Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen!
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Flüchtlinge ermöglichen! Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den in der Gutleutstr. 317 untergebrachten minderjährigen Flüchtlingen ohne Begleitung das Recht auf Zugang zu Regelschulen und Ausbildung zu ermöglichen sowie, gemeinsam mit dem Träger, für eine jugendgerechte Ausstattung, entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention, des Wohnheimes zu sorgen. Begründung: Das Flüchtlingsheim Gutleutstr. 317 ist für 22 Kinder vorgesehen. Leider hat zur Zeit der Träger AWO (Arbeiterwohlfahrt) 38 Kinder dort untergebracht. Als Erstaufnahmestelle sollten die Kinder innerhalb ein paar Wochen auf Landesebene verteilt werden. Aber die Kinder bleiben mindestens 8 bis 14 Monate hier. Es gibt keine Lernräume, keine Spielplätze und vor allem keinen Zugang zu Bildung. Diese Situation belastet die traurn.atisierte Kinder sehr stark und verhindert rechtzeitige Integration. Mit mehr als 70% Überbelegung sind die Betreuer und die Mitarbeiterinnen des Heimes auch überbelastet. Es gibt viele Gründe, warum Kinder flüchten müssen: Kriege, Bürgerkriege, Kinderhandel, Prostitution und weitere. Sie haben keine Zukunft in ihrer Heimat. Kinder haben das Recht (UN Kinderrechtskonvention), in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung und auf Bildung. Frankfurt ist in die Lage diese Jugendliche und Kinder vernünftig und kindgerecht unterzubringen und vor allem den Besuch von Regelschulen für sie zu ermöglichen. Insbesondere Flüchtlinge, die ohne einen Erwachsenen nach Deutschland kommen, brauchen psychologische Betreuung, um ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können.
Inhalt
Antrag vom 01.01.2015, OF 557/1
Betreff: Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen! Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den in der Gutleutstr. 317 untergebrachten minderjährigen Flüchtlingen ohne Begleitung das Recht auf Zugang zu Regelschulen und Ausbildung zu ermöglichen sowie, gemeinsam mit dem Träger, für eine jugendgerechte Ausstattung, entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention, des Wohnheimes zu sorgen.
Begründung: Das Flüchtlingsheim Gutleutstr. 317 ist für 22 Kinder vorgesehen. Leider hat zur Zeit der Träger AWO (Arbeiterwohlfahrt) 38 Kinder dort untergebracht. Als Erstaufnahmestelle sollten die Kinder innerhalb ein paar Wochen auf Landesebene verteilt werden. Aber die Kinder bleiben mindestens 8 bis 14 Monate hier. Es gibt keine Lernräume, keine Spielplätze und vor allem keinen Zugang zu Bildung. Diese Situation belastet die traurn.atisierte Kinder sehr stark und verhindert rechtzeitige Integration. Mit mehr als 70% Überbelegung sind die Betreuer und die Mitarbeiterinnen des Heimes auch überbelastet. Es gibt viele Gründe, warum Kinder flüchten müssen: Kriege, Bürgerkriege, Kinderhandel, Prostitution und weitere. Sie haben keine Zukunft in ihrer Heimat. Kinder haben das Recht (UN Kinderrechtskonvention), in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung und auf Bildung. Frankfurt ist in die Lage diese Jugendliche und Kinder vernünftig und kindgerecht unterzubringen und vor allem den Besuch von Regelschulen für sie zu ermöglichen. Insbesondere Flüchtlinge, die ohne einen Erwachsenen nach Deutschland kommen, brauchen psychologische Betreuung, um ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2015Sie sind hierOFOF 557/1Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 20. Januar 2015OMOM 3798Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen!Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)