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Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Begründung

Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten In der Heinrichstraße wurde im Zuge der Bauarbeiten für die Fortführung der U5 in das Europaviertel die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Diese Verkehrsführung wird noch Jahre in dieser Weise bestehen bleiben. Folge: Staus (und damit verbundener Lärm und Dreck) bis in die Frankenallee. Die Feuerwehr benötigt mehr Zeit im Einsatzfall, um durch den Stau fahren zu können. Dies führt zu zusätzlichen Lärmbelästigungen der Anwohnerschaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert: Die Ampelschaltung im Bereich Mainzer Landstraße so schalten zu lassen, dass der aus der Heinrichstraße kommende Verkehr besser abfließen kann. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Öffnung der Speyerer Straße in beide Fahrtrichtungen und Anpassung der Ampelschaltung. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Änderung der Parkordnung in der Heinrichstraße in Längsparken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn. Begründung: In dem genannten Bereich Speyerer Straße - Frankenallee - Heinrichstraße ist die Lärmbelastung ohnehin sehr hoch (allgemeiner Verkehr, Feuerwehr) und hat sich in den letzten Jahren durch Baustellen noch verschlimmert. Nun kommen die den U-Bahn-Bau begleitenden Umleitungen mit ihren Begleiterscheinungen hinzu. Mit relativ einfachen und preiswerten Maßnahmen kann der Grad der Belästigung - wenn auch nicht beseitigt - so aber doch gemildert werden. Durch die Veränderungen der Einbahnstraßenregelung und des Parkens, wird der Verkehr in diesem Bereich verlangsamt und gleichmäßiger verteilt.

Inhalt

Antrag vom 22.11.2015, OF 691/1

Betreff: Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten In der Heinrichstraße wurde im Zuge der Bauarbeiten für die Fortführung der U5 in das Europaviertel die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Diese Verkehrsführung wird noch Jahre in dieser Weise bestehen bleiben. Folge: Staus (und damit verbundener Lärm und Dreck) bis in die Frankenallee. Die Feuerwehr benötigt mehr Zeit im Einsatzfall, um durch den Stau fahren zu können. Dies führt zu zusätzlichen Lärmbelästigungen der Anwohnerschaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert: Die Ampelschaltung im Bereich Mainzer Landstraße so schalten zu lassen, dass der aus der Heinrichstraße kommende Verkehr besser abfließen kann. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Öffnung der Speyerer Straße in beide Fahrtrichtungen und Anpassung der Ampelschaltung. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen. Änderung der Parkordnung in der Heinrichstraße in Längsparken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn.

Begründung: In dem genannten Bereich Speyerer Straße - Frankenallee - Heinrichstraße ist die Lärmbelastung ohnehin sehr hoch (allgemeiner Verkehr, Feuerwehr) und hat sich in den letzten Jahren durch Baustellen noch verschlimmert. Nun kommen die den U-Bahn-Bau begleitenden Umleitungen mit ihren Begleiterscheinungen hinzu. Mit relativ einfachen und preiswerten Maßnahmen kann der Grad der Belästigung - wenn auch nicht beseitigt - so aber doch gemildert werden. Durch die Veränderungen der Einbahnstraßenregelung und des Parkens, wird der Verkehr in diesem Bereich verlangsamt und gleichmäßiger verteilt.Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2015, OF 651/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2015OFOF 651/1Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch Bauarbeiten an der U-BahnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. November 2015Sie sind hier
    OFOF 691/1Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 8. Dezember 2015OMOM 4814Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-BauarbeitenDirektanregung
  4. 29. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 405Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-BauarbeitenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 47 · 08.12.2015
TO I, TOP 4
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4814 2015 1. Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 691/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich 1. die Einbahnstraßenregelung in der Heinrichstraße wieder einzurichten und die östliche Straßenhälfte für das Ausrücken der Feuerwehr zu reservieren; 2. die Einbahnstraßenregelung umzukehren und die Ampelschaltung in der Speyerer Straße anzupassen. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen; 3. die Parkordnung in der Heinrichstraße in Längsparken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn mit einer Gehwegbreite von 2,5 Metern auf der westlichen Straßenseite sowie in sogenanntes Schrägparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu ändern."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneCDU1 Linke
Ablehnung:
SPDFDP
Enthaltung:
1 LinkeBFF
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneCDU
Ablehnung:
SPDLinke
Enthaltung:
BFFFDP
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
GrüneCDUBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU und 1 LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu Ziffer 2.: GRÜNE und CDU gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

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