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Lärmschutzanlage Ecke .Marie-Curie-Straße./.Zur Kalbacher Höhe. begrünen

Vorlagentyp: OFCDU
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

"Marie-Curie-Straße"/"Zur Kalbacher Höhe" begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Hessen-Agentur zu beauftragen, die Lärmschutzanlage an der Ecke "Marie-Curie-Straße" / "Zur Kalbacher Höhe" mit einer geeigneten immergrünen Heckenpflanze (z. B. Kirschlorbeer) zu begrünen. Die Hecke sollte dabei parallel und mit Abstand zum Wall gepflanzt werden, damit eine bauliche Begutachtung der Mauer weiterhin gewährleistet ist. Falls notwendig, können die entstehenden Kosten durch das Budget des Ortsbeirats gedeckt werden. Begründung: Nachdem das erste Graffiti auf dem Lärmschutzwall nach über einem Jahr entfernt wurde, wurde kurz darauf - wie schon in OM 4558 befürchtet - die Mauer erneut beschmiert. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass die Wand regelmäßig als Graffitifläche missbraucht wird, was an dieser Stelle besonders unschön ist und hohe Kosten bei der Entfernung verursachen wird. Mit der Stellungnahme ST 347 vom 14.02.2011 wurde eine Begrünung der Lärmschutzanlage in Aussicht gestellt. Nach Auskunft des Grünflächenamtes kann die Mauer selbst aber nicht mit einer Kletterpflanze begrünt werden, weil ansonsten die Prüfung auf Risse oder andere Schäden nicht mehr erfolgen kann. Um die Mauer für Schmierereien unattraktiv zu machen, bietet es sich stattdessen an, eine Hecke zu pflanzen, welche die Sicht auf die Mauer versperrt (siehe Anlage). Eine Hecke verringert außerdem den Lärm für die Anwohner, weil der Schall nicht mehr an der glatten Betonoberfläche reflektiert wird. Weiterhin wird die Lärmschutzanlage optisch aufgewertet. Anlage

Inhalt

Antrag vom 20.11.2011, OF 73/12

Betreff: Lärmschutzanlage Ecke "Marie-Curie-Straße"/"Zur Kalbacher Höhe" begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Hessen-Agentur zu beauftragen, die Lärmschutzanlage an der Ecke "Marie-Curie-Straße" / "Zur Kalbacher Höhe" mit einer geeigneten immergrünen Heckenpflanze (z. B. Kirschlorbeer) zu begrünen. Die Hecke sollte dabei parallel und mit Abstand zum Wall gepflanzt werden, damit eine bauliche Begutachtung der Mauer weiterhin gewährleistet ist. Falls notwendig, können die entstehenden Kosten durch das Budget des Ortsbeirats gedeckt werden.

Begründung: Nachdem das erste Graffiti auf dem Lärmschutzwall nach über einem Jahr entfernt wurde, wurde kurz darauf - wie schon in OM 4558 befürchtet - die Mauer erneut beschmiert. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass die Wand regelmäßig als Graffitifläche missbraucht wird, was an dieser Stelle besonders unschön ist und hohe Kosten bei der Entfernung verursachen wird. Mit der Stellungnahme ST 347 vom 14.02.2011 wurde eine Begrünung der Lärmschutzanlage in Aussicht gestellt. Nach Auskunft des Grünflächenamtes kann die Mauer selbst aber nicht mit einer Kletterpflanze begrünt werden, weil ansonsten die Prüfung auf Risse oder andere Schäden nicht mehr erfolgen kann. Um die Mauer für Schmierereien unattraktiv zu machen, bietet es sich stattdessen an, eine Hecke zu pflanzen, welche die Sicht auf die Mauer versperrt (siehe Anlage). Eine Hecke verringert außerdem den Lärm für die Anwohner, weil der Schall nicht mehr an der glatten Betonoberfläche reflektiert wird. Weiterhin wird die Lärmschutzanlage optisch aufgewertet. AnlageBeratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2011Sie sind hier
    OFOF 73/12Lärmschutzanlage Ecke .Marie-Curie-Straße./.Zur Kalbacher Höhe. begrünen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2011OMOM 709Lärmschutzanlage Ecke Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe begrünenDirektanregung
  3. 9. März 2012STST 430Lärmschutzanlage Ecke Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe begrünenStellungnahme
  4. 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1270Lärmschutzanlage Ecke Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe begrünenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 6 · 02.12.2011
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 709 2011 Die Vorlage OF 73/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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