Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße
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Zeißelstraße Vor ca. drei Jahren wurde ein Schild vor der Zeißelstraße 5 entfernt, das ein zeitlich begrenztes Halteverbot anzeigte. Da der Supermarkt NETTO an der Ecke Friedberger Landstraße fast jeden Werktagvormittag durch LKWs Waren angeliefert bekommt, diente dieses Halteverbot zur Freihaltung des benötigten Parkraums zum Warenabladen, ohne den allgemeinen Pkw-Verkehr einschl. der Müllwagen der FES zu behindern. Seitdem dieses Schild entfernt wurde, ist besagter Parkplatz regelmäßig besetzt. Als Folge müssen die LKWS für NETTO in der Straßenmitte der Zeißelstraße parken, wodurch die aus der Friedberger Landstraße einbiegenden Fahrzeuge nicht in Richtung Lenaustraße weiterfahren können. Der Geschäftsführer des Supermarktes hat diesen Zustand beklagt und wünscht sich eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat zu fragen: - Wer hat auf wessen Verlangen das zeitlich begrenzte Halteverbotsschild vor dem Grundstück Zeißelstraße 5 entfernt? - Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, dem Wunsch des Supermarktes zu entsprechen und ein Straßenverkehrsschild aufzustellen, welches werktags das Parken und Anhalten von Fahrzeugen außer den Anlieferern von 7.00 - 12.00 Uhr verbietet? - Ist es dem Magistrat möglich, dem Supermarkt mit dem Aufstellen des Schildes einen entsprechenden Dreikantschlüssel zu geben, damit das Personal bei Bedarf die zwei Begrenzungsposten, die z. Z. eingemauert sind, zur besseren Be- und Entladung in den vorhandenen Vertiefungen befestigen bzw. entfernen kann? Begründung: Fast an jedem Werktag ist in den Morgenstunden zu beobachten, dass LKWs des Supermarkts um 7.00 Uhr von der Friedberger Landstraße in die Zeißelstraße einbiegen und auf der Mitte halten müssen, da die Plätze vor den Häusern Zeißelstraße 3 - 5 durch Pkws blockiert sind. Dadurch ist die Durchfahrt für Pkws, Postautos oder Wagen der FES für Stunden unmöglich, was regelmäßig zu lautstarken, unschönen Auseinandersetzungen unter den Autofahrern führt. Das vorhandene Parkverbotsschild am Beginn der Zeißelstraße wird nicht beachtet. Ein Halteverbotsschild mit einem zeitlich begrenzten Halteverbot, z. B. von 7.00 - 12.00 Uhr, würde diese Situation erheblich entspannen.
Inhalt
Antrag vom 25.06.2014, OF 638/3
Betreff: Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße Vor ca. drei Jahren wurde ein Schild vor der Zeißelstraße 5 entfernt, das ein zeitlich begrenztes Halteverbot anzeigte. Da der Supermarkt NETTO an der Ecke Friedberger Landstraße fast jeden Werktagvormittag durch LKWs Waren angeliefert bekommt, diente dieses Halteverbot zur Freihaltung des benötigten Parkraums zum Warenabladen, ohne den allgemeinen Pkw-Verkehr einschl. der Müllwagen der FES zu behindern. Seitdem dieses Schild entfernt wurde, ist besagter Parkplatz regelmäßig besetzt. Als Folge müssen die LKWS für NETTO in der Straßenmitte der Zeißelstraße parken, wodurch die aus der Friedberger Landstraße einbiegenden Fahrzeuge nicht in Richtung Lenaustraße weiterfahren können. Der Geschäftsführer des Supermarktes hat diesen Zustand beklagt und wünscht sich eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat zu fragen: - Wer hat auf wessen Verlangen das zeitlich begrenzte Halteverbotsschild vor dem Grundstück Zeißelstraße 5 entfernt? - Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, dem Wunsch des Supermarktes zu entsprechen und ein Straßenverkehrsschild aufzustellen, welches werktags das Parken und Anhalten von Fahrzeugen außer den Anlieferern von 7.00 - 12.00 Uhr verbietet? - Ist es dem Magistrat möglich, dem Supermarkt mit dem Aufstellen des Schildes einen entsprechenden Dreikantschlüssel zu geben, damit das Personal bei Bedarf die zwei Begrenzungsposten, die z. Z. eingemauert sind, zur besseren Be- und Entladung in den vorhandenen Vertiefungen befestigen bzw. entfernen kann?
Begründung: Fast an jedem Werktag ist in den Morgenstunden zu beobachten, dass LKWs des Supermarkts um 7.00 Uhr von der Friedberger Landstraße in die Zeißelstraße einbiegen und auf der Mitte halten müssen, da die Plätze vor den Häusern Zeißelstraße 3 - 5 durch Pkws blockiert sind. Dadurch ist die Durchfahrt für Pkws, Postautos oder Wagen der FES für Stunden unmöglich, was regelmäßig zu lautstarken, unschönen Auseinandersetzungen unter den Autofahrern führt. Das vorhandene Parkverbotsschild am Beginn der Zeißelstraße wird nicht beachtet. Ein Halteverbotsschild mit einem zeitlich begrenzten Halteverbot, z. B. von 7.00 - 12.00 Uhr, würde diese Situation erheblich entspannen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2014Sie sind hierOFOF 638/3Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. Oktober 2014VV 1139Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeAnfrage
- 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 63Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)