Helligkeitsgesteuerter Betrieb von Straßenlaternen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und Berichterstattung über die Einführung einer Helligkeitssteuerung für Straßenlaternen in Frankfurt. Dies soll dazu beitragen, Energie zu sparen und die Straßenbeleuchtung bedarfsgerecht zu steuern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Helligkeitssteuerung für Straßenlaternen im Ortsbezirk 1 bzw. in ganz Frankfurt eingeführt werden kann.
Begründung
Seit einigen Wochen ist zu beobachten, dass die Straßenlaternen zum Teil zu Uhrzeiten morgens und abends brennen, an denen das Tageslicht bereits für genügend Helligkeit sorgt. Es wäre energiesparend, die Straßenlaternen morgens früher aus- und abends später anzuschalten. Die Notwendigkeit der Straßenbeleuchtung verändert sich laufend je nach Jahreszeit. Eine Steuerung der An- und Ausschaltzeiten auf Basis der Uhrzeit erscheint nicht mehr zeitgemäß in Zeiten von Energieknappheit. Umgekehrt gibt es auch den Fall, dass es an sehr bewölkten Tagen bereits früher dunkel ist bzw. dies so empfunden wird. Dann ist es sinnvoll, die Straßenbeleuchtung bereits einzuschalten, unabhängig von der sonst programmierten Uhrzeit. Der Magistrat möge deshalb prüfen, inwieweit eine energieschonende, lumengesteuerte Beleuchtung der Straßenlaternen eingeführt werden kann. Damit würden die Straßen nur noch zu den Zeiten beleuchtet, zu denen eine Beleuchtung sinnvoll und notwendig ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 728/1Helligkeitsgesteuerter Betrieb von StraßenlaternenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2023OMOM 3420Helligkeitsgesteuerter Betrieb von StraßenlaternenDirektanregung
- 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 938Helligkeitsgesteuerter Betrieb von StraßenlaternenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme