Sport- und Kulturhalle Unterliederbach
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.
a) Der Ortsbeirat bedauert, dass die Nachricht über die neuerliche Belegung der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach mit Flüchtlingen nicht auf dem vorgesehenen Wege erfolgt ist, sondern "irgendwie" durchgesickert ist.
b) Für die Entscheidung, die leerstehenden Halle zur Unterbringung von Flüchtlingen wiederum zu nutzen, hat der Ortsbeirat Verständnis. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, a) dass während der Belegung durch Flüchtlinge weiter am Nutzungskonzept für die Sport- und Kulturhalle gearbeitet wird, so dass im 4. Quartal 2018 darüber entschieden werden kann, b) dass die Sport- und Kulturhalle nur bis zum 31.12.2018 für Flüchtlinge genutzt werden wird und dass zu diesem Zeitpunkt die schon geplanten Unterkünfte zur Verfügung stehen werden, c) dass im Januar 2019 mit der Umsetzung der im Nutzungskonzept beschlossenen Maßnahmen (u.a. Renovierung der Halle) begonnen werden wird. Begründung: Die Information zuständiger städtischer Gremien erfolgt auf einem vorgesehenen Weg. Daher ist es bedauerlich, dass erneut erste Maßnahmen zur Umsetzung der Nutzung der Halle zur Unterbringung von Flüchtlingen davon Kenntnis gegeben haben. Die verzögerte Fertigstellung anderer Bauten zur Unterbringung von Flüchtlingen, macht es erforderlich, dass vorübergehend andere Räumlichkeiten genutzt werden. Dafür bestehende und vollumfänglich belegte Schul- und Sporthallen zu nutzen, würde für Vereine, Schulen und andere Nutzer gravierende Nachteile bedeuten. Eine leerstehende, ungenutzte Halle nicht zu nutzen, wäre nicht vernünftig zu begründeten. Daher ist die Entscheidung die Sport- und Kulturhalle Unterliederbach noch einmal zu nutzen, sinnvoll. Eine Verzögerung für die Bevölkerung ist damit nicht verbunden.
Inhalt
Antrag vom 04.06.2018, OF 725/6
Betreff: Sport- und Kulturhalle Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.
a) Der Ortsbeirat bedauert, dass die Nachricht über die neuerliche Belegung der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach mit Flüchtlingen nicht auf dem vorgesehenen Wege erfolgt ist, sondern "irgendwie" durchgesickert ist.
b) Für die Entscheidung, die leerstehenden Halle zur Unterbringung von Flüchtlingen wiederum zu nutzen, hat der Ortsbeirat Verständnis. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, a) dass während der Belegung durch Flüchtlinge weiter am Nutzungskonzept für die Sport- und Kulturhalle gearbeitet wird, so dass im 4. Quartal 2018 darüber entschieden werden kann, b) dass die Sport- und Kulturhalle nur bis zum 31.12.2018 für Flüchtlinge genutzt werden wird und dass zu diesem Zeitpunkt die schon geplanten Unterkünfte zur Verfügung stehen werden, c) dass im Januar 2019 mit der Umsetzung der im Nutzungskonzept beschlossenen Maßnahmen (u.a. Renovierung der Halle) begonnen werden wird.
Begründung: Die Information zuständiger städtischer Gremien erfolgt auf einem vorgesehenen Weg. Daher ist es bedauerlich, dass erneut erste Maßnahmen zur Umsetzung der Nutzung der Halle zur Unterbringung von Flüchtlingen davon Kenntnis gegeben haben. Die verzögerte Fertigstellung anderer Bauten zur Unterbringung von Flüchtlingen, macht es erforderlich, dass vorübergehend andere Räumlichkeiten genutzt werden. Dafür bestehende und vollumfänglich belegte Schul- und Sporthallen zu nutzen, würde für Vereine, Schulen und andere Nutzer gravierende Nachteile bedeuten. Eine leerstehende, ungenutzte Halle nicht zu nutzen, wäre nicht vernünftig zu begründeten. Daher ist die Entscheidung die Sport- und Kulturhalle Unterliederbach noch einmal zu nutzen, sinnvoll. Eine Verzögerung für die Bevölkerung ist damit nicht verbunden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2018Sie sind hierOFOF 725/6Sport- und Kulturhalle UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2018OMOM 3227Sport- und Kulturhalle UnterliederbachDirektanregung
- 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2287Sport- und Kulturhalle UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme