Bäderpreise in Frankfurt
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.): Die überwiegende Mehrheit der Preise bei den Einzelkarten Schwimmen wurde um 12-13% erhöht – die für Familien um 25%. Auch wenn die Argumentation nachvollziehbar ist, dass zu dem sowieso schon seit Jahren defizitären Bäderbetrieb nun noch enorme Kosten wegen Steigerung der Energiepreise kommen und somit eine Preiserhöhung notwendig ist, so ist doch nicht einzusehen, warum ausgerechnet Familien mit einem Prozentual höheren Anteil an dieser Konsolidierung der Bäderfinanzen beteiligt werden sollen.
Zu 2.): Der Wegfall der Jahres- und Saisonkarten ist vor allem eine versteckte Preiserhöhung, da nun der Erwerb einer entsprechenden Anzahl von Monatskarten zu einer Steigerung um 80% zur früheren Dauerkarte führt. Auch wenn Saison- und Jahreskarten als sehr stark subventioniert bezeichnet werden, ist aber eine derartige Preiserhöhung nicht zu akzeptieren. Ein dem RMV ähnliches Konzept, bei dem eine aus 12 Monatskarten bestehenden Jahreskarte zum Preis von 10 Monaten erworben werden kann, ist daher auch für die Frankfurter Schwimmbäder wünschenswert. Aufgrund der Angemessenheit der Preiserhöhung werden aber lediglich der Preis für 8, bzw. 4 Monate für die entsprechende Dauerkarte erhoben. Somit verteuern sich Saison- und Jahreskarten um 20%.
Zu 3.): Die überwiegende Mehrheit von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Sportstätten, Verkehrsbetrieben, etc. haben nach Alter gestaffelte Eintrittspreise. Aus Gründen der Praktikabilität wurde einst die Regelung, welche Kinder freien Eintritt in die Schwimmbäder erhalten, von der Altersregelung in eine Größenregelung umgewandelt, da es immer wieder zu Problemen des Altersnachweises von kleinen Kindern an den Schwimmbadkassen kam, vor allem bei entsprechendem Andrang wie z.B. in den Sommerferien. Auch wenn diese Neuregelung zu einer erheblichen Entschärfung der Problematik geführt hat, so ist im Gegensatz zu einer Alterseinteilung, welche durch inhaltliche, soziale Argumente gestützt ist, die Größenregelung in dieser Betrachtung nicht konsistent und führt dazu, dass Familien aufgrund der Körpergröße ihrer Kinder unterschiedlich behandelt werden. Es sollte daher zumindest die Möglichkeit geschaffen werden, dass Familien bei Vorlage eines Dokumentes als Altersnachweis, ebenfalls in den Genuss der Eintrittsgeld-Befreiung kommen, auch wenn Ihre unter 6-jährigen Kinder die Marke von 120cm bereits überschritten haben.
Inhalt
Antrag vom 06.12.2007, OF 576/9
Betreff:
Bäderpreise in Frankfurt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M 237/07 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Schwimmen Einzelkarte: Der Preis für Familien wird nicht auf 10,- €, sondern lediglich auf 9,- € erhöht.
Jahres- und Saisonkarten Schwimmen: ähnlich wie Jahreskarten des RMV können für alle neu eingeführten Monatskarten auch Jahreskarten erworben werden, indem man für das Jahr im Voraus 12 Monatskarten erwirbt. Hierbei wird der Preis von 8 Monatskarten für den Erwerb einer Jahreskarte fällig. Der Preis für Saisonkarten liegt bei 4 Monatskarten.
Größenregelung 120cm: Die Regelung wird dahingehend ergänzt, dass Kinder unter 6 Jahren, die aber bereits 120cm Körpergröße überschritten haben, durch einen Altersnachweis kostenlosen Eintritt erhalten.
Begründung:
Zu 1.): Die überwiegende Mehrheit der Preise bei den Einzelkarten Schwimmen wurde um 12-13% erhöht – die für Familien um 25%. Auch wenn die Argumentation nachvollziehbar ist, dass zu dem sowieso schon seit Jahren defizitären Bäderbetrieb nun noch enorme Kosten wegen Steigerung der Energiepreise kommen und somit eine Preiserhöhung notwendig ist, so ist doch nicht einzusehen, warum ausgerechnet Familien mit einem Prozentual höheren Anteil an dieser Konsolidierung der Bäderfinanzen beteiligt werden sollen.
Zu 2.): Der Wegfall der Jahres- und Saisonkarten ist vor allem eine versteckte Preiserhöhung, da nun der Erwerb einer entsprechenden Anzahl von Monatskarten zu einer Steigerung um 80% zur früheren Dauerkarte führt. Auch wenn Saison- und Jahreskarten als sehr stark subventioniert bezeichnet werden, ist aber eine derartige Preiserhöhung nicht zu akzeptieren. Ein dem RMV ähnliches Konzept, bei dem eine aus 12 Monatskarten bestehenden Jahreskarte zum Preis von 10 Monaten erworben werden kann, ist daher auch für die Frankfurter Schwimmbäder wünschenswert. Aufgrund der Angemessenheit der Preiserhöhung werden aber lediglich der Preis für 8, bzw. 4 Monate für die entsprechende Dauerkarte erhoben. Somit verteuern sich Saison- und Jahreskarten um 20%.
Zu 3.): Die überwiegende Mehrheit von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Sportstätten, Verkehrsbetrieben, etc. haben nach Alter gestaffelte Eintrittspreise. Aus Gründen der Praktikabilität wurde einst die Regelung, welche Kinder freien Eintritt in die Schwimmbäder erhalten, von der Altersregelung in eine Größenregelung umgewandelt, da es immer wieder zu Problemen des Altersnachweises von kleinen Kindern an den Schwimmbadkassen kam, vor allem bei entsprechendem Andrang wie z.B. in den Sommerferien. Auch wenn diese Neuregelung zu einer erheblichen Entschärfung der Problematik geführt hat, so ist im Gegensatz zu einer Alterseinteilung, welche durch inhaltliche, soziale Argumente gestützt ist, die Größenregelung in dieser Betrachtung nicht konsistent und führt dazu, dass Familien aufgrund der Körpergröße ihrer Kinder unterschiedlich behandelt werden. Es sollte daher zumindest die Möglichkeit geschaffen werden, dass Familien bei Vorlage eines Dokumentes als Altersnachweis, ebenfalls in den Genuss der Eintrittsgeld-Befreiung kommen, auch wenn Ihre unter 6-jährigen Kinder die Marke von 120cm bereits überschritten haben.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 237 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2007OAOA 556Bäderpreise in Frankfurt Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 237Anregung
- 6. Dezember 2007Sie sind hierOFOF 576/9Bäderpreise in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. zu 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Zurückweisung) zu 2. zu 1.: GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 2.: GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung zu 2. nicht teil. zu 3. GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung nicht teil.