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Grillen im Rebstockpark

Vorlagentyp: OFFDP
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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie oft, wie lang, mit wie vielen Personen und an welchen Wochentagen sind die Parkwächter im Rebstockpark in diesem Frühjahr und Sommer tätig gewesen?
  2. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Parkwächter? Falls sie selbst Verstöße gegen die Parksatzung nicht ahnden können, wie ist die Abstimmung mit dem Ordnungsamt und ggfs. der Polizei?
  3. Nach wie vor fahren Fahrzeuge auf die Wiesen und auf den Wegen des Parks, um Grillausstattung anzuliefern und abzufahren. Was unternimmt der Magistrat, um dies zu verhindern?
  4. In großem Umfang werden weiterhin Grillgeräte eingesetzt, die weniger als 30 cm Abstand zum Boden haben, auch in Bereichen des Parks, in denen Grillen nicht erlaubt ist. Eine Vielzahl von Brandstellen zeugt davon. Was tut der Magistrat dagegen?
  5. Am 06.05.2018 am frühen Nachmittag wurden an zwei Stellen im Park an Horizontalgrills komplette Tiere gegrillt. Dazu wurde in einem Fall eine rechteckige Grube für die Grillkohle ausgehoben, im
  6. Fall wurde eine Metallwanne für die Grillkohle direkt auf dem Rasen platziert. Die von mir angesprochenen Parkwächter gaben an, das Ordnungsamt darüber bereits informiert zu haben. Zwei Stunden später hatte sich an dem Zustand nichts geändert. Ist dem Magistrat dieser Vorfall bekannt und was gedenkt er zu tun, um so etwas in Zukunft zu verhindern? Begründung: Die Zustände im Rebstockpark haben sich in diesem Sommer nicht zum Guten geändert. An den Wochenenden sind große Teile des Rebstockparks für den nicht grillenden Teil der Bevölkerung nicht nutzbar. Gleichzeitig nehmen die Beschädigungen und Verunreinigungen im Park zu. Schaut man sich die Autokennzeichen an, so ist erkennbar, dass ein nicht unbedeutender Teil der Fahrzeuge der grillenden Parknutzer aus Nachbarkreisen stammt. Offenbar haben sich die regellosen Zustände in den Frankfurter Parks auch im Umland herumgesprochen.

Inhalt

Antrag vom 26.07.2018, OF 603/2

Betreff: Grillen im Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie oft, wie lang, mit wie vielen Personen und an welchen Wochentagen sind die Parkwächter im Rebstockpark in diesem Frühjahr und Sommer tätig gewesen?
  2. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Parkwächter? Falls sie selbst Verstöße gegen die Parksatzung nicht ahnden können, wie ist die Abstimmung mit dem Ordnungsamt und ggfs. der Polizei?
  3. Nach wie vor fahren Fahrzeuge auf die Wiesen und auf den Wegen des Parks, um Grillausstattung anzuliefern und abzufahren. Was unternimmt der Magistrat, um dies zu verhindern?
  4. In großem Umfang werden weiterhin Grillgeräte eingesetzt, die weniger als 30 cm Abstand zum Boden haben, auch in Bereichen des Parks, in denen Grillen nicht erlaubt ist. Eine Vielzahl von Brandstellen zeugt davon. Was tut der Magistrat dagegen?
  5. Am 06.05.2018 am frühen Nachmittag wurden an zwei Stellen im Park an Horizontalgrills komplette Tiere gegrillt. Dazu wurde in einem Fall eine rechteckige Grube für die Grillkohle ausgehoben, im
  6. Fall wurde eine Metallwanne für die Grillkohle direkt auf dem Rasen platziert. Die von mir angesprochenen Parkwächter gaben an, das Ordnungsamt darüber bereits informiert zu haben. Zwei Stunden später hatte sich an dem Zustand nichts geändert. Ist dem Magistrat dieser Vorfall bekannt und was gedenkt er zu tun, um so etwas in Zukunft zu verhindern? Begründung: Die Zustände im Rebstockpark haben sich in diesem Sommer nicht zum Guten geändert. An den Wochenenden sind große Teile des Rebstockparks für den nicht grillenden Teil der Bevölkerung nicht nutzbar. Gleichzeitig nehmen die Beschädigungen und Verunreinigungen im Park zu. Schaut man sich die Autokennzeichen an, so ist erkennbar, dass ein nicht unbedeutender Teil der Fahrzeuge der grillenden Parknutzer aus Nachbarkreisen stammt. Offenbar haben sich die regellosen Zustände in den Frankfurter Parks auch im Umland herumgesprochen.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juli 2018Sie sind hier
    OFOF 603/2Grillen im Rebstockpark
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. August 2018VV 955Grillen im RebstockparkAnfrage
  3. 12. November 2018STST 2066Grillen im RebstockparkStellungnahme
  4. 23. April 2019STST 738Grillen im RebstockparkStellungnahme
  5. 15. September 2019OFOF 914/2Dauerhaftes Grillverbot im RebstockparkOrtsbeiratsantrag · FDP
  6. 28. Oktober 2019OMOM 5332Dauerhaftes Grillverbot im RebstockparkDirektanregung
  7. 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 181Dauerhaftes Grillverbot im RebstockparkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 24 · 13.08.2018
TO II, TOP 4
Angenommen
Auskunftsersuchen V 955 2018 Die Vorlage OF 603/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen