Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat beschlossen, dass der Magistrat prüfen soll, welche Orte in Kalbach und Riedberg für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung geeignet sind. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, um Chancengleichheit und Teilhabe zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Orte im Kalbach und in Riedberg für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z.B. Rolli-Karussel) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre.
Begründung
Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z.B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele im Anhang durch die Stadt Frankfurt installiert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2021Sie sind hierOFOF 64/12Spielgeräte auch für Kinder mit BehinderungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. Juli 2021OMOM 597Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen BeeinträchtigungenDirektanregung
- 21. Januar 2022STST 166Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen BeeinträchtigungenStellungnahme
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1228Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen BeeinträchtigungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme