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Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: OFSPD
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 1203/10 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, wie im Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 beschrieben, zügig umzusetzen. 2. die Planung der beschriebenen städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, gemäß den folgenden Forderungen, zu überarbeiten: - Ersatzlose Streichung des geplanten Baus des Lebensmittel-Supermarkts. - Umwandlung der geplanten Tiefgarage in eine bedarfsgerechte Quartiersgarage. - Die geplante Zufahrt, über den heutigen Gehweg zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, nicht weiter zu verfolgen, sondern an der bisherigen Zufahrt und dem separaten Gehweg fest zu halten. - Der Treppenaufgang vom vorgenannten separaten Gehweg hoch zum Atzelbergplatz sollte möglichst beibehalten werden - Anpassung der geplanten Wohnbebauung an die geforderten Änderungen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmittel-Discounter in der Atzelbergsiedlung sowie die Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittel-Supermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht wie im Magistratsbericht behauptet ein sog. Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 PKW-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin. Weiterhin ist die in der Planvorlage aufgeführte Zufahrt nie Gegenstand der Überlegungen in der Planungswerkstatt gewesen. Im Gegenteil, in der Planungswerkstatt wurde vom Bestand des derzeitigen Gehwegs und der derzeitigen Zufahrt zum Grundstück ausgegangen.

Inhalt

Antrag vom 14.05.2011, OF 7/11

Betreff: Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 1203/10 OBR 11

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, wie im Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 beschrieben, zügig umzusetzen. 2. die Planung der beschriebenen städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, gemäß den folgenden Forderungen, zu überarbeiten: - Ersatzlose Streichung des geplanten Baus des Lebensmittel-Supermarkts. - Umwandlung der geplanten Tiefgarage in eine bedarfsgerechte Quartiersgarage. - Die geplante Zufahrt, über den heutigen Gehweg zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, nicht weiter zu verfolgen, sondern an der bisherigen Zufahrt und dem separaten Gehweg fest zu halten. - Der Treppenaufgang vom vorgenannten separaten Gehweg hoch zum Atzelbergplatz sollte möglichst beibehalten werden - Anpassung der geplanten Wohnbebauung an die geforderten Änderungen.

Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmittel-Discounter in der Atzelbergsiedlung sowie die Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittel-Supermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht wie im Magistratsbericht behauptet ein sog. Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 PKW-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin. Weiterhin ist die in der Planvorlage aufgeführte Zufahrt nie Gegenstand der Überlegungen in der Planungswerkstatt gewesen. Im Gegenteil, in der Planungswerkstatt wurde vom Bestand des derzeitigen Gehwegs und der derzeitigen Zufahrt zum Grundstück ausgegangen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Mai 2011MM 92Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des AtzelbergplatzesMagistratsvortrag
  2. 14. Mai 2011Sie sind hier
    OFOF 7/11Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 6. Juni 2011OAOA 26Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M.92Anregung
  4. 8. September 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1037Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des AtzelbergplatzesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 2 · 06.06.2011
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 26 2011 1. Die Vorlage M 92 dient unter Hinweis auf OA 26 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 7/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Punkt 2. der vorletzte Spiegelstrich gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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