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Fluglärmstudie .Greiser. mitfinanzieren, Gesundheitsschäden für Bergen-Enkheim abklären

Vorlagentyp: OFSPDGRÜNEWBEfwf
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Zu den wichtigsten Aufgaben jeder Stadtverwaltung gehört es, die Bürgerinnen und Bürger vor erkennbaren Gesundheitsschäden zu schützen. Das ergibt sich bereits aus Art. 2 GG. Ob und inwieweit durch den heutigen Flugbetrieb oder den zukünftigen mit erheblicher Steigerung von Flugbewegungen eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner in Siedlungsbeschränkungsgebieten bzw. von solchen in der Tagesschutzzone 1 (Bergen-Enkheim) besteht, ist ungeklärt, da es für die entsprechenden Bezirke in Frankfurt a.M. keine Untersuchungen gibt. Greisers Untersuchungen zu den gesundheitlichen Folgen des Fluglärms basieren auf Daten aus dem Raum Köln-Bonn. Dort wurden Arzneimittel-Verordnungen zu von den Krankenkassen registrierten Erkrankungen ausgewertet unter Berücksichtigung (Ausschluss) weiterer möglicher Ursachen wie Straßen- und Schienenlärm Zwar werden von Seiten der Flugindustrie die für diesen Bereich nachgewiesenen Gesundheitsgefahren als „fragwürdig“ bezeichnet (FAZ vom 6.2.2010, Anlage) – und mit ähnlichen Argumenten lehnt die Hessische Landesregierung eine Anhörung im Landtag ab -, jedoch hat der Gutachter nachgewiesen, dass die Studie von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet wurde, der weitreichende Prüfungen abverlangt hat. Der Gutachter hat seinerseits festgestellt, dass lärmmedizinische Befunde von Medizinern, die dem Planfeststellungsverfahren zugrund lagen und die Ungefährlichkeit des Fluglärms für die Gesundheit konstatieren, „wissenschaftlich erschreckend“ seien (FAZ vom 4.2.2010). Dieser Streit ist für die Bevölkerung weder nachvollziehbar noch hilfreich. Jeder, der hier wohnt oder arbeitet, hat ein hohes Interesse daran, über mögliche Gesundheits-gefährdungen so objektiv wie möglich und wissenschaftlich abgesichert aufgeklärt zu werden. Dieses Interesse sollte auch die Flugindustrie haben sowie das Land Hessen und die Stadt Frankfurt als Mitgesellschafter und Hauptaktionäre der Fraport AG. Nur wenn eine entsprechende Studie erstellt wird, gibt es Ergebnisse: Entweder stellt sich heraus, dass es keine Gesundheitsschäden durch Fluglärm gibt; dann kann jeder beruhigt sein – oder es gibt Gefährdungen; dann ist die Frage zu klären, wie damit umzugehen ist und ob das Ergebnis wissenschaftlichen Anforderungen in ausreichendem Maße entspricht. Der In Rede stehende Gesamtbetrag von EUR 500.000 dürfte für die Politik, die sich ja vehement für den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolgreich eingesetzt hat, keine unzumutbare finanzielle Hürde sein, zumal dann, wenn sich weitere Kommunen oder kommunale Einrichtungen sowie die Fraport AG daran beteiligen würden. Hierauf hätte die Stadt Frankfurt durchaus auch genügend Einfluss. Anlage 1 (ca. 116 KB)

Inhalt

Antrag vom 22.02.2010, OF 582/16

Betreff:

Fluglärmstudie "Greiser" mitfinanzieren, Gesundheitsschäden für Bergen-Enkheim abklären

Der Ortsbeirat wolle beschließen,

die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

der Magistrat wird beauftragt

  1. ) eine Anhörung zum Themenkomplex "Gesundheitsrisiken durch

Fluglärm" zu organisieren. Dazu sollten neben Vertretern der Stadt

Frankfurt (Magistrat) Vertretern der im Stadtparlament vertretenen Fraktionen, Mitglieder der vom Fluglärm betroffenen Ortsbeiräte auch die betroffenen Umlandgemeinden und –kommunen eingeladen werden. Der Main-Taunus-Kreis hat sich bereits bereiterklärt, sich an den Kosten mit bis zu EUR 20.000 unter bestimmten Umständen zu beteiligen. Dazu gehöre, dass das Gebiet, das in die Studie einbezogen werde, groß genug sein müsse, um die reale Belastung durch den Flughafen und eine Belastung durch die künftige Landebahn abzubilden. Auf Frankfurt bezogen, sollten daher auf jeden Fall die Stadtteile wie Bergen-Enkheim einbezogen werden, für die Siedlungsbeschränkungen auf Grund des zu erwartenden Fluglärms verhängt wurden.

  1. ) Ziel der Anhörung soll neben der Information zum Thema die gemeinsame Beauftragung des renommierten Epidemiologen Prof. Eberhard Greiser mit einer regionalen Studie zu ,,Gesundheitsrisiken durch Fluglärm" sowie deren Finanzierung sein. Wie aus der Presse hinreichend bekannt ist (s. beispielsweise FAZ vom 5.2.2010, Anlage), hat Prof. Greiser in Aussicht gestellt, eine solche Studie für EUR 500.000 zu erstellen.
  2. ) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sowohl bei der Hessischen Landesregierung sowie auch bei der Fraport AG und Lufthansa AG eine entsprechende finanzielle Beteiligung einzufordern.

Begründung:

Zu den wichtigsten Aufgaben jeder Stadtverwaltung gehört es, die Bürgerinnen und Bürger vor erkennbaren Gesundheitsschäden zu schützen. Das ergibt sich bereits aus Art. 2 GG. Ob und inwieweit durch den heutigen Flugbetrieb oder den zukünftigen mit erheblicher Steigerung von Flugbewegungen eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner in Siedlungsbeschränkungsgebieten bzw. von solchen in der Tagesschutzzone 1 (Bergen-Enkheim) besteht, ist ungeklärt, da es für die entsprechenden Bezirke in Frankfurt a.M. keine Untersuchungen gibt. Greisers Untersuchungen zu den gesundheitlichen Folgen des Fluglärms basieren auf Daten aus dem Raum Köln-Bonn. Dort wurden Arzneimittel-Verordnungen zu von den Krankenkassen registrierten Erkrankungen ausgewertet unter Berücksichtigung (Ausschluss) weiterer möglicher Ursachen wie Straßen- und Schienenlärm Zwar werden von Seiten der Flugindustrie die für diesen Bereich nachgewiesenen Gesundheitsgefahren als "fragwürdig“ bezeichnet (FAZ vom 6.2.2010, Anlage) – und mit ähnlichen Argumenten lehnt die Hessische Landesregierung eine Anhörung im Landtag ab -, jedoch hat der Gutachter nachgewiesen, dass die Studie von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet wurde, der weitreichende Prüfungen abverlangt hat. Der Gutachter hat seinerseits festgestellt, dass lärmmedizinische Befunde von Medizinern, die dem Planfeststellungsverfahren zugrund lagen und die Ungefährlichkeit des Fluglärms für die Gesundheit konstatieren, "wissenschaftlich erschreckend“ seien (FAZ vom 4.2.2010).

Dieser Streit ist für die Bevölkerung weder nachvollziehbar noch hilfreich. Jeder, der hier wohnt oder arbeitet, hat ein hohes Interesse daran, über mögliche Gesundheits-gefährdungen so objektiv wie möglich und wissenschaftlich abgesichert aufgeklärt zu werden. Dieses Interesse sollte auch die Flugindustrie haben sowie das Land Hessen und die Stadt Frankfurt als Mitgesellschafter und Hauptaktionäre der Fraport AG. Nur wenn eine entsprechende Studie erstellt wird, gibt es Ergebnisse: Entweder stellt sich heraus, dass es keine Gesundheitsschäden durch Fluglärm gibt; dann kann jeder beruhigt sein – oder es gibt Gefährdungen; dann ist die Frage zu klären, wie damit umzugehen ist und ob das Ergebnis wissenschaftlichen Anforderungen in ausreichendem Maße entspricht.

Der In Rede stehende Gesamtbetrag von EUR 500.000 dürfte für die Politik, die sich ja vehement für den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolgreich eingesetzt hat, keine unzumutbare finanzielle Hürde sein, zumal dann, wenn sich weitere Kommunen oder kommunale Einrichtungen sowie die Fraport AG daran beteiligen würden. Hierauf hätte die Stadt Frankfurt durchaus auch genügend Einfluss.

Anlage 1 (ca. 116 KB)Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2010Sie sind hier
    OFOF 582/16Fluglärmstudie .Greiser. mitfinanzieren, Gesundheitsschäden für Bergen-Enkheim abklären
    Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, WBE, fwf, FDP
  2. 9. März 2010OAOA 1079Fluglärmstudie „Greiser“ mitfinanzieren, Gesundheitsschäden für Bergen-Enkheim abklärenAnregung
  3. 26. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 738Fluglärmstudie "Greiser" mitfinanzieren, Gesundheitsschäden für Bergen-Enkheim abklärenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 40 · 09.03.2010
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 1079 2010 Die Vorlage OF 582/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneWBEFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

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