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Keine Ampel auf der Schnellstraße! Rosa-Luxemburg-Straße muss Hochleistungsstraße für die Nordweststadt bleiben

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde mit dem Bau der Nordweststadt als „Nordweststraße“ zur Anbindung des neuen Stadtteils an die Frankfurter Innenstadt geplant. Bis zu ihrer Eröffnung 1974 quälte sich der gesamte Berufsverkehr von und zur Nordweststadt über die Eschersheimer Landstraße. Erst 1980 wurde diese Kraftfahrstraße an den Alleenring und die A 66 angebunden. Seit Fertigstellung der Umfahrung Niederursel 1994 dient sie heute als schnelle Nord-Süd-Verbindung auch der Verkehrsanbindung des Riedbergs, des Mertonviertels und des westlichen Hochtaunuskreises an das innenstädtische Frankfurter Straßennetz. Durch ihre autobahnähnliche Bauweise hat sie Kapazitäten für sehr große Verkehrsmengen. Sie gehört zu den wichtigsten Erschließungsstraßen der Stadt, und täglich fahren auf ihr durchschnittlich über 40.000 Kraftfahrzeuge. Eine Tempo-50-Regelung mit Fußgängerampel auf dieser stadtautobahnähnlichen Hochleistungsstraße wird insbesondere im Berufsverkehr zu erheblichen lärm- sowie abgasintensiven Rückstaus und zu Zeitverlusten führen, die angesichts der täglichen Verkehrsmengen einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden bedeuten. Die Anbindung der nordwestlichen Stadtteile an die Innenstadt wird sich verschlechtern. Zudem ist damit zu rechnen, dass weiter wesentlich schneller gefahren wird und querende Fußgänger in Gefahr geraten, die in Eile den nächsten Zug erreichen wollen und deshalb Ampelsignale erfahrungsgemäß missachten. Es erscheint deshalb sinnvoller, den Zugang zur Stadtbahnstation wie bisher von der Straße Am Ginnheimer Wäldchen aus zu gestalten. Gegen eine stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist aufgrund der auf der Rosa-Luxemburg-Straße häufig gefahrenen viel zu hohen Geschwindigkeiten von über 100 km/h nichts einzuwenden.

Inhalt

Antrag vom 07.04.2010, OF 595/8

Betreff:

Keine Ampel auf der Schnellstraße! Rosa-Luxemburg-Straße muss Hochleistungsstraße für die Nordweststadt bleiben

Vorgang:

M 36/10

Der Ortsbeirat begrüßt die zum Ausbau des ÖPNV-Netzes der Stadt Frankfurt am Main geplante S-Bahnstation Ginnheim, die auch für die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 8 über die Linie U 1 die Erreichbarkeit des Frankfurter Hauptbahnhofs verbessert.

Die Stadtverordnetenversammlung wird jedoch gebeten,

  1. zur Sicherstellung einer schnellen Straßenverbindung von der Nordweststadt zur Innenstadt die Fußgängerüberwege zwischen der zukünftigen S-Bahnstation "Ginnheim“ und der Stadtbahnstation "Niddapark“ nicht über die Rosa-Luxemburg-Straße zu führen und folglich in diesem Bereich der für die Nordweststadt wichtigen Hochleistungsstraße keine Tempo 50-Regelung mit Fußgängerampel einzuführen;
  2. die Vorplanung gemäß M 36 / 10 mit der Maßgabe zu beschließen, die Übergänge von der S- zu beiden Bahnsteigen der Stadtbahnstation "Niddapark“ über die Straße Am Ginnheimer Wäldchen zu führen.

Der Ortsbeirat begrüßt die geplante Installation von stationären Blitzanlagen zur Geschwindigkeitskontrolle von Tempo 80 auf der Rosa-Luxemburg-Straße.

Begründung:

Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde mit dem Bau der Nordweststadt als "Nordweststraße“ zur Anbindung des neuen Stadtteils an die Frankfurter Innenstadt geplant. Bis zu ihrer Eröffnung 1974 quälte sich der gesamte Berufsverkehr von und zur Nordweststadt über die Eschersheimer Landstraße. Erst 1980 wurde diese Kraftfahrstraße an den Alleenring und die A 66 angebunden. Seit Fertigstellung der Umfahrung Niederursel 1994 dient sie heute als schnelle Nord-Süd-Verbindung auch der Verkehrsanbindung des Riedbergs, des Mertonviertels und des westlichen Hochtaunuskreises an das innenstädtische Frankfurter Straßennetz. Durch ihre autobahnähnliche Bauweise hat sie Kapazitäten für sehr große Verkehrsmengen. Sie gehört zu den wichtigsten Erschließungsstraßen der Stadt, und täglich fahren auf ihr durchschnittlich über 40.000 Kraftfahrzeuge.

Eine Tempo-50-Regelung mit Fußgängerampel auf dieser stadtautobahnähnlichen Hochleistungsstraße wird insbesondere im Berufsverkehr zu erheblichen lärm- sowie abgasintensiven Rückstaus und zu Zeitverlusten führen, die angesichts der täglichen Verkehrsmengen einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden bedeuten. Die Anbindung der nordwestlichen Stadtteile an die Innenstadt wird sich verschlechtern. Zudem ist damit zu rechnen, dass weiter wesentlich schneller gefahren wird und querende Fußgänger in Gefahr geraten, die in Eile den nächsten Zug erreichen wollen und deshalb Ampelsignale erfahrungsgemäß missachten. Es erscheint deshalb sinnvoller, den Zugang zur Stadtbahnstation wie bisher von der Straße Am Ginnheimer Wäldchen aus zu gestalten.

Gegen eine stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist aufgrund der auf der Rosa-Luxemburg-Straße häufig gefahrenen viel zu hohen Geschwindigkeiten von über 100 km/h nichts einzuwenden.

Nebenvorlage: Antrag vom 22.04.2010, OF 613/8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2010MM 36S-Bahn-Station Frankfurt am Main-GinnheimMagistratsvortrag
  2. 7. April 2010Sie sind hier
    OFOF 595/8Keine Ampel auf der Schnellstraße! Rosa-Luxemburg-Straße muss Hochleistungsstraße für die Nordweststadt bleiben
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 41 · 22.04.2010
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung OA 1106 2010 1. Die Vorlage OF 595/8 wird in der Fassung der Vorlage OF 613/8 beschlossen. 2. Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Annahme bei einer Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei einer Enthaltung SPD

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