Auskunftsersuchen zum Thema Insektenverträgliche Straßenbeleuchtung
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Straßenbeleuchtung im Stadtteil Bergen-Enkheim auf ihre Insektenverträglichkeit zu überprüfen. Ziel ist es, Maßnahmen zu ergreifen, die das Insektensterben reduzieren können. Dies soll durch die Berücksichtigung von Beleuchtungsstärke, Farbtemperatur und geeigneten Leuchtmitteln geschehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten inwieweit die Straßenbeleuchtung im Stadtteil Bergen-Enkheim Vorgaben zum Insektenschutz entsprechen. Der Magistrat wird deswegen gebeten zu berichten, welche Straßenbeleuchtung in Stadtteil zum Einsatz kommt und welche Maßnahmen zur insektenverträglichen Straßenbeleuchtung bereits ergriffen wurden.
Begründung
Es liegen genügend Erkenntnisse vor, wie Straßen naturverträglich beleuchtet werden können. In Baden-Württemberg ist bereits ein Landesnaturschutzgesetz erlassen worden, dass die Kommunen auffordert bei Neubau oder Sanierung Straßen naturverträglich zu beleuchten. Wichtige Einflussfaktoren sind z.B. die Beleuchtungsstärke, die Farbtemperatur und Lichtlenkung, aber auch organisatorische Maßnahmen wie die Beleuchtungsdauer oder bauliche Maßnahmen wie die Höhe der Masten. Auch durch die Wahl des geeigneten Leuchtmittels (z.B. LED oder Hochleistungs-Natriumdampflampen) kann das Insektensterben reduziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2021Sie sind hierOFOF 75/16Auskunftsersuchen zum Thema Insektenverträgliche StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022VV 276Insektenverträgliche StraßenbeleuchtungAnfrage
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 924Insektenverträgliche StraßenbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme