Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 63
Betreff: Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße Einleitend weist der Magistrat darauf hin, dass bereits auf der linken Straßenseite der Zeißelstraße, ab der Einmündung der Friedberger Landstraße bis zu den Grundstückszufahrten Zeißelstraße 5 und 7 ein zeitlich nicht befristetes eingeschränktes Haltverbot besteht. Dieses wurde im Jahr 2010 auf Betreiben des Netto-Marktes eingerichtet. Der Magistrat wird veranlassen, dass unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 286-50 Straßenverkehrs-Ordnung (eingeschränktes Haltverbot) eine zeitliche Befristung durch Verkehrszeichen 1042-31 Straßenverkehrs-Ordnung "werktags 7 - 12 h" angebracht wird. Darüber hinaus wird sich der Magistrat mit der Leitung des Supermarkts hinsichtlich der angesprochenen Poller im Sinne der Anregung in Verbindung setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2014OFOF 638/3Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. Oktober 2014VV 1139Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeAnfrage
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 63Begrenztes Halteverbot in der ZeißelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab