Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 11
Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Die Punkte 2 und 3 der Anregung wurden bereits umgesetzt. Zu Punkt 1 sieht der Magistrat keine weitergehenden Möglichkeiten, die nicht mit unnötigen Beeinträchtigungen für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende verbunden wären; insgesamt beurteilt der Magistrat die Situation und insbesondere die Sichtbeziehungen im Bereich als objektiv verkehrssicher.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2013STST 778a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
- 12. August 2013OFOF 646/9Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP, SPD
- 29. August 2013OMOM 2423Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 11Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab