Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45
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Deuil-La-Barre-Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.
- Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen02.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailBegründung
Deuil-La-Barre-Straße 37-45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die bestehende Parkplatzordnung auf dem kleinen Parkplatz vor der Einkaufszeile Deuil-La-Barre-Str. 37-45 wird aufgehoben und die auf dem Parkplatz aufgebrachten Markierungen werden entfernt.
- Auf der gesamten Fläche werden neue Parkbuchten aufgezeichnet, eine Parkbucht soll als Behindertenparkplatz eingerichtet werden.
- Die restlichen Parkplätze werden als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. Parkzeit 30 Minuten) eingerichtet.
- Gestreifte Markierungen vor den Treppenabgängen werden ersatzlos entfernt Begründung: An der o.a. Stelle wurde vor einigen Monaten ohne Rücksprache und ohne ersichtlichen Grund eine neue Parkordnung mit drei Behindertenparkplätzen geschaffen. Dadurch wurde wichtiger Parkraum entfernt, der für die dort ansässigen Geschäftsleute von eminent wichtiger Bedeutung ist. Nachdem nun auch noch die dort befindliche Apotheke geschlossen wurde, besteht endgültig kein Grund mehr, drei Parkplätze zu reservieren. Für die Geschäftinhaber sind Kurzzeitparkplätze in diesem Bereich wichtig, aus diesem Grund sollten die Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten ausgewiesen werden. Dies geht am einfachsten und lässt sich am besten kontrollieren mit Parkscheiben.
Inhalt
Antrag vom 05.12.2011, OF 55/15
Betreff: Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die bestehende Parkplatzordnung auf dem kleinen Parkplatz vor der Einkaufszeile Deuil-La-Barre-Str. 37-45 wird aufgehoben und die auf dem Parkplatz aufgebrachten Markierungen werden entfernt.
- Auf der gesamten Fläche werden neue Parkbuchten aufgezeichnet, eine Parkbucht soll als Behindertenparkplatz eingerichtet werden.
- Die restlichen Parkplätze werden als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. Parkzeit 30 Minuten) eingerichtet.
- Gestreifte Markierungen vor den Treppenabgängen werden ersatzlos entfernt Begründung: An der o.a. Stelle wurde vor einigen Monaten ohne Rücksprache und ohne ersichtlichen Grund eine neue Parkordnung mit drei Behindertenparkplätzen geschaffen. Dadurch wurde wichtiger Parkraum entfernt, der für die dort ansässigen Geschäftsleute von eminent wichtiger Bedeutung ist. Nachdem nun auch noch die dort befindliche Apotheke geschlossen wurde, besteht endgültig kein Grund mehr, drei Parkplätze zu reservieren. Für die Geschäftinhaber sind Kurzzeitparkplätze in diesem Bereich wichtig, aus diesem Grund sollten die Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten ausgewiesen werden. Dies geht am einfachsten und lässt sich am besten kontrollieren mit Parkscheiben.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2011Sie sind hierOFOF 55/15Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45Ortsbeiratsantrag · FDP
- 20. Januar 2012OMOM 831Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45Direktanregung
- 16. April 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 550Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE