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Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum Grüngürtel

Vorlagentyp: OFGRÜNE
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

südliche Teil des Biegwalds gehört zum Grüngürtel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Biegwald-Süd ("Rebstockwald") wird als Schutzzone II in den Frankfurter GrünGürtel aufgenommen und somit dem restlichen Biegwald gleichgestellt. Begründung: "Den GrünGürtel urbanisieren bedeutet, die Frankfurter Stadtentwicklung vom Grün aus zu denken. Vor dem Hintergrund von Klimawandel und neuen Lebensstilen definiert sich Qualität von Stadt mehr und mehr über die Freiraumqualität. Der GrünGürtel kann Ausgangspunkt für eine Stadtentwicklung Frankfurts sein, die auf Klimawandel reagiert und bestehende und zukünftige Freiräume als wichtigste Ressource begreift. Dazu soll der GrünGürtel stärker mit dem urbanen Teil von Frankfurt verknüpft werden, damit er stärker als Teil Frankfurts wahrgenommen und genutzt werden kann." GUTACHTEN KANTEN UND ÜBERGÄNGE GRÜNGÜRTEL FRANKFURT AM MAIN, S. 8 - abrufbar über www.frankfurt.de "Die Kante ist keine Abgrenzung, sondern ein wichtiger Begegnungspunkt, der auch aus der Denke des Grünraumes aktiv gestaltet, ausgeweitet und aufgewertet werden kann. Sie ist die Linie, an der bebauter Raum und Grün- und Freiraum sich begegnen und gegenseitig befruchten." Ebenda, S. 11 - abrufbar über www.frankfurt.de Gemäß Klimaplanatlas ist dieses Gebiet Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet. Damit auch in Zukunft Menschen menschenwürdig in Frankfurt leben können, muss der Grüngürtel deutlich erweitert und noch stärker geschützt werden.

Inhalt

Antrag vom 01.02.2019, OF 746/2

Betreff: Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum Grüngürtel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Biegwald-Süd ("Rebstockwald") wird als Schutzzone II in den Frankfurter GrünGürtel aufgenommen und somit dem restlichen Biegwald gleichgestellt.

Begründung: "Den GrünGürtel urbanisieren bedeutet, die Frankfurter Stadtentwicklung vom Grün aus zu denken. Vor dem Hintergrund von Klimawandel und neuen Lebensstilen definiert sich Qualität von Stadt mehr und mehr über die Freiraumqualität. Der GrünGürtel kann Ausgangspunkt für eine Stadtentwicklung Frankfurts sein, die auf Klimawandel reagiert und bestehende und zukünftige Freiräume als wichtigste Ressource begreift. Dazu soll der GrünGürtel stärker mit dem urbanen Teil von Frankfurt verknüpft werden, damit er stärker als Teil Frankfurts wahrgenommen und genutzt werden kann." GUTACHTEN KANTEN UND ÜBERGÄNGE GRÜNGÜRTEL FRANKFURT AM MAIN, S. 8 - abrufbar über www.frankfurt.de "Die Kante ist keine Abgrenzung, sondern ein wichtiger Begegnungspunkt, der auch aus der Denke des Grünraumes aktiv gestaltet, ausgeweitet und aufgewertet werden kann. Sie ist die Linie, an der bebauter Raum und Grün- und Freiraum sich begegnen und gegenseitig befruchten." Ebenda, S. 11 - abrufbar über www.frankfurt.de Gemäß Klimaplanatlas ist dieses Gebiet Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet. Damit auch in Zukunft Menschen menschenwürdig in Frankfurt leben können, muss der Grüngürtel deutlich erweitert und noch stärker geschützt werden.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2019Sie sind hier
    OFOF 746/2Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum Grüngürtel
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. März 2019OAOA 384Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum GrüngürtelAnregung
  3. 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1404Die Stadt vom Grün her planen – der südliche Teil des Biegewalds gehört zum GrüngürtelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 29 · 18.02.2019
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 746/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 384 2019 Die Vorlage OF 746/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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