Helligkeitsgesteuerter Betrieb von Straßenlaternen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einführung einer Helligkeitssteuerung für Straßenlaternen zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, Energie zu sparen und die Straßenbeleuchtung bedarfsgerecht zu steuern. Das erwartete Ergebnis ist eine effizientere Nutzung der Straßenbeleuchtung.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Helligkeitssteuerung für Straßenlaternen im Ortsbezirk 1 bzw. in ganz Frankfurt eingeführt werden kann.
Begründung
Seit einigen Wochen ist zu beobachten, dass die Straßenlaternen zum Teil zu Uhrzeiten morgens und abends brennen, an denen das Tageslicht bereits für genügend Helligkeit sorgt. Es wäre energiesparend, die Straßenlaternen morgens früher aus- und abends später anzuschalten. Die Notwendigkeit der Straßenbeleuchtung verändert sich laufend je nach Jahreszeit. Eine Steuerung der An- und Ausschaltzeiten auf Basis der Uhrzeit erscheint nicht mehr zeitgemäß in Zeiten von Energieknappheit. Umgekehrt gibt es auch den Fall, dass es an sehr bewölkten Tagen bereits früher dunkel ist bzw. dies so empfunden wird. Dann ist es sinnvoll, die Straßenbeleuchtung bereits einzuschalten, unabhängig von der sonst programmierten Uhrzeit. Der Magistrat möge deshalb prüfen, inwieweit eine energieschonende, lumengesteuerte Beleuchtung der Straßenlaternen eingeführt werden kann. Damit würden die Straßen nur noch zu den Zeiten beleuchtet, zu denen eine Beleuchtung sinnvoll und notwendig ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2022OFOF 728/1Helligkeitsgesteuerter Betrieb von StraßenlaternenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3420Helligkeitsgesteuerter Betrieb von StraßenlaternenDirektanregung
- 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 938Helligkeitsgesteuerter Betrieb von StraßenlaternenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats