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Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 63

Betreff: Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße Einleitend weist der Magistrat darauf hin, dass bereits auf der linken Straßenseite der Zeißelstraße, ab der Einmündung der Friedberger Landstraße bis zu den Grundstückszufahrten Zeißelstraße 5 und 7 ein zeitlich nicht befristetes eingeschränktes Haltverbot besteht. Dieses wurde im Jahr 2010 auf Betreiben des Netto-Marktes eingerichtet. Der Magistrat wird veranlassen, dass unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 286-50 Straßenverkehrs-Ordnung (eingeschränktes Haltverbot) eine zeitliche Befristung durch Verkehrszeichen 1042-31 Straßenverkehrs-Ordnung "werktags 7 - 12 h" angebracht wird. Darüber hinaus wird sich der Magistrat mit der Leitung des Supermarkts hinsichtlich der angesprochenen Poller im Sinne der Anregung in Verbindung setzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Juni 2014OFOF 638/3Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 9. Oktober 2014VV 1139Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeAnfrage
  3. 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 63Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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