Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum Grüngürtel
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung vom 25.03.2019, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 746/2 vom 01.02.2019
Betreff: Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der südliche Teil des Biegwalds ("Rebstockwald") wird als Schutzzone II in den Frankfurter Grüngürtel aufgenommen und somit dem restlichen Biegwald gleichgestellt.
Begründung: "Den Grüngürtel urbanisieren bedeutet, die Frankfurter Stadtentwicklung vom Grün aus zu denken. Vor dem Hintergrund von Klimawandel und neuen Lebensstilen definiert sich Qualität von Stadt mehr und mehr über die Freiraumqualität. Der Grüngürtel kann Ausgangspunkt für eine Stadtentwicklung Frankfurts sein, die auf Klimawandel reagiert und bestehende und zukünftige Freiräume als wichtigste Ressource begreift. Dazu soll der Grüngürtel stärker mit dem urbanen Teil von Frankfurt verknüpft werden, damit er stärker als Teil Frankfurts wahrgenommen und genutzt werden kann." (Gutachten "Kanten und Übergänge - Grüngürtel Frankfurt am Main", S. 8 - abrufbar über www.frankfurt.de) "Die Kante ist keine Abgrenzung, sondern ein wichtiger Begegnungspunkt, der auch aus der Denke des Grünraumes aktiv gestaltet, ausgeweitet und aufgewertet werden kann. Sie ist die Linie, an der bebauter Raum und Grün- und Freiraum sich begegnen und gegenseitig befruchten." (Ebenda, S. 11 - abrufbar über www.frankfurt.de) Gemäß Klimaplanatlas ist dieses Gebiet Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet. Damit auch in Zukunft Menschen menschenwürdig in Frankfurt leben können, muss der Grüngürtel deutlich erweitert und noch stärker geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2019OFOF 746/2Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. März 2019Sie sind hierOAOA 384Die Stadt vom Grün her planen - der südliche Teil des Biegwalds gehört zum GrüngürtelAnregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1404Die Stadt vom Grün her planen – der südliche Teil des Biegewalds gehört zum GrüngürtelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)