Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz
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Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teilen des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist.
Inhalt
Antrag vom 20.08.2016, OF 63/12
Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teilen des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die für den Ausbau notwendigen, beiden Fahrspuren werden im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird.
Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches uns bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und einer südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 m von der A5 vom derzeitigen Verlauf der A5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Am Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 m. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nichtlineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10% (14m) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der A5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der A5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der A5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da uns keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2016Sie sind hierOFOF 63/12Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und NordwestkreuzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2016OAOA 60Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und NordwestkreuzAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme