Baugebiet am Eschbachtal
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: B 92 vom 17.03.2014 wird zurückgewiesen und der Magistrat aufgefordert, die folgenden, in den Antworten enthaltenen Grundannahmen zu überprüfen und zu revidieren:
- Bei einem vorhandenen U- und S-Bahn-Station ist immer eine bauliche Dichte von 45 bis 60 Wohneinheiten je Hektar bei einer Neuplanung vorzusehen.
- Bevor die Verkehrsauswirkungen des "Baugebiets am Eschbachtal" durch das beabsichtigte Verkehrsgutachten geklärt sind, davon auszugehen, dass die nach Osten, Norden und Nordwesten führenden Straßen leistungsfähig seien und den von dem Gebiet ausgehenden Verkehr aufnehmen könnten.
- Bevor die kleinklimatischen Auswirkungen der Planung untersucht sind, davon auszugehen, dass auch klimatisch keine Probleme von der geplanten Bebauung ausgehen. Begründung: Zu 1.: Bei allen im Bezirk 10 geplanten Baugebieten ist der Anschluss an eine U- und S- (bzw. Stadt-)Bahn gegeben: S-Bahn Frankfurter Berg fürs Hilgenfeld, S-Bahn Berkersheim für Berkersheim-Ost, U-Bahn Bonames für Bonames-Ost, Straßenbahn für das Gebiet an der Wolfsweide. Eine Dichte von 45 bis 60 Wohneinheiten pro Hektar erfordert jedoch eine großflächige und großstädtische Geschossbebauung, die in allen genannten Fällen die vorhandenen Strukturen vollständig verändern und ihre soziale Aufnahmefähigkeit damit überfordern würde. Insofern sind solche Grundannahmen für die Planung einer einvernehmlichen und nachhaltigen Fortentwicklung nicht zuträglich. Zu
- Und 3.: Die angekündigten Auswirkungsstudien machen keinen Sinn, wenn das Ergebnis von Vorneherein feststeht. Wenn die Annahmen des Magistrats zuträfen, wären die Studien verzichtbar. Die tägliche Erfahrung lässt eine Durchführung dieser Auswirkungsstudien jedoch als unbedingt nötig erscheinen.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2014, OF 610/10
Betreff: Baugebiet am Eschbachtal
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: B 92 vom 17.03.2014 wird zurückgewiesen und der Magistrat aufgefordert, die folgenden, in den Antworten enthaltenen Grundannahmen zu überprüfen und zu revidieren:
- Bei einem vorhandenen U- und S-Bahn-Station ist immer eine bauliche Dichte von 45 bis 60 Wohneinheiten je Hektar bei einer Neuplanung vorzusehen.
- Bevor die Verkehrsauswirkungen des "Baugebiets am Eschbachtal" durch das beabsichtigte Verkehrsgutachten geklärt sind, davon auszugehen, dass die nach Osten, Norden und Nordwesten führenden Straßen leistungsfähig seien und den von dem Gebiet ausgehenden Verkehr aufnehmen könnten.
- Bevor die kleinklimatischen Auswirkungen der Planung untersucht sind, davon auszugehen, dass auch klimatisch keine Probleme von der geplanten Bebauung ausgehen. Begründung: Zu 1.: Bei allen im Bezirk 10 geplanten Baugebieten ist der Anschluss an eine U- und S- (bzw. Stadt-)Bahn gegeben: S-Bahn Frankfurter Berg fürs Hilgenfeld, S-Bahn Berkersheim für Berkersheim-Ost, U-Bahn Bonames für Bonames-Ost, Straßenbahn für das Gebiet an der Wolfsweide. Eine Dichte von 45 bis 60 Wohneinheiten pro Hektar erfordert jedoch eine großflächige und großstädtische Geschossbebauung, die in allen genannten Fällen die vorhandenen Strukturen vollständig verändern und ihre soziale Aufnahmefähigkeit damit überfordern würde. Insofern sind solche Grundannahmen für die Planung einer einvernehmlichen und nachhaltigen Fortentwicklung nicht zuträglich. Zu
- Und 3.: Die angekündigten Auswirkungsstudien machen keinen Sinn, wenn das Ergebnis von Vorneherein feststeht. Wenn die Annahmen des Magistrats zuträfen, wären die Studien verzichtbar. Die tägliche Erfahrung lässt eine Durchführung dieser Auswirkungsstudien jedoch als unbedingt nötig erscheinen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2014, B 92 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2014BB 9226. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013 Fragen - Nr.: 1205, 1231, 1233, 1235, 1237, 1239, 1240 zum Themenkomplex „Baugebiet Am Eschbachtal“Magistratsbericht
- 20. Mai 2014Sie sind hierOFOF 610/10Baugebiet am EschbachtalOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und FDP (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme); CDU und LINKE. (= Enthaltung)