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Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31!

Vorlagentyp: OFCDU
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Gutleutstraße 23 bis 31! Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Ist es möglich, im Bereich Gutleutstraße Windmühlstraße/Wilhelm-Leuschner-Straße/Mainluststraße eine Anwohnerparkzone einzurichten? Wenn das Anwohnerparken nicht möglich ist, welche anderen Möglichkeiten haben die Anwohner, in dem Bereich zu parken, wenn das Kontingent im Parkhaus Schauspielhaus für Anwohner ausgeschöpft und das Parkhaus am Baseler Platz (insbesondere für Anwohnerinnen) zu weit und der Weg - vor allem in der Nacht - zu unsicher ist? Begründung: In der Gutleutstraße ist es immer schwerer geworden, als Anwohner einen Parkplatz zu finden. Bis zu 30 Minuten beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Parkplatz. Diese Wartezeiten entstehen dadurch, dass Pendler und Angestellte dort ansässiger Firmen ihren PKW in dem Bezirk um die Gutleut-straße parken. Hinzu kommt, dass in der Gutleutstraße verstärkt Bürogebäude in Wohnungen umgewandelt werden, ohne dass ausreichender Parkraum zur Verfügung gestellt werden konnte. Daher ist es unabdingbar, eine Zone für Bewohner mit Parkausweisen einzurichten. Im Bereich der Gutleutstraße zwischen Windmühl- und Mainluststraße gibt es zurzeit auf der linken Seite im Seitenbereich stadtauswärts 17 Parkplätze, von denen auch ein Teil als Anwohnerparkplätze reserviert werden könnten, aber auch in der Windmühlstraße, der Wilhelm-Leuschner-Straße und in der Mainluststraße gibt es freie Parkplätze, bzw. Parkplätze mit Parkschein, von denen einige sicher auch für Anwohner reserviert werden könnten. Die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner in der Gutleutstraße wird durch das Zuparken der Quartiersparkplätze gemindert. Das verbilligte Parken im Parkhaus Schauspielhaus ist nicht möglich, da dort das Kontingent für Anwohner ausgeschöpft ist. Das Parkhaus am Baseler Platz ist für Frauen ungeeignet, da es zu weit entfernt ist.

Inhalt

Antrag vom 30.08.2011, OF 56/1

Betreff: Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31! Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Ist es möglich, im Bereich Gutleutstraße Windmühlstraße/Wilhelm-Leuschner-Straße/Mainluststraße eine Anwohnerparkzone einzurichten? Wenn das Anwohnerparken nicht möglich ist, welche anderen Möglichkeiten haben die Anwohner, in dem Bereich zu parken, wenn das Kontingent im Parkhaus Schauspielhaus für Anwohner ausgeschöpft und das Parkhaus am Baseler Platz (insbesondere für Anwohnerinnen) zu weit und der Weg - vor allem in der Nacht - zu unsicher ist?

Begründung: In der Gutleutstraße ist es immer schwerer geworden, als Anwohner einen Parkplatz zu finden. Bis zu 30 Minuten beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Parkplatz. Diese Wartezeiten entstehen dadurch, dass Pendler und Angestellte dort ansässiger Firmen ihren PKW in dem Bezirk um die Gutleut-straße parken. Hinzu kommt, dass in der Gutleutstraße verstärkt Bürogebäude in Wohnungen umgewandelt werden, ohne dass ausreichender Parkraum zur Verfügung gestellt werden konnte. Daher ist es unabdingbar, eine Zone für Bewohner mit Parkausweisen einzurichten. Im Bereich der Gutleutstraße zwischen Windmühl- und Mainluststraße gibt es zurzeit auf der linken Seite im Seitenbereich stadtauswärts 17 Parkplätze, von denen auch ein Teil als Anwohnerparkplätze reserviert werden könnten, aber auch in der Windmühlstraße, der Wilhelm-Leuschner-Straße und in der Mainluststraße gibt es freie Parkplätze, bzw. Parkplätze mit Parkschein, von denen einige sicher auch für Anwohner reserviert werden könnten. Die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner in der Gutleutstraße wird durch das Zuparken der Quartiersparkplätze gemindert. Das verbilligte Parken im Parkhaus Schauspielhaus ist nicht möglich, da dort das Kontingent für Anwohner ausgeschöpft ist. Das Parkhaus am Baseler Platz ist für Frauen ungeeignet, da es zu weit entfernt ist.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2011Sie sind hier
    OFOF 56/1Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31!
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. September 2011VV 134Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31Anfrage
  3. 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1346Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 4 · 20.09.2011
TO I, TOP 23
Angenommen
Auskunftsersuchen V 134 2011 Die Vorlage OF 56/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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