Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 566
Betreff: Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 in der vorgelegten Fassung mit Beschluss vom 26.06.2014, § 4741 zugestimmt. Der Magistrat beabsichtigt im Rahmen dieses Aufstellungsbeschlusses innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereiches den Bebauungsplan Nr. 902 zu bearbeiten. Es ist geplant, für die Bewohner attraktive Grün- und Naherholungsflächen innerhalb des Plangebietes zu schaffen. Das Gebiet nordöstlich des Plangebietes soll als landwirtschaftliche Fläche mit Erholungsfunktion erhalten bleiben und mit dem neuen Baugebiet durch Grünzüge und Wege vernetzt werden. Hierzu ist keine Überplanung durch einen Bebauungsplan mit erweitertem Geltungsbereich erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2014OFOF 750/9Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2014OAOA 477Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15Anregung
- 20. Oktober 2014STST 1371Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassenStellungnahme
- 13. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 566Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab