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Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OFFDPSPD
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

- Niedwiesenstraße Vorgang: ST 778/13 Zur Situation vor Ort: Viele der von der Willibrachtstraße kommenden Radfahrer missachten das Fahrverbot auf dem Treppengelände. Das sagen Zeugen aus. Die Zeugen können auf Wunsch benannt werden. Beobachtet haben die Zeugen, dass Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit und ohne zu bremsen den treppenfreien Rampenteil über die kreuzende Verlängerung der Niedwiesenstraße hinweg "geschossen" kommen und sich in Richtung Ginnheim der Bahnlinie entlang entfernen. Die Verlängerung der Niedwiesenstraße ist ab Nr. 25 a als Spielstraße ausgewiesen. Diese endet nach der Bahnunterführung exakt an der Stelle, an der durch die zuvor beschriebene Situation Unfälle vorprogrammiert sind. Die Spielstraße wird als solche angenommen. Sie ist von der Niedwiesenstraße aus frei für Fahrrad-Verkehr und wird in ihrer Verlängerung an vielen radfahrenden Kindern und Müttern mit Kinderwagen als Hin- und Rückweg zum Spielplatz Höllbergstraße genutzt. Der Rückweg vom Spielplatz birgt eine zusätzliche Gefahr, weil dort verkehrswidrig kreuzende Radfahrer wegen einer Hecke erst sehr spät gesehen werden. Heimwärts radelnde Kinder und Spaziergänger rechnen dort - die Spielstraße vor Augen - überhaupt nicht mit derartigen Gefährdungen. Die oben und unten der Treppenanlage befindlichen Schilder "Fußgänger" sind nicht günstig installiert. Sie wachsen oft in Grün zu. Vor dem Hintergrund dieser Situation wird der Magistrat gebeten, - doch noch Möglichkeiten zur Entschärfung zu eruieren; - die Fußg änger-Schilder um jeweils ein angehängtes Schild "Radfahrer absteigen" zu ergänzen, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist; - das "Fußgänger-Schild" oben samt Schildermast an die gegenüberliegende Ecke der Treppe, an der sich kein Bewuchs befindet, zu versetzen. Das Hauptgewicht liegt bei der Notwendigkeit einer Entschärfung. Die Schilder-Fragen besitzen zwar auch Bedeutung aber gegenüber der Entschärfung die geringere.

Inhalt

Antrag vom 12.08.2013, OF 646/9

Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 778/13 Zur Situation vor Ort: Viele der von der Willibrachtstraße kommenden Radfahrer missachten das Fahrverbot auf dem Treppengelände. Das sagen Zeugen aus. Die Zeugen können auf Wunsch benannt werden. Beobachtet haben die Zeugen, dass Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit und ohne zu bremsen den treppenfreien Rampenteil über die kreuzende Verlängerung der Niedwiesenstraße hinweg "geschossen" kommen und sich in Richtung Ginnheim der Bahnlinie entlang entfernen. Die Verlängerung der Niedwiesenstraße ist ab Nr. 25 a als Spielstraße ausgewiesen. Diese endet nach der Bahnunterführung exakt an der Stelle, an der durch die zuvor beschriebene Situation Unfälle vorprogrammiert sind. Die Spielstraße wird als solche angenommen. Sie ist von der Niedwiesenstraße aus frei für Fahrrad-Verkehr und wird in ihrer Verlängerung an vielen radfahrenden Kindern und Müttern mit Kinderwagen als Hin- und Rückweg zum Spielplatz Höllbergstraße genutzt. Der Rückweg vom Spielplatz birgt eine zusätzliche Gefahr, weil dort verkehrswidrig kreuzende Radfahrer wegen einer Hecke erst sehr spät gesehen werden. Heimwärts radelnde Kinder und Spaziergänger rechnen dort - die Spielstraße vor Augen - überhaupt nicht mit derartigen Gefährdungen. Die oben und unten der Treppenanlage befindlichen Schilder "Fußgänger" sind nicht günstig installiert. Sie wachsen oft in Grün zu. Vor dem Hintergrund dieser Situation wird der Magistrat gebeten, - doch noch Möglichkeiten zur Entschärfung zu eruieren; - die Fußg änger-Schilder um jeweils ein angehängtes Schild "Radfahrer absteigen" zu ergänzen, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist; - das "Fußgänger-Schild" oben samt Schildermast an die gegenüberliegende Ecke der Treppe, an der sich kein Bewuchs befindet, zu versetzen. Das Hauptgewicht liegt bei der Notwendigkeit einer Entschärfung. Die Schilder-Fragen besitzen zwar auch Bedeutung aber gegenüber der Entschärfung die geringere.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2013STST 778a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
  2. 12. August 2013Sie sind hier
    OFOF 646/9Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
    Ortsbeiratsantrag · FDP, SPD
  3. 29. August 2013OMOM 2423Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeDirektanregung
  4. 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 11Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 23 · 29.08.2013
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2423 2013 Die Vorlage OF 646/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung fraktionslos

Mitdiskutieren

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