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Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Frankfurter Kinder

Vorlagentyp: OFSPD
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Heinrich-Kraft-Spielparks für Frankfurter Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den brachliegenden Teil im Heinrich-Kraft-Park ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung des Ortsbeirates zu erstellen. Für einen Spielpark angemessene sanitäre Einrichtungen zu errichten. - Eine Optimierung des Parkplatzes mit Parkmöglichkeiten für Behinderte zu planen. - Die entsprechenden Mittel für die Maßnahmen spätestens im Frühjahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Heinrich-Kraft Park soll in seiner Art der Nutzung primär für behinderte und nicht behinderte Kinder zur Verfügung stehen. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Der vordere Bereich ist eine Baustelle und mit Zäunen abgesperrt. Diese sollte unbedingt im Sommer 2017 den Kindern zur Verfügung stehen. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich (Peter-Maffay-Stiftung) aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einem besonders großen konstruierten Spielbereich spielen. Die Parksituation ist dort oft angespannt und es wird verbotswidrig geparkt. Daher sind ortsnahe Behindertenparkplätze an einem Spielplatz, der besonders auch für behinderte Menschen angepasst wurde, sinnvoll. Diese Sonderparkplätze existieren dort zur Zeit nicht. Die Toilettenanlagen sind nicht existent und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden privaten Liegenschaften verrichtet. Es wurde sich im Ortsbeirat öffentlich und massiv durch Bürger über die bekannten katastrophalen Zustände beschwert.

Inhalt

Antrag vom 08.09.2016, OF 66/11

Betreff: Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Frankfurter Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den brachliegenden Teil im Heinrich-Kraft-Park ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung des Ortsbeirates zu erstellen. Für einen Spielpark angemessene sanitäre Einrichtungen zu errichten. - Eine Optimierung des Parkplatzes mit Parkmöglichkeiten für Behinderte zu planen. - Die entsprechenden Mittel für die Maßnahmen spätestens im Frühjahr 2017 zur Verfügung zu stellen.

Begründung: Der Heinrich-Kraft Park soll in seiner Art der Nutzung primär für behinderte und nicht behinderte Kinder zur Verfügung stehen. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Der vordere Bereich ist eine Baustelle und mit Zäunen abgesperrt. Diese sollte unbedingt im Sommer 2017 den Kindern zur Verfügung stehen. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich (Peter-Maffay-Stiftung) aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einem besonders großen konstruierten Spielbereich spielen. Die Parksituation ist dort oft angespannt und es wird verbotswidrig geparkt. Daher sind ortsnahe Behindertenparkplätze an einem Spielplatz, der besonders auch für behinderte Menschen angepasst wurde, sinnvoll. Diese Sonderparkplätze existieren dort zur Zeit nicht. Die Toilettenanlagen sind nicht existent und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden privaten Liegenschaften verrichtet. Es wurde sich im Ortsbeirat öffentlich und massiv durch Bürger über die bekannten katastrophalen Zustände beschwert.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. September 2016Sie sind hier
    OFOF 66/11Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Frankfurter Kinder
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. Oktober 2016OMOM 720Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für KinderDirektanregung
  3. 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 168Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für KinderStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 5 · 10.10.2016
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 720 2016 Die Vorlage OF 66/11 wird als gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen