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Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase - welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus seinem Bericht „Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet“ vom Februar 2010?

Vorlagentyp: OFfwf
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Flugzeugabgase - welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus seinem Bericht "Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet" vom Februar 2010? Der Ortsbeirat wolle beschließen,

  1. Der Bericht B 163 vom 5.3.2010 wird zurückgewiesen 2. die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Bericht zu ergänzen und zu prüfen sowie zu berichten, welche Konsequenzen der Magistrat aus seinem als Anlage zu B 163 aufgeführten Bericht zieht, der auf die Bevölkerung wie ein ungeheures Bedrohungsszenario vor dem Hintergrund des Ausbaus des Flughafens wirkt und der zwar die erheblichen Beeinträchtigungen und Schädigungen der Gesundheit relativ umfassend darstellt, aber keinerlei Folgerungen aus den vorgetragenen "Bedenken" und Problemanalysen erkennen lässt. Es stellt sich die Frage, ob der Magistrat noch seinem verfassungsrechtlichem Auftrag nachkommt, die Bürger vor Tod und Krankheit zu schützen oder ob er diese Aufgabe den Interessen der Flugindustrie gänzlich unterordnet. Dabei sind in diesem Bericht die Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fluglärm nur am Rande erwähnt, sie verschärfen aber die hier angesprochene Problematik. Der o.a. als Anlage zu B 163 im Internet einzusehende Bericht von 2010 listet die Flugverkehrsemissionen in Tonnen pro Jahr für die Ist-Situation 2005 (also von vor 5 Jahren!) auf und stellt sie in den Zusammenhang mit dem "Planungsfall 2020", der von 700.000 Flugbewegungen ausgeht, ungeachtet der Tatsache, dass die "Betonkapazität" ca 1 Million Flugbewegungen zulässt. Es werden zu den einzelnen Emissionen die gesundheitlichen Auswirkungen dargestellt und dann die Ist-Situation mit dem "Planungsfall" verglichen, und zwar sowohl für Hessen als auch für den Ballungsraum Rhein-Main und schließlich für die Stadt Frankfurt. Die Prozentzahl betrifft den Anteil des Flugverkehrs an den Gesamtemissionen des betreffenden Stoffes. Beispielhaft ergeben sich folgende Erkenntnisse: Gift Auswirkungen Anteil Frankfurt 2005 Steigerungsrate 2020 Schwefeldioxid Augen, obere Atemwege, Infektanfälligkeit 185 t = 10% + 112% Kohlenmonoxid Kopfschmerzen, Übelkeit, größere Mengen führen zum Tod 2.597 t =16% + 139% Benzol Schwindel, Erbrechen, Bewusstlosigkeit, Schädigung des Knochenmarks, der Leber und der Nieren, Leukämie 9 t= 13% + 65% m/p-Xyol Störungen des Zentralnervensystems 9t= 15% + 65% Stickstoffdioxid Asthma bei Kindern bis hin zu Krankenhauseinweisungen, Allergien 2.900 t = 28% + 110% Begründung: Allein die hier in Kurzform ausgewertete Anlage zeigt, welche negativen Auswirkungen des Flughafenausbaus die Bevölkerung Frankfurts offensichtlich hinnehmen soll, und dies ohne Berücksichtigung des krankmachenden Fluglärms. Wie kann es sein, dass ein Magistrat die Risiken für die Menschen detailliert auflistet, ohne im geringsten darauf einzugehen, wie die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger damit umgehen sollen? Der Magistrat ist aufgefordert, sich zu seiner Verantwortung gegenüber seinen Wählern zu äußern, eine Bewertung der Situation abzugeben und daraus Schlußfolgerungen für stadtpolitische Maßnahmen zu ziehen.

Inhalt

Antrag vom 12.04.2010, OF 606/16

Betreff: Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase - welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus seinem Bericht "Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet" vom Februar 2010? Der Ortsbeirat wolle beschließen,

  1. Der Bericht B 163 vom 5.3.2010 wird zurückgewiesen 2. die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Bericht zu ergänzen und zu prüfen sowie zu berichten, welche Konsequenzen der Magistrat aus seinem als Anlage zu B 163 aufgeführten Bericht zieht, der auf die Bevölkerung wie ein ungeheures Bedrohungsszenario vor dem Hintergrund des Ausbaus des Flughafens wirkt und der zwar die erheblichen Beeinträchtigungen und Schädigungen der Gesundheit relativ umfassend darstellt, aber keinerlei Folgerungen aus den vorgetragenen "Bedenken" und Problemanalysen erkennen lässt. Es stellt sich die Frage, ob der Magistrat noch seinem verfassungsrechtlichem Auftrag nachkommt, die Bürger vor Tod und Krankheit zu schützen oder ob er diese Aufgabe den Interessen der Flugindustrie gänzlich unterordnet. Dabei sind in diesem Bericht die Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fluglärm nur am Rande erwähnt, sie verschärfen aber die hier angesprochene Problematik. Der o.a. als Anlage zu B 163 im Internet einzusehende Bericht von 2010 listet die Flugverkehrsemissionen in Tonnen pro Jahr für die Ist-Situation 2005 (also von vor 5 Jahren!) auf und stellt sie in den Zusammenhang mit dem "Planungsfall 2020", der von 700.000 Flugbewegungen ausgeht, ungeachtet der Tatsache, dass die "Betonkapazität" ca 1 Million Flugbewegungen zulässt. Es werden zu den einzelnen Emissionen die gesundheitlichen Auswirkungen dargestellt und dann die Ist-Situation mit dem "Planungsfall" verglichen, und zwar sowohl für Hessen als auch für den Ballungsraum Rhein-Main und schließlich für die Stadt Frankfurt. Die Prozentzahl betrifft den Anteil des Flugverkehrs an den Gesamtemissionen des betreffenden Stoffes. Beispielhaft ergeben sich folgende Erkenntnisse: Gift Auswirkungen Anteil Frankfurt 2005 Steigerungsrate 2020 Schwefeldioxid Augen, obere Atemwege, Infektanfälligkeit 185 t = 10% + 112% Kohlenmonoxid Kopfschmerzen, Übelkeit, größere Mengen führen zum Tod 2.597 t =16% + 139% Benzol Schwindel, Erbrechen, Bewusstlosigkeit, Schädigung des Knochenmarks, der Leber und der Nieren, Leukämie 9 t= 13% + 65% m/p-Xyol Störungen des Zentralnervensystems 9t= 15% + 65% Stickstoffdioxid Asthma bei Kindern bis hin zu Krankenhauseinweisungen, Allergien 2.900 t = 28% + 110% Begründung: Allein die hier in Kurzform ausgewertete Anlage zeigt, welche negativen Auswirkungen des Flughafenausbaus die Bevölkerung Frankfurts offensichtlich hinnehmen soll, und dies ohne Berücksichtigung des krankmachenden Fluglärms. Wie kann es sein, dass ein Magistrat die Risiken für die Menschen detailliert auflistet, ohne im geringsten darauf einzugehen, wie die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger damit umgehen sollen? Der Magistrat ist aufgefordert, sich zu seiner Verantwortung gegenüber seinen Wählern zu äußern, eine Bewertung der Situation abzugeben und daraus Schlußfolgerungen für stadtpolitische Maßnahmen zu ziehen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 163 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2010BB 163a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
  2. 12. April 2010Sie sind hier
    OFOF 606/16Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase - welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus seinem Bericht „Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet“ vom Februar 2010?
    Ortsbeiratsantrag · fwf
  3. 13. April 2010OAOA 1101a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 163Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 41 · 13.04.2010
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung OA 1101 2010 1. Die Vorlage B 163 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 606/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
1 CDUSPDWBEFDP
Ablehnung:
5 CDU
Enthaltung:
1 CDUGrüne
zu 2)
Zustimmung:
1 CDUSPDWBEFDP
Ablehnung:
5 CDU
Enthaltung:
1 CDUGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. 1 CDU, SPD, WBE, fwf und FDP gegen 5 CDU (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. 1 CDU, SPD, WBE, fwf und FDP gegen 5 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE

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