Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1346
Betreff: Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31 zu 1. und 2.: Grundsätzlich werden in Frankfurt Bewohnerparkzonen nur für größere zusammenhängende Gebiete, die über den Bereich eines Baublocks deutlich hinausgehen, ausgewiesen. Insofern bezieht der Magistrat die Anfrage auf einen Bereich des Bahnhofsviertels, der über die im Betreff genannten Adressen hinausgeht. Es ist bekannt, dass in weiten Bereichen des Bahnhofsviertels eine ausgeprägte Parkraumkonkurrenz zwischen Bewohnern, Kunden und Besuchern besteht. Auch in Straßen mit einem hohen Wohnanteil besteht ein erheblicher Bedarf an Kurzzeitparkmöglichkeiten für den Wirtschaftsverkehr, Kunden und Besucher. Daher ist der Parkraum im Bahnhofsviertel grundsätzlich im Zeitraum von 8:00 bis 17:00 Uhr bewirtschaftet oder als Ladezone ausgewiesen. In den Abend- und Nachtstunden stehen die Parkstände den Bewohnern zur Verfügung. Zusätzlich wurde in der Vergangenheit in der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Wilhelm-Leuschner-Straße auf der linken Fahrspur weiterer Parkraum geschaffen. Einer weiteren Ausweitung des Parkraumangebots stehen jedoch die Ansprüche an Aufenthalts- und Grünflächen entgegen. Die Frankfurter Regellösung für das Bewohnerparken sieht die Reservierung eines Teils der öffentlichen Parkstände in bestimmten Zeitbereichen für Bewohner mit Bewohnerparkausweis vor, die übrigen Parkstände stehen unbewirtschaftet zur allgemeinen Verfügung. Diese Regelungsform ist daher für das Bahnhofsviertel nicht geeignet. Stattdessen werden für Bewohner des Bahnhofsviertels in öffentlichen Parkhäusern Stellplätze zu subventionierten Preisen angeboten. Dieses Angebot wird allerdings derzeit voll ausgeschöpft und kann nicht erweitert werden. Vor dem Hintergrund, dass der Magistrat das Bahnhofsviertel als Wohnstandort stärken möchte, wird daher geprüft, ob hier eine an die spezifischen örtlichen Nachfragebedingungen angepasste Bewohnerparkregelung eingeführt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2011OFOF 56/1Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. September 2011VV 134Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31Anfrage
- 9. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1346Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab