Insektenverträgliche Straßenbeleuchtung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Stadtteil Bergen-Enkheim auf ihre Insektenverträglichkeit zu prüfen. Dies ist wichtig, um das Insektensterben nachhaltig zu reduzieren und um den Vorgaben des Naturschutzes gerecht zu werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Insektenverträgliche Straßenbeleuchtungen können das Insektensterben nachhaltig reduzieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Straßenbeleuchtung im Stadtteil Bergen-Enkheim den Vorgaben zum Insektenschutz entsprechen, welche Straßenbeleuchtung im Stadtteil zum Einsatz kommt und welche Maßnahmen zur insektenverträglichen Straßenbeleuchtung bereits ergriffen wurden.
Begründung
Es liegen genügend Erkenntnisse vor, wie Straßen naturverträglich beleuchtet werden können. In Baden-Württemberg ist bereits ein Landesnaturschutzgesetz erlassen worden, das die Kommunen auffordert, bei Neubau oder Sanierung Straßen naturverträglich zu beleuchten. Wichtige Einflussfaktoren sind z. B. die Beleuchtungsstärke, die Farbtemperatur und Lichtlenkung, aber auch organisatorische Maßnahmen wie die Beleuchtungsdauer oder bauliche Maßnahmen wie die Höhe der Masten. Auch durch die Wahl des geeigneten Leuchtmittels (z. B. LED oder Hochleistungs-Natriumdampflampen) kann das Insektensterben reduziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2021OFOF 75/16Auskunftsersuchen zum Thema Insektenverträgliche StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022Sie sind hierVV 276Insektenverträgliche StraßenbeleuchtungAnfrage
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 924Insektenverträgliche StraßenbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen