Dramatische Wertverluste von Immobilien in den An- und Abflugschneisen: Wer leistet Entschädigung?
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Immobilien in den An- und Abflugschneisen: Wer leistet Entschädigung? Der Presse war zu entnehmen, dass die als "Oberbürgermeister-Dienstvilla" bundesweit in die Schlagzeilen geratene städtische Liegenschaft am Lerchesberg, mitten in der neuen Einflugschneise der Nordwest-Landebahn kürzlich für einen Wert von circa 800.000 Euro verkauft worden ist. Vor wenigen Jahren wurde die gleiche Liegenschaft noch für einen Wert von circa 2 Millionen gehandelt. Vergleichbare Immobilien haben diesen Preis erzielen können.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2013, OF 736/5
Betreff: Dramatische Wertverluste von Immobilien in den An- und Abflugschneisen: Wer leistet Entschädigung? Der Presse war zu entnehmen, dass die als "Oberbürgermeister-Dienstvilla" bundesweit in die Schlagzeilen geratene städtische Liegenschaft am Lerchesberg, mitten in der neuen Einflugschneise der Nordwest-Landebahn kürzlich für einen Wert von circa 800.000 Euro verkauft worden ist. Vor wenigen Jahren wurde die gleiche Liegenschaft noch für einen Wert von circa 2 Millionen gehandelt. Vergleichbare Immobilien haben diesen Preis erzielen können. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat:
- Worauf führt der Magistrat diesen Wertverlust von mehr als 60% zurück? 1.
- Hat das Liegenschaftsamt unter Wert verkauft? 1.
- Lagen weitere Gebote noch unter den in der Öffentlichkeit gehandelten Werten?
- Besitzt die Stadt Frankfurt weitere Immobilien im Bereich der An- und Abflugschneisen? 2.
- Ist mit ähnlichen Werteverlusten zu rechnen? 2.
- Sind diese Abschreibungen im Vermögenshaushalt der Stadt Frankfurt berücksichtigt? 2.
- Werden diese Vermögensverluste mit den Einnahmen der Stadt Frankfurt aus dem erweiterten Flughafenbetrieb gegengerechnet?
- Wie beurteilt der Magistrat vor dem Hintergrund der eigenen Erfahrung die Situation der Privatpersonen mit Immobilienbesitz innerhalb der neuen Flugrouten? 3.
- Haben Eigentümer ebenfalls mit Verlusten von 60% bis 70% zu rechnen? 3.
- Drängt der Magistrat - schon aus Eigeninteresse - auf eine Ausweitung des CASA-Programms auf die Lärmschutzzonen 1 und 2 3.
- Würde diese Ausweitung auch für die nach der erforderlichen Überprüfung der Zonen neu hinzukommenden Gebiete angewandt? Begründung: In zahlreichen öffentlichen Äußerungen ist immer wieder von Opfern, bis hin zu Sonderopfern die Rede, die die Anwohner des Flughafens dem Wohlstand der Region zuliebe zu bringen bereit sein müssen. Bisher wurde von stagnierenden Immobilienpreisen ausgegangen, allenfalls 10% Wertverlust werden steuerlich anerkannt. In öffentlichen Verlautbarungen streiten Teile des Magistrats bis heute jede Auswirkung ab, um sich der Debatte über eigene Verantwortung im Vorfeld des Flughafenausbaus entziehen zu können. Das Liegenschaftsamt hat mit dem Verkauf der Dienstvilla eine Realität erfahren, die große Teile des Magistrats zuvor geleugnet haben und die für viele Menschen neben der neuen Erfahrung eines Lebens im Dauerlärm auch den Verlust eines Großteils ihrer Altersversorgung bedeutet. Wie gehen Stadt und Öffentlichkeit mit dem Einbruch der Realität um? Führen die realen Auswirkungen des juristisch nicht mehr angreifbaren Planfeststellungsverfahrens zu Teilenteignung und Vermögensverlusten? Wie wird die Stadt auf die finanziellen Schäden reagieren, die der Ausbau mit sich bringt?Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2013Sie sind hierOFOF 736/5Dramatische Wertverluste von Immobilien in den An- und Abflugschneisen: Wer leistet Entschädigung?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2013VV 903Dramatische Wertverluste von Immobilien in den An- und Abflugschneisen: Wer leistet Entschädigung?Anfrage
- 17. März 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 372Dramatische Wertverluste von Immobilien in den An- und Abflugschneisen: Wer leistet Entschädigung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)