise zwar nicht bebaut sind, aber in desolatem Zustand, z.B. als Lagerflächen genutzt werden. Ziel der Bebauungsplanung sollte es sein, diesen Zustand im Sinne der Grüngürtelsatzung und der Naherholung für die Menschen, die heute dort wohnen und die neu hinzuziehen, als nutzbare öffentliche Grünfläche zu gestalten, zumal mit dem Neubaugebiet eine beliebte Erholungsfläche der Eschersheimer Bewohner bebaut wird.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2014Sie sind hierOFOF 750/9Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2014OAOA 477Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15Anregung
- 20. Oktober 2014STST 1371Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassenStellungnahme
- 13. April 2015Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 566Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 2 SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.