Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten
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Heinrichstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Heinrichstraße per E-MailBegründung
Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten In der Heinrichstraße wurde im Zuge der Bauarbeiten für die Fortführung der U5 in das Europaviertel die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Diese Verkehrsführung wird noch Jahre in dieser Weise bestehen bleiben. Folge: Staus (und damit verbundener Lärm und Dreck) bis in die Frankenallee. Die Feuerwehr benötigt mehr Zeit im Einsatzfall, um durch den Stau fahren zu können. Dies führt zu zusätzlichen Lärmbelästigungen der Anwohnerschaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert: Die Ampelschaltung im Bereich Mainzer Landstraße so schalten zu lassen, dass der aus der Heinrichstraße kommende Verkehr besser abfließen kann. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Öffnung der Speyerer Straße in beide Fahrtrichtungen und Anpassung der Ampelschaltung. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Änderung der Parkordnung in der Heinrichstraße in Längsparken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn. Begründung: In dem genannten Bereich Speyerer Straße - Frankenallee - Heinrichstraße ist die Lärmbelastung ohnehin sehr hoch (allgemeiner Verkehr, Feuerwehr) und hat sich in den letzten Jahren durch Baustellen noch verschlimmert. Nun kommen die den U-Bahn-Bau begleitenden Umleitungen mit ihren Begleiterscheinungen hinzu. Mit relativ einfachen und preiswerten Maßnahmen kann der Grad der Belästigung - wenn auch nicht beseitigt - so aber doch gemildert werden. Durch die Veränderungen der Einbahnstraßenregelung und des Parkens, wird der Verkehr in diesem Bereich verlangsamt und gleichmäßiger verteilt.
Inhalt
Antrag vom 22.11.2015, OF 691/1
Betreff: Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten In der Heinrichstraße wurde im Zuge der Bauarbeiten für die Fortführung der U5 in das Europaviertel die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Diese Verkehrsführung wird noch Jahre in dieser Weise bestehen bleiben. Folge: Staus (und damit verbundener Lärm und Dreck) bis in die Frankenallee. Die Feuerwehr benötigt mehr Zeit im Einsatzfall, um durch den Stau fahren zu können. Dies führt zu zusätzlichen Lärmbelästigungen der Anwohnerschaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert: Die Ampelschaltung im Bereich Mainzer Landstraße so schalten zu lassen, dass der aus der Heinrichstraße kommende Verkehr besser abfließen kann. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Öffnung der Speyerer Straße in beide Fahrtrichtungen und Anpassung der Ampelschaltung. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Änderung der Parkordnung in der Heinrichstraße in Längsparken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn.
Begründung: In dem genannten Bereich Speyerer Straße - Frankenallee - Heinrichstraße ist die Lärmbelastung ohnehin sehr hoch (allgemeiner Verkehr, Feuerwehr) und hat sich in den letzten Jahren durch Baustellen noch verschlimmert. Nun kommen die den U-Bahn-Bau begleitenden Umleitungen mit ihren Begleiterscheinungen hinzu. Mit relativ einfachen und preiswerten Maßnahmen kann der Grad der Belästigung - wenn auch nicht beseitigt - so aber doch gemildert werden. Durch die Veränderungen der Einbahnstraßenregelung und des Parkens, wird der Verkehr in diesem Bereich verlangsamt und gleichmäßiger verteilt.Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2015, OF 651/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 651/1Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch Bauarbeiten an der U-BahnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. November 2015Sie sind hierOFOF 691/1Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-BauarbeitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2015OMOM 4814Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-BauarbeitenDirektanregung
- 29. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 405Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-BauarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU und 1 LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu Ziffer 2.: GRÜNE und CDU gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)